Seit 1.7 ist das Identitätsgesetz in Kraft. Bei der Beantragung eines Personalausweises können die Betroffenen neben den erforderlichen Informationen (Foto, Fingerabdrücke, Iris) auch DNA- und Stimmdaten angeben, die die Polizei dann (auf Anfrage, nicht zwingend) in das Datensystem einträgt.
Ab dem 1. Juli tritt das Identitätsgesetz offiziell in Kraft.
In der Verordnung 70 werden die oben genannten Inhalte detailliert geregelt. Es heißt eindeutig: „Bürger können die Erfassung und Aktualisierung biometrischer Daten zu DNA und Stimme direkt bei der Identitätsverwaltungsagentur oder über die nationale Identifikationsanwendung beantragen.“
Biometrische Informationen zu DNA und Stimme müssen von Behörden und Organisationen getestet, analysiert und erstellt werden, die den vom Ministerium für öffentliche Sicherheit vorgegebenen Standards und technischen Vorschriften entsprechen. Gleichzeitig müssen die erstellten Informationen den rechtlichen Wert der Datennachricht sicherstellen; Gewährleistung einer eindeutigen Identifizierung dieses Bürgers in der Identitätsdatenbank.
In der kommenden Zeit wird die Identitätsverwaltungsagentur des Ministeriums für öffentliche Sicherheit den Vorsitz führen und in Abstimmung mit der Gesundheitsverwaltungsagentur und den relevanten Agenturen die Liste der Agenturen und Organisationen öffentlich bekannt geben, die die oben genannten Bedingungen erfüllen.
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Welche Schritte umfasst der DNA-Sammelprozess?
Im Hinblick auf das Verfahren zur DNA-Erfassung müssen bedürftige Bürger bei der ID-Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Erfassung und Aktualisierung biometrischer DNA-Informationen in der ID-Datenbank einreichen.
Zu den Antragsunterlagen gehören: Antragsformular zur Durchführung von Identifizierungsverfahren; Rechtliche Dokumente und Unterlagen, die die Ergebnisse der Tests, Analysen und Speicherung biometrischer Informationen zur DNA von Behörden und Organisationen auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste (sofern vorhanden) authentifizieren.
Falls die biometrischen DNA-Daten eines Bürgers bereits im Informationssystem einer Behörde oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste vorhanden sind, ist die Identitätsverwaltungsbehörde innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage des Bürgers für die Koordinierung der Überprüfung, des Vergleichs und der Authentifizierung verantwortlich, um die Richtigkeit der Daten sicherzustellen, bevor diese erfasst und in der Identitätsdatenbank aktualisiert werden.
Falls im Informationssystem der Behörde oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste keine DNA-Informationen vorhanden sind, benachrichtigt die Identitätsverwaltungsbehörde den Bürger schriftlich, gibt den Grund klar an und weist den Bürger an, biometrische DNA-Informationen zu erfassen und im Informationssystem dieser Behörde oder Organisation zu aktualisieren.
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Wie sammelt man Stimmen?
In Bezug auf die Reihenfolge und die Verfahren zur Stimmerfassung müssen Bürger, die dies benötigen, bei der Identitätsverwaltungsagentur einen Antrag auf Erfassung und Aktualisierung biometrischer Stimminformationen in der Identitätsdatenbank einreichen.
Zu den Antragsunterlagen gehören: Antragsformular zur Durchführung von Identifizierungsverfahren; Rechtliche Dokumente und Unterlagen, die die Ergebnisse der Stimmenerfassung, -analyse und -speicherung von Behörden und Organisationen auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste (sofern vorhanden) authentifizieren.
Falls die biometrischen Stimmdaten eines Bürgers bereits im Informationssystem einer Behörde oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Liste vorhanden sind, ist die Identitätsverwaltungsbehörde innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage des Bürgers für die Koordinierung der Überprüfung, des Vergleichs und der Authentifizierung verantwortlich, um die Richtigkeit der Daten sicherzustellen, bevor diese erfasst und in der Identitätsdatenbank aktualisiert werden.
Falls die Stimminformationen des Bürgers noch nicht im Informationssystem der Agentur oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit bekannt gegebenen Liste verfügbar sind, erfasst die Identitätsverwaltungsagentur direkt biometrische Informationen über die Stimme, um die Identitätsdatenbank zu aktualisieren. Gleichzeitig müssen die Bürger über eine schriftliche Verpflichtung zur Gewährleistung einer normalen Gesundheit verfügen, die die Stimme nicht beeinträchtigt.
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Quelle: https://thanhnien.vn/tu-17-adn-va-giong-noi-se-duoc-thu-thap-vao-du-lieu-can-cuoc-ra-sao-185240626213924904.htm
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