(HNMO) – Für die Hochschulaufnahmeprüfung 2023 wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung keine neuen Zulassungsbestimmungen erlassen. Die Bestimmungen zur Einschreibung bleiben in diesem Jahr unverändert und werden gemäß Rundschreiben Nr. 08/2022/TT-BGDDT zur Bekanntmachung der Bestimmungen zur Einschreibung an Universitäten und Hochschulen im Bereich Vorschulbildung angewendet.
Als Reaktion auf die Bedenken vieler Kandidaten hinsichtlich der Registrierung für die Universitätszulassung und der Reihenfolge, als einige Schulen eine vorzeitige Zulassung organisierten und von den Kandidaten verlangten, die vorzeitige Zulassung als ihre erste Wahl anzugeben, teilte das Ministerium für Bildung und Ausbildung klar mit:
Im Jahr 2023 dürfen Schulen vorzeitige Zulassungen organisieren und dürfen von den Kandidaten nicht verlangen, ihre Zulassung früher als im allgemeinen Zeitplan angegeben zu bestätigen. Bewerber, denen von der Ausbildungsstätte die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (ausgenommen Abiturvoraussetzung) bestätigt wurde, müssen ihren Wunsch dennoch im System des Ministeriums eintragen.
Gemäß dem Plan des Ministeriums für Bildung und Ausbildung registrieren die Kandidaten vom 10. Juli bis 17:00 Uhr ihren Wunsch nach einer Universitätszulassung. am 30. Juli.
Erfolgreiche Kandidaten müssen die Einschreibung bis spätestens 17:00 Uhr bestätigen. am 6. September.
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