Die neuen Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung im Rundschreiben zur Verwaltung von Wissenschafts- und Technologiethemen auf Ministerebene des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zeigen Änderungen in den Standards der für Forschungsthemen zuständigen Person.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade ein Rundschreiben zur Regelung der Verwaltung von Wissenschafts- und Technologiethemen auf Ministerebene herausgegeben, das das Rundschreiben 11 aus dem Jahr 2016 ersetzt und ab dem 5. Januar 2025 in Kraft tritt.
Das Rundschreiben gilt für Universitäten, Akademien, Hochschulen, Pädagogische Hochschulen, Schulen für Bildungsmanagementpersonal , Forschungsinstitute des Ministeriums für Bildung und Ausbildung sowie Organisationen und Einzelpersonen, die für die Umsetzung von Themen auf Ministerebene ausgewählt oder direkt beauftragt wurden.
Zwei neue Anforderungen an Wissenschafts- und Technologiethemen auf Ministerebene
Dementsprechend werden Themen auf Ministerebene bearbeitet, um wissenschaftliche und technologische Probleme zu lösen und so die Qualität von Bildung, Ausbildung und wissenschaftlicher Forschung zu verbessern.
Forschungsergebnisse aus Wissenschafts- und Technologieprojekten des Ministeriums für Bildung und Ausbildung auf Ministerebene müssen in wissenschaftlichen Zeitschriften oder Konferenzberichten veröffentlicht werden …
Die Ergebnisse eines Projekts auf Ministerebene müssen mindestens zwei Anforderungen erfüllen. Erstens müssen die Forschungsergebnisse in wissenschaftlichen Zeitschriften, Berichten internationaler Konferenzen und wissenschaftlicher Seminare oder in inländischen wissenschaftlichen Zeitschriften, Berichten inländischer Konferenzen und wissenschaftlicher Seminare veröffentlicht werden. Alternativ können sie als Bücher oder Kapitel von Monographien oder Nachschlagewerken veröffentlicht werden.
Zweitens gibt es Ergebnisse der Ausbildung auf Master-Niveau oder der Unterstützung der Ausbildung auf Doktoranden-Niveau oder Ergebnisse, die wissenschaftliche Argumente und Lösungen zur Lösung praktischer Probleme im Rahmen der staatlichen Verwaltung des Ministeriums darstellen, oder Forschungsergebnisse, die geistiges Eigentum und andere angewandte Produkte darstellen.
Im Vergleich zum Rundschreiben 11 hat das Ministerium somit konkretere, nicht allgemeine Anforderungen gestellt. Insbesondere die beiden oben genannten Inhalte sind im Vergleich zu den bisherigen Regelungen völlig neu.
Es ist bekannt, dass zu jedem Thema auf Ministerebene maximal 10 Mitglieder an der Umsetzung beteiligt sind, darunter ein Projektmanager, ein wissenschaftlicher Sekretär und Mitglieder entsprechend ihrer Titel: Hauptmitglied, Mitglied, Techniker, Hilfspersonal.
Die Durchführungsdauer eines Projekts auf Ministerebene darf 24 Monate nicht überschreiten (etwaige Verlängerungen der Projektdurchführungsdauer ausgenommen). In besonderen Fällen kann das Ministerium für Bildung und Ausbildung eine Verlängerung der Projektdurchführungsdauer auf über 24 Monate beschließen.
Der Projektleiter muss Dozent oder hauptberuflich Forscher sein.
Insbesondere haben sich auch die Anforderungen an den Projektmanager auf Ministerebene geändert. Während Rundschreiben 11 vorschreibt, dass der Projektmanager ein Dozent oder Forscher mit einem Master-Abschluss oder höher sein muss, verlangt dieses Rundschreiben eindeutig, dass der Projektmanager ein Vollzeitdozent oder Forscher der Gastorganisation sein muss. Die Gastorganisation ist die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung beauftragte Einheit, die das Projekt auf Ministerebene verwaltet und umsetzt.
Gleichzeitig muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens eine Arbeit in einer in- oder ausländischen wissenschaftlichen Zeitschrift im Forschungsgebiet des Themas veröffentlicht worden sein. Die alte Regelung lautete: „Es muss mindestens eine Arbeit in einer in- oder ausländischen wissenschaftlichen Zeitschrift im Forschungsgebiet oder einem dem Thema nahestehenden Gebiet veröffentlicht worden sein, oder der Projektleiter auf der Basisebene oder höher muss innerhalb der letzten fünf Jahre im Forschungsgebiet anerkannt worden sein.“
Zu den Fällen, in denen die Zulassung als Projektmanager nicht erteilt wird, gehören: Die Tätigkeit als Projektmanager für Themen auf Ministerebene oder andere wissenschaftliche Aufgaben auf Ministerebene des Ministeriums für Bildung und Ausbildung beginnt mit der Auswahl der Organisationen und Einzelpersonen zur Umsetzung der Themen. Oder Projektmanager für Themen auf Ministerebene oder andere wissenschaftliche Aufgaben auf Ministerebene des Ministeriums für Bildung und Ausbildung werden innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Projektabwicklungsrats auf Ministerebene liquidiert (nicht zur Zulassung berechtigt) oder es werden Disziplinarmaßnahmen auf der Ebene eines Verweises oder höher verhängt.
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Quelle: https://thanhnien.vn/thay-doi-tieu-chuan-chu-nhiem-de-tai-khoa-hoc-va-cong-nghe-cap-bo-185241201110725591.htm
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