Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 ermäßigt das Finanzministerium die folgenden Gebühren um 50 %:
- Gebühren für die Erteilung von Lizenzen zur Gründung und zum Betrieb von Banken.
- Gebühr für die Ausstellung eines Bürgerausweises; Lizenzgebühr für die Gründung und den Betrieb von Nichtbanken-Kreditinstituten;
- Gebühr für die Einreichung eines Antrags auf Schutz des geistigen Eigentums;
- Gebühren für die Erteilung der Zulassung als Vertreter des gewerblichen Rechtsschutzes sowie für die Veröffentlichung und Registrierung von Vertretern des gewerblichen Rechtsschutzes;
- Gebühr für die inhaltliche Beurteilung nichtkommerzieller Dokumente zur Erteilung von Veröffentlichungslizenzen;
- Lizenzgebühr für den Import nichtkommerzieller Publikationen;
- Registrierungsgebühr für den Import von Publikationen für geschäftliche Zwecke...
- Gutachtergebühr für die Genehmigung des Brandschutz- und Brandbekämpfungskonzepts;
- Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeit im Ausland für einen begrenzten Zeitraum; Gebühren für gewerbliches Eigentum;
- Gebühren für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur;
- Beurteilungsgebühr für die Erteilung einer internationalen Reisedienstleistungs-Geschäftslizenz und einer inländischen Reisedienstleistungs-Geschäftslizenz;
- Begutachtungsgebühr für die Ausstellung des Fremdenführerausweises…
- Gebühren im Wertpapiersektor (mit Ausnahme von zwei Gebühren, und zwar: Gebühren für die Neuausgabe, den Umtausch und die Neuausstellung von Wertpapierpraxiszertifikaten für Personen, die bei Wertpapierfirmen, Wertpapierfondsverwaltungsgesellschaften und Wertpapieranlagegesellschaften mit Wertpapieren handeln, sowie Gebühren für die Überwachung von Wertpapieraktivitäten...
Das Finanzministerium hat außerdem zahlreiche Gebühren und Abgaben um 10 – 30 % gesenkt, darunter:
- Gebühren für die Begutachtung und Ausstellung von Zertifikaten, Lizenzen und Zertifizierungen im Bereich der Zivilluftfahrt; Erteilung von Genehmigungen zum Betreten von Sperrbereichen auf Flughäfen;
- Ein- und Ausreisegebühren für Flughäfen und Seehäfen für ausländische Flüge zu vietnamesischen Flughäfen;
- Zollgebühren für Auslandsflüge zu vietnamesischen Flughäfen.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen die in der obigen Tabelle angegebenen Gebühren- und Abgabensätze den Bestimmungen der ursprünglichen Rundschreiben Nr. 63/2023/TT-BTC und geänderten, ergänzten oder ersetzten Rundschreiben (sofern vorhanden) entsprechen.
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Quelle: https://laodong.vn/kinh-doanh/tu-172024-cac-loai-thue-phi-nao-duoc-giam-tu-10-50-theo-bo-tai-chinh-1359147.ldo
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