Das Verkehrsministerium hat gerade das Rundschreiben Nr. 45 herausgegeben, das die Ausstellung, Neuausstellung, vorübergehende Aussetzung und Aufhebung von Prüfbescheinigungen für Straßenfahrzeuge regelt. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Dementsprechend sieht das Rundschreiben in Artikel 13 eine vorübergehende Aussetzung des Prüferzertifikats für 30 Tage vor, wenn: Der Prüfer die Zertifizierung und die Prüfergebnisse fälscht; Schikanen begehen und Organisationen und Einzelpersonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Schwierigkeiten und Probleme bereiten; Nichterfüllung zugewiesener Aufgaben ohne triftigen Grund; Verstoß gegen die Vorschriften der Arbeitsdisziplin; Regeln und Vorschriften der Agentur oder Einheit.

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Ab dem 1. Januar 2025 wird Inspektoren die Zertifizierung entzogen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil wegen Verstößen gegen Vorschriften im Zusammenhang mit Zertifizierungs- und Inspektionstätigkeiten verurteilt werden. Foto: Hoang Ha

In Artikel 14 des Rundschreibens wird festgelegt, dass die Zertifikate von Inspektoren widerrufen werden, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

Führen Sie zur gleichen Tageszeit gleichzeitig Inspektionen durch oder bestätigen Sie Inspektionsergebnisse von zwei oder mehr Inspektionseinrichtungen.

Fälschung von Dokumenten zur Erlangung einer Fahrzeugprüfbescheinigung.

Wurde innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten dreimal vorübergehend von der Fahrzeuginspektion suspendiert.

Durch rechtskräftiges Gerichtsurteil wegen Verstoßes gegen Vorschriften im Zusammenhang mit Zertifizierungs- und Inspektionstätigkeiten verurteilt.

Verwenden Sie Tools und Software zum Reparieren von Fahrzeugdaten, Inspektions- und Zertifizierungsdaten, um Fahrzeuginformationen und Fahrzeuginspektionsergebnisse zu legalisieren.

Verlust oder Einschränkung der Geschäftsfähigkeit.

12 oder mehr aufeinanderfolgende Monate lang keine direkte berufliche Tätigkeit im Bereich der Fahrzeuginspektion ausgeübt haben.