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Ab dem 1. September werden einige Bestimmungen zur Kreditvergabe gemäß Rundschreiben 06 ausgesetzt.

VietNamNetVietNamNet24/08/2023

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Die Aussetzungsfrist läuft vom 1. September bis zum Inkrafttreten des neuen Rechtsdokuments, das diese Fragen regelt.

Die Staatsbank von Vietnam teilte mit, dass diese Agentur in der kommenden Zeit in Abstimmung mit den entsprechenden Behörden und Einheiten nach geeigneten Lösungen suchen und diese prüfen werde, um Risiken zu kontrollieren, die Sicherheit der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu gewährleisten und dazu beizutragen, Schwierigkeiten für Privatpersonen und Unternehmen zu beseitigen.

Das Rundschreiben Nr. 10 wurde unmittelbar nach der Unterzeichnung des Dokuments Nr. 756 vom 23. August durch Premierminister Pham Minh Chinh herausgegeben, in dem er zur Berichterstattung über die Ergebnisse der Umsetzung der Anweisungen der Regierungschefs aufforderte.

Der Premierminister forderte die Staatsbank von Vietnam auf, das Rundschreiben Nr. 06 dringend zu überprüfen und zu ändern, um die Umsetzung der Vorschriften, die Schwierigkeiten verursachen, auszusetzen. Die Änderung solle bis zum 25. August abgeschlossen sein, um günstige Bedingungen für den Zugang von Unternehmen und Privatpersonen zu Kreditkapital zu schaffen.

Zuvor hatte die Staatsbank am 28. Juni das Rundschreiben Nr. 06 herausgegeben, das ab 1. September gültig ist.

Das Rundschreiben 06 ergänzt die Kreditvergabevorschriften im Einklang mit dem digitalen Transformationsprozess im Bankgeschäft und andere Vorschriften, um Hindernisse zu beseitigen und günstigere Bedingungen für den Zugang der Kunden zu Bankkrediten zu schaffen.

Gleichzeitig ergänzt das Rundschreiben eine Reihe von Regelungen zur Kontrolle der im Kreditgeschäft entstehenden Risiken und trägt so zur Gewährleistung der Betriebssicherheit des Kreditinstitutssystems bei.

Klausel 2, Artikel 1 des Rundschreibens 06/2023/TT-NHNN:

2. Artikel 8 wird wie folgt geändert und ergänzt:

„Artikel 8. Kapitalbedarf, der nicht für Darlehen in Frage kommt

Für folgenden Kapitalbedarf dürfen Kreditinstitute keine Kredite vergeben:

1. Durchführung geschäftlicher Investitionstätigkeiten in Branchen und Berufen, in denen gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes Investitionen und Geschäfte verboten sind.

2. Zur Begleichung von Kosten und Deckung des Finanzbedarfs im Zusammenhang mit Geschäftsinvestitionen in Branchen und Berufen, in denen gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes Geschäftsinvestitionen verboten sind, sowie für andere gesetzlich verbotene Transaktionen und Handlungen.

3. Erwerb und Nutzung von Waren und Dienstleistungen in Branchen und Berufen, in denen gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes Investitionen und Geschäfte verboten sind.

4. Goldbarren kaufen.

5. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt direkt beim kreditgebenden Kreditinstitut, mit Ausnahme der Kreditvergabe zur Begleichung von Zinsen für während des Bauprozesses entstehende Kredite, bei denen die Zinsaufwendungen auf die von der zuständigen Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen genehmigten Gesamtbauinvestitionen angerechnet werden.

6. Zur Rückzahlung von Auslandskrediten (ausgenommen Auslandskredite in Form von Zahlungsaufschüben für den Warenkauf) sowie von Krediten anderer Kreditinstitute, mit Ausnahme von Krediten zur vorzeitigen Rückzahlung von Schulden, die die folgenden Bedingungen vollständig erfüllen:

a) Die Kreditlaufzeit darf die Restlaufzeit des alten Kredits nicht überschreiten;

b) Es handelt sich um ein Darlehen, dessen Rückzahlungsfrist noch nicht umstrukturiert wurde.

7. Geld einzahlen.

8. zur Zahlung von Stammeinlagen, zum Erwerb und zur Entgegennahme von Übertragungen von Stammeinlagen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Personengesellschaften; Tragen Sie Kapital bei, kaufen Sie Aktien und erhalten Sie die Übertragung von Aktien von Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse notiert sind oder sich nicht zum Handel im Upcom-Handelssystem registriert haben.

9. Zur Zahlung von Kapitaleinlagen im Rahmen von Kapitaleinlageverträgen, Investitionskooperationsverträgen oder Unternehmenskooperationsverträgen zur Umsetzung von Investitionsprojekten, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Kreditinstituts über die Kreditvergabe nicht die Voraussetzungen für die Geschäftsaufnahme gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

10. Für einen finanziellen Ausgleich, es sei denn, das Darlehen erfüllt die folgenden Bedingungen in vollem Umfang:

a) Der Kunde hat zur Deckung der Kosten für die Umsetzung eines Geschäftsvorhabens eigenes Kapital bereitgestellt und die Kosten für die Umsetzung dieses Geschäftsvorhabens sind innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kreditvergabeentscheidung des Kreditinstituts entstanden;

b) Bei den mit Eigenkapital des Kunden gezahlten und ausgezahlten Aufwendungen zur Umsetzung des Geschäftsvorhabens handelt es sich um Aufwendungen unter Verwendung des Fremdkapitals des Kreditinstituts gemäß dem dem Kreditinstitut vorgelegten Kapitalverwendungsplan zur Berücksichtigung mittel- und langfristiger Kredite zur Umsetzung dieses Geschäftsvorhabens.“


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