Gemäß dem Baugesetz von 2014 umfassen die Vorschriften zu Baugenehmigungen befristete Baugenehmigungen und stufenweise Baugenehmigungen.
Demnach handelt es sich bei einer befristeten Baugenehmigung um eine Genehmigung, die einem Bauvorhaben oder einem einzelnen Haus gemäß dem Ausführungsplan für die Bauplanung innerhalb einer bestimmten Frist zur Nutzung erteilt wird.
Eine stufenweise Baugenehmigung ist eine Baugenehmigung für jeden Teil eines Bauwerks oder jedes Projekts, wenn die Konstruktionsplanung des Bauwerks oder Projekts noch nicht abgeschlossen ist.
Der Antrag auf eine Baugenehmigung für ein Haus umfasst folgende Unterlagen: Antrag auf Baugenehmigung, Dokumente zum Nachweis der Landnutzungsrechte gemäß dem Bodengesetz, 2 Sätze Bauzeichnungen mit einem Zertifikat über die Genehmigung der Planung für Brandschutz und Brandbekämpfung mit genehmigten Zeichnungen, falls das Gesetz für Brandschutz und Brandbekämpfung dies erfordert.
Für die Beantragung einer Baugenehmigung sind zahlreiche unterschiedliche Unterlagen erforderlich. (Illustration).
Der Bauentwurfsprüfungsbericht umfasst, sofern baurechtlich erforderlich, Folgendes: Bauplanzeichnung auf dem Grundstück mit Lageplan des Bauwerks; Zeichnungen von Grundrissen, Ansichten und Hauptabschnitten von Bauwerken; Fundamentplan und Fundamentschnittzeichnungen mit Anschlussplan der technischen Infrastrukturanlagen außerhalb des Projektes inkl. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Stromversorgung.
Im Falle einer angrenzenden Konstruktion muss eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Sicherheit dieser angrenzenden Konstruktion bestehen.
Abhängig von den spezifischen Bedingungen vor Ort veröffentlicht das Volkskomitee der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt Musterkonstruktionszeichnungen, auf die sich Haushalte und Einzelpersonen bei der Erstellung ihrer eigenen Bauentwürfe beziehen können.
Ab dem Datum des Eingangs einer vollständigen und gültigen Bauakte muss die zuständige Behörde, die eine Baugenehmigung erteilt, die Akte prüfen, um innerhalb von 15 Tagen eine Genehmigung für Einfamilienhäuser in städtischen Gebieten zu erteilen. 10 Arbeitstage für ländliche Unterkünfte.
Falls die Frist für die Erteilung der Baugenehmigung abgelaufen ist, aber eine weitere Prüfung erforderlich ist, muss die Baugenehmigungsbehörde den Investor schriftlich über den Grund informieren und gleichzeitig der direkt zuständigen Behörde Bericht erstatten, die die Prüfung und Anweisung der Umsetzung benötigt, spätestens jedoch 10 Tage nach dem Ablaufdatum.
Neben den Fällen, in denen eine Baugenehmigung erforderlich ist, gibt es auch Fälle, in denen von einer Baugenehmigung abgesehen wird. Konkret handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit einer Größe von weniger als 7 Stockwerken, das zu einem städtebaulichen Investitionsvorhaben gehört, also ein Wohnungsbauinvestitionsvorhaben mit einer von einer zuständigen Landesbehörde genehmigten Detailplanung im Maßstab 1/500 (in diesem Fall ist der Zeitpunkt des Baubeginns anzuzeigen).
Zweitens: Einfamilienhäuser in ländlichen Gebieten mit einer Größe von weniger als 7 Stockwerken und in Gebieten, in denen keine funktionale Bauplanung, keine Stadtplanung oder keine von den zuständigen staatlichen Stellen genehmigte Detailplanung für ländliche Wohngebiete vorliegt.
Drittens: Einzelhäuser in Berg- und Inselgebieten in Gebieten ohne Stadtplanung oder funktionale Gebietsbauplanung.
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