(NLDO) – Die Provinzpolizei hat den Vorsitz inne und koordiniert ihre Arbeit mit der Volksstaatsanwaltschaft auf Bezirksebene, um vorläufige Anzeigen und Berichte über Straftaten durch die Polizei und Polizeistationen auf Gemeindeebene zu prüfen und zu überprüfen.
Der Minister für öffentliche Sicherheit, der Vorsitzende Richter der Obersten Volksstaatsanwaltschaft und der Vorsitzende Richter des Obersten Volksgerichtshofs haben gerade das gemeinsame Rundschreiben Nr. 02/2025 herausgegeben, das die Koordination zwischen den zuständigen Behörden bei Strafverfahren, Verwaltung, vorübergehender Inhaftierung, vorübergehender Freiheitsstrafe und Vollstreckung von Strafurteilen regelt, wenn es keine Polizeiorganisation auf Bezirksebene gibt. Das Rundschreiben tritt am 1. März in Kraft.
Die Staatsanwaltschaft arbeitet mit den Verdächtigen zusammen. Illustration
Dieses Rundschreiben sieht eine Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Informationen über Straftaten, bei der Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen, bei Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen und Gerichtsverfahren vor; Verwaltung, vorübergehende Inhaftierung, vorübergehende Freiheitsstrafe und Vollstreckung von Strafurteilen, wenn in Bezirken, Gemeinden, Städten unter Provinzen und Städten unter zentraler Verwaltung keine Polizeiorganisation besteht.
Dementsprechend legt dieses Rundschreiben die Befugnisse der Ermittlungsbehörde der Provinzpolizei zum Empfang und zur Bearbeitung von Informationen über Straftaten sowie zur Verfolgung und Untersuchung von Strafsachen fest, darunter:
- Informationen über Verbrechen entgegennehmen und bearbeiten, Strafverfahren in Bezug auf die in den Kapiteln XIV bis XXIV des Strafgesetzbuches genannten Verbrechen durchführen und untersuchen, wenn diese Verbrechen in die Zuständigkeit des Bezirksvolksgerichts fallen, mit Ausnahme von Verbrechen, die in die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörde der Obersten Volksstaatsanwaltschaft und der Ermittlungssicherheitsagentur der öffentlichen Volkssicherheit fallen.
- Informationen über Verbrechen erhalten und verarbeiten, Strafsachen zu bestimmten Verbrechen verfolgen und untersuchen, die in vielen Bezirken, Gemeinden, Provinzstädten, Städten unter zentraler Verwaltung, organisierter Kriminalität oder Verbrechen mit ausländischen Elementen vorkommen.
- Informationen über Verbrechen entgegennehmen und verarbeiten, Strafverfahren zu bestimmten Verbrechen einleiten und untersuchen, wenn diese Verbrechen in die Zuständigkeit des Volksgerichts der Provinz fallen.
Das Rundschreiben sieht außerdem vor, dass die Ermittlungsbehörde der Provinzpolizei den Vorsitz führt und mit der Volksstaatsanwaltschaft des Bezirks zusammenarbeitet, um die Durchführung der Inspektion und vorläufigen Überprüfung von Anzeigen und Berichten über Straftaten durch die Polizei und Polizeistationen auf Gemeindeebene anzuleiten und zu überwachen.
Das Rundschreiben legt insbesondere die Pflichten und Befugnisse der Polizei auf Gemeindeebene bei der Vollstreckung von Strafurteilen fest, und zwar:
- die unmittelbare Aufsicht über Personen zu führen, die eine Bewährungsstrafe verbüßen, Personen, die eine Besserungsstrafe ohne Freiheitsentzug verbüßen, gegen die ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde, Personen, die ein Amtsverbot verhängt haben, Personen, die bestimmte Berufe oder Arbeitsplätze ausüben dürfen, oder Personen, denen bestimmte bürgerliche Rechte entzogen wurden; Umgang mit Personen, deren Haftstrafe ausgesetzt oder vorübergehend ausgesetzt wurde, sowie mit Personen, die vorzeitig aus der Haft entlassen werden; Kontrolle von Bewährungshäftlingen
- Bereiten Sie Aufzeichnungen vor und melden Sie diese der Strafverfolgungsbehörde der Provinzpolizei, wenn Sie feststellen, dass ein Strafverfolgungsbeamter in der Gemeinde gegen das Gesetz verstoßen hat.
- Beratung und Unterstützung des Volkskomitees auf Gemeindeebene bei der Organisation der Umsetzung von Aufgaben und Befugnissen zur Aufklärung von Personen, die eine Bewährungsstrafe verbüßen, Personen, die eine Besserungsstrafe ohne Freiheitsentzug verbüßen, Personen, denen der Aufenthalt verboten ist, Personen, denen die Ausübung bestimmter Berufe oder Tätigkeiten verboten ist, und Personen, denen bestimmte bürgerliche Rechte entzogen wurden; Aufklärung von Personen, deren Haftstrafe ausgesetzt oder vorübergehend ausgesetzt wurde, von Personen, die unter Auflagen aus der Haft entlassen wurden, und von Personen, die eine Bewährungsstrafe verbüßen.
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Quelle: https://nld.com.vn/bo-cong-an-huyen-cong-an-xa-co-quyen-khoi-to-vu-an-khoi-to-bi-can-196250305082512374.htm
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