Seit dem 1. Juli ist das Personalausweisgesetz in Kraft. Bei der Beantragung eines Personalausweises können die Bürger neben den erforderlichen Informationen (Foto, Fingerabdrücke, Iris) auch DNA- und Stimmdaten angeben, die die Polizei (auf Anfrage, nicht zwingend) in das Datensystem einträgt.
Ab dem 1. Juli tritt das Identitätsgesetz offiziell in Kraft.
In der Verordnung 70 werden die oben genannten Inhalte detailliert geregelt. Es heißt eindeutig: Bürger können die Erfassung und Aktualisierung biometrischer Daten zu DNA und Stimme direkt bei der Identitätsverwaltungsbehörde oder über die nationale Identifikationsanwendung beantragen.
Biometrische Informationen zu DNA und Stimme müssen von Behörden und Organisationen geprüft, analysiert und erstellt werden, die den Standards und technischen Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit entsprechen. Gleichzeitig müssen die erstellten Informationen den Rechtswert der Datennachricht gewährleisten und die eindeutige Identifizierung des Bürgers in der Identitätsdatenbank sicherstellen.
In der kommenden Zeit wird die Identitätsverwaltungsagentur des Ministeriums für öffentliche Sicherheit den Vorsitz führen und in Abstimmung mit der Gesundheitsverwaltungsagentur und den relevanten Agenturen die Liste der Agenturen und Organisationen öffentlich bekannt geben, die die oben genannten Bedingungen erfüllen.
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Welche Schritte umfasst der DNA-Sammelprozess?
Im Hinblick auf das DNA-Erfassungsverfahren müssen bedürftige Bürger bei der ID-Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Erfassung und Aktualisierung biometrischer DNA-Informationen in der ID-Datenbank einreichen.
Die Antragsdatei umfasst: Antragsformular für die Durchführung von Identifizierungsverfahren; rechtsgültige Papiere und Dokumente, die die Ergebnisse der Tests, Analysen und Speicherung biometrischer Informationen zur DNA von Agenturen und Organisationen auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste (sofern vorhanden) authentifizieren.
Falls die biometrischen DNA-Daten eines Bürgers bereits im Informationssystem einer Behörde oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste vorhanden sind, ist die Identitätsverwaltungsbehörde innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage des Bürgers für die Koordinierung der Überprüfung, des Vergleichs und der Authentifizierung verantwortlich, um die Richtigkeit der Daten sicherzustellen, bevor diese erfasst und in der Identitätsdatenbank aktualisiert werden.
Falls im Informationssystem der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste der Agentur oder Organisation keine DNA-Informationen vorhanden sind, benachrichtigt die Identitätsverwaltungsagentur den Bürger schriftlich unter Angabe des Grundes und weist ihn an, biometrische DNA-Informationen zu erfassen und im Informationssystem dieser Agentur oder Organisation zu aktualisieren.
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Wie sammelt man Stimmen?
In Bezug auf die Reihenfolge und die Verfahren zur Stimmerfassung müssen Bürger, die dies benötigen, bei der Identitätsverwaltungsagentur einen Antrag auf Erfassung und Aktualisierung biometrischer Stimminformationen in der Identitätsdatenbank einreichen.
Die Antragsdatei umfasst: Antragsformular für die Durchführung von Identifizierungsverfahren; rechtsgültige Papiere und Dokumente, die die Ergebnisse der Stimmenerfassung, -analyse und -speicherung von Agenturen und Organisationen auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste (sofern vorhanden) authentifizieren.
Falls die biometrischen Stimmdaten eines Bürgers bereits im Informationssystem einer Behörde oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste vorhanden sind, ist die Identitätsverwaltungsbehörde innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Bürgeranfrage für die Koordinierung der Überprüfung, des Vergleichs und der Authentifizierung verantwortlich, um die Richtigkeit der Daten sicherzustellen, bevor diese erfasst und in der Identitätsdatenbank aktualisiert werden.
Falls die Stimmdaten eines Bürgers noch nicht im Informationssystem der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Agentur oder Organisation erfasst sind, erfasst die Identitätsverwaltungsagentur direkt biometrische Stimmdaten, um die Identitätsdatenbank zu aktualisieren. Gleichzeitig muss der Bürger schriftlich versichern, dass sein Gesundheitszustand normal ist und seine Stimme nicht beeinträchtigt ist.
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Quelle: https://thanhnien.vn/tu-17-adn-va-giong-noi-se-duoc-thu-thap-vao-du-lieu-can-cuoc-ra-sao-185240626213924904.htm
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