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Die Zentrale Inspektionskommission wurde um 4 Mitglieder aufgestockt.

Die Zentrale Inspektionskommission wurde um 4 Mitglieder aufgestockt und zählt nun insgesamt 23 Mitglieder, von denen nicht mehr als ein Drittel Mitglieder des Zentralkomitees der Partei sind.

VietNamNetVietNamNet27/02/2025

Generalsekretär To Lam unterzeichnete und erließ die Verordnung 262 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung Nr. 22/2021 des Zentralkomitees der Partei über die Inspektion, Aufsicht und Disziplinararbeit der Partei.

Zu den wesentlichen Inhalten der Verordnung 262 gehört die Änderung und Ergänzung von Vorschriften zur Organisationsstruktur und Mitgliederzahl von Inspektionsausschüssen auf allen Ebenen.

Gemäß Verordnung 262 beträgt die Zahl der Mitglieder der Zentralen Inspektionskommission 23 bis 25 (davon zwei bis drei Teilzeitmitglieder), von denen höchstens ein Drittel Mitglieder des Zentralkomitees der Partei sein dürfen. Im Vergleich zur Verordnung 22/2021 erhöht sich die Zahl der Vollzeitmitglieder mit der neuen Verordnung um vier.

Generalsekretär To Lam gratulierte dem ständigen Mitglied des Sekretariats Tran Cam Tu und dem Vorsitzenden der Zentralen Inspektionskommission Nguyen Duy Ngoc bei der Übergabekonferenz der Arbeit des Vorsitzenden der 13. Zentralen Inspektionskommission am 7. Februar. Foto: UBKTTU

Die neue Regelung besagt außerdem klar, dass der Ständige Ausschuss der Zentralen Inspektionskommission aus einem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern besteht; die Zahl der Stellvertreter wird vom Politbüro festgelegt.

Mit Verordnung 262 werden außerdem die Bestimmungen zum Inspektionsausschuss der Parteikomitees der Zentralbehörden und Zentralunternehmen gestrichen und Bestimmungen zum Inspektionsausschuss der Parteikomitees der Zentralparteibehörden, des Regierungsparteikomitees, des Parteikomitees der Nationalversammlung, des Parteikomitees der Vietnamesischen Vaterländischen Front und der zentralen Massenorganisationen hinzugefügt.

Die Inspektionsausschüsse dieser Behörden bestehen aus neun bis elf Mitgliedern. Der Inspektionsausschuss des Regierungsparteikomitees hat elf bis 13 Mitglieder, darunter zahlreiche Teilzeit- und Vollzeitmitglieder. Der Vorsitzende des Inspektionsausschusses ist ein stellvertretender Sekretär oder ein Teilzeitmitglied des Ständigen Ausschusses des Parteikomitees.

Gegenstand der Kontrolle sind das Vermögen und das Einkommen des Ehemanns und der Ehefrau des Beamten.

Ein weiterer bemerkenswerter Inhalt der Verordnung 262 ist die Hinzufügung von Vorschriften zur Wahrnehmung der Aufgabe der Vermögens- und Einkommenskontrolle.

Gegenstand der Vermögens- und Einkommenskontrolle für Parteimitglieder sind demnach die Kader, die der Leitung des ständigen Ausschusses des Parteikomitees der gleichen Ebene unterstehen (nicht der Sekretär oder der stellvertretende Sekretär der gleichen Ebene), und Parteimitglieder sind verpflichtet, ihr Vermögen und ihre Einkünfte aus der Tätigkeit in Parteiagenturen der gleichen und niedrigeren Ebenen gemäß den Vorschriften offenzulegen.

Gegenstand der Kontrolle sind die von Parteimitgliedern und denjenigen, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Vermögen und Einkommen von Parteimitgliedern haben (Ehefrau oder Ehemann, minderjährige Kinder), deklarierten Vermögenswerte und Einkünfte.

Was die Befugnis zur Kontrolle von Vermögen und Einkommen betrifft, so ist das Inspektionskomitee des Parteikomitees auf Bezirksebene oder höher befugt, über die Überprüfung des Vermögens und Einkommens von Parteimitgliedern unter der Leitung des Ständigen Ausschusses des Parteikomitees auf derselben Ebene zu entscheiden. Parteimitglieder sind verpflichtet, ihr Vermögen und Einkommen gemäß den Vorschriften offenzulegen, wenn sie in Parteiagenturen auf derselben Ebene und darunter arbeiten.

Diese Stelle prüft die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Vermögens- und Einkommenserklärungen sowie die Herkunft und Entwicklung des Vermögens und Einkommens von Parteimitgliedern und Personen mit verwandten Rechten und Pflichten (Ehepartner und minderjährige Kinder von Parteimitgliedern).

Dabei ist auf die Ehrlichkeit, Vollständigkeit und Klarheit der Vermögens- und Einkommenserklärung sowie auf die Herkunft und Schwankungen von Vermögen, Einkommen usw. zu achten.

Die neue Regelung ändert auch die Gültigkeit von Disziplinarentscheidungen. Disziplinarentscheidungen und Entscheidungen zur Beilegung von Disziplinarbeschwerden gegen gesetzeswidrig handelnde Parteiorganisationen oder Parteimitglieder müssen den Parteiorganisationen und Parteimitgliedern zur Umsetzung zugestellt werden. Ist eine umfassendere Mitteilung erforderlich, entscheidet das Parteikomitee oder die Parteiorganisation, die zur Disziplinargewalt gegenüber Parteimitgliedern befugt ist.

Auch die Befugnisse und Zuständigkeiten zur Beilegung von Disziplinarbeschwerden wurden geändert und ergänzt. Insbesondere bei Disziplinarmaßnahmen, die vom Zentralen Exekutivkomitee, dem Politbüro, dem Sekretariat und dem Zentralen Inspektionskomitee beschlossen werden, ist das Zentrale Exekutivkomitee die letzte Instanz zur Beilegung von Beschwerden.

In Bezug auf das Verfahren zur Suspendierung von Parteiaktivitäten wird durch die Bestimmung 262 eine Änderung vorgenommen, ergänzt und werden Sonderfälle festgelegt. In Fällen, in denen bei Ermittlungen, Inspektionen, Überprüfungen und Kontrollen festgestellt wird, dass ein Parteimitglied Anzeichen persönlicher Verantwortung oder Anzeichen schwerwiegender Verstöße aufweist und sein Verbleib im Amt die Prüfung und Schlussfolgerung behindert, muss die zuständige Parteiorganisation zusätzlich zur Suspendierung der Parteiaktivitäten oder der Aktivitäten des Parteikomitees über die Suspendierung des Parteiamts entscheiden, das das Parteimitglied innehat.

Gleichzeitig ist dem Parteikomitee, das das jeweilige Parteimitglied leitet, die Verantwortung zu übertragen, staatliche Organisationen, die Vaterländische Front und gesellschaftspolitische Organisationen anzuweisen, entsprechend ihrer Befugnisse über die Suspendierung des betreffenden Parteimitglieds von der Regierung und den Massenpositionen zu entscheiden.

Vietnamnet.vn

Quelle: https://vietnamnet.vn/uy-ban-kiem-tra-trung-uong-duoc-tang-them-4-uy-vien-2375843.html


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