Ab dem 1. Juli 2024 werden bei der Polizeibehörde bei der Beantragung eines Personalausweises neben Fingerabdrücken und Gesichtsfotos auch Iris-Biometriedaten erhoben.
Das Identifizierungsgesetz wurde von der 15. Nationalversammlung in ihrer 6. Sitzung am 27. November 2023 verabschiedet und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Das Identifizierungsgesetz besteht aus 7 Kapiteln und 46 Artikeln. Insbesondere was die in Artikel 23 Punkt b, Absatz 1, des Personalausweisgesetzes festgelegten biometrischen Irisdaten betrifft, so ist in den Verfahren zur Ausstellung von Personalausweisen eindeutig festgelegt: „Der Empfänger erfasst Identifikationsdaten und biometrische Daten, darunter Gesichtsfotos, Fingerabdrücke und Iris der Person, die einen Personalausweis benötigt.“

So werden ab dem 1. Juli 2024 bei der Beantragung eines Personalausweises neben Fingerabdrücken und Gesichtsfotos auch die biometrischen Daten der Iris der Bürger bei der Polizeibehörde erfasst. Bürger geben Irisdaten an, wenn sie bei einer Polizeibehörde einen Personalausweis beantragen, beispielsweise: Abteilung für Verwaltungsmanagement der sozialen Ordnung; Provinzielle und kommunale Polizeibehörden; Bezirks-/Stadtpolizei der Provinz.
Dementsprechend dient die Erfassung biometrischer Irisinformationen als Grundlage für die Gegenprüfung und Authentifizierung der Informationen jeder Person. Unterstützung in Fällen, in denen die Fingerabdrücke einer Person nicht erfasst werden können (bei Behinderung, deformierten Fingerabdrücken usw.).
Bezüglich der Sammlung von Schwertlilien zur Ergänzung des Personalausweises besagt Artikel 46 des Personalausweisgesetzes zudem eindeutig, dass der vor dem 1. Juli 2024 ausgestellte Personalausweis bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Ablaufdatum gültig ist. Den Bürgern wird bei Bedarf ein Personalausweis ausgestellt.
Bürgerausweise, deren Gültigkeit zwischen dem 15. Januar 2024 und dem 30. Juni 2024 endet, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2024.
Der Bürgerausweis kann bei bestehender Gültigkeit weiterhin normal genutzt werden, ohne dass zusätzlich zu diesem Ausweis noch Iris gesammelt werden muss. Erst wenn die Menschen auf einen Personalausweis umsteigen müssen, ist die Erfassung der Iris verpflichtend.
Der Minister für öffentliche Sicherheit hat das Rundschreiben Nr. 16/2024/TT-BCA unterzeichnet und herausgegeben, in dem die Form der Personalausweise und Identitätszertifikate geregelt wird, die ab dem 1. Juli verwendet werden.



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