Diese Entschließung sieht die Beseitigung von Schwierigkeiten und Hindernissen bei der Umsetzung von Projekten und Aufgaben vor, bei denen Informationstechnologie eingesetzt wird, wobei staatliche Haushaltsmittel (Entwicklungsinvestitionsausgaben und laufende Ausgaben) verwendet werden. Dazu gehören: Verfahren zur Umsetzung von Investitionsprojekten für Informationstechnologieanwendungen; Gesamtinvestitionen, Schätzungen von Investitionsprojekten für Informationstechnologieanwendungen; Verfahren zur Umsetzung von Beschaffungs- und Mietaktivitäten für Informationstechnologiedienste.
Verfahren zur Umsetzung von Investitionsprojekten für Informationstechnologieanwendungen
Gemäß der Entschließung erfolgt die Umsetzung von Investitionsprojekten für Informationstechnologieanwendungen unter Verwendung staatlicher Haushaltsmittel gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 73/2019/ND-CP vom 5. September 2019 zur Regelung der Verwaltung von Investitionen in Informationstechnologieanwendungen unter Verwendung staatlicher Haushaltsmittel und des Regierungserlasses Nr. 82/2024/ND-CP vom 10. Juli 2024 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Erlasses Nr. 73/2019/ND-CP, mit Ausnahme der Bestimmungen zu Entwurfsschritten; Projektprüfungsbehörde, Projektentwurfsprüfung, Prüfungszeitpunkt, Investitionsentscheidung; Gesamtinvestition, Projektschätzung und spezifischen Vorschriften für interne Softwareprojekte, die gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung durchgeführt werden.
In Bezug auf die Entwurfsschritte legt die Entschließung fest, dass der Entwurf in einem oder zwei Schritten durchgeführt wird: Der einstufige Entwurf umfasst den detaillierten Entwurf; der zweistufige Entwurf umfasst den grundlegenden Entwurf und den detaillierten Entwurf.
Beim einstufigen Entwurf werden in der Investitionsvorbereitungsphase anstelle des Grundentwurfs und der Gesamtinvestition des Machbarkeitsstudienberichts der Detailentwurf und die Kostenschätzung des wirtschaftlich -technischen Berichts erstellt. Beim zweistufigen Entwurf muss der Detailentwurf hinsichtlich des Gesamtmodells, des logischen Modells, des physischen Modells des Systems oder der Systemkomponenten (sofern vorhanden) mit dem genehmigten Grundentwurf übereinstimmen.
Es gibt drei Arten von Projekten, bei denen das 1-Stufen-Design angewendet wird, und zwar: (a) Projekte, bei denen Entwicklungsinvestitionsmittel aus dem Staatshaushalt verwendet werden, um Ersatz-, Austausch- und Ergänzungsprodukte für kommerzielle Hardware und Software in bestehenden Informationssystemen zu kaufen, Geräte zu kaufen, die nicht installiert werden müssen, kommerzielle Software zu kaufen, individuelle Hardware zu kaufen sowie Hardware, Software und Datenbanken zu kaufen, die nicht zu den in Absatz 24, Artikel 3 des Dekrets Nr. 73/2019/ND-CP genannten Aktivitäten gehören. Der Designinhalt wird gemäß den Bestimmungen von Punkt b, Absatz 1, Artikel 27 des Dekrets Nr. 73/2019/ND-CP umgesetzt. (b) Projekte, bei denen Entwicklungsinvestitionsmittel aus dem Staatshaushalt oder reguläre Ausgabenmittel aus dem Staatshaushalt verwendet werden, um in Informationssysteme, Hardware, Software und Datenbanken gemäß Absatz 24, Artikel 3 des Dekrets Nr. 73/2019/ND-CP zu investieren, haben eine Gesamtinvestition von nicht mehr als 20 Milliarden VND. (c) Bei Projekten, bei denen Entwicklungsinvestitionsmittel aus dem Staatshaushalt oder reguläre Ausgabenmittel aus dem Staatshaushalt verwendet werden und die nicht unter die in Punkt b oben beschriebenen Fälle fallen, muss der Investor, wenn er der Ansicht ist, dass ein einstufiges Konzept umgesetzt werden kann, dies der zuständigen Behörde zur Investitionsentscheidung melden, damit das einstufige Konzept umgesetzt werden kann.
In der Entschließung werden auch ausdrücklich Projekte genannt, die einem zweistufigen Design unterliegen, darunter: Projekte, die nicht dem oben genannten einstufigen Design unterliegen, oder Projekte, die in Punkt b oben aufgeführt sind, für die aber die zuständige Behörde, die über die Investition entscheidet, ein zweistufiges Design vorschreibt.
Projekte der Gruppe A müssen dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie weder einen Grundentwurf noch einen Detailentwurf zur Beurteilung vorlegen.
In Bezug auf die Projektbewertungsbehörde legt die Resolution fest, dass für Projekte, bei denen Entwicklungsinvestitionsmittel aus dem Staatshaushalt verwendet werden, die Projektbewertungsbehörde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen bestimmt wird.
Für Projekte, für die reguläre Ausgabenmittel aus dem Staatshaushalt verwendet werden, richtet die zuständige Behörde, die über Investitionen und Beschaffungen entscheidet, einen Bewertungsrat ein oder beauftragt eine ihr unterstellte Fachagentur mit der Organisation der Projektbewertung.
Hinsichtlich der Befugnis zur Beurteilung des Grundentwurfs bei einem zweistufigen Entwurf und des Detailentwurfs bei einem einstufigen Entwurf müssen Projekte der Gruppe A dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie keine Beurteilung des Grundentwurfs und des Detailentwurfs vorlegen.
Bei Projekten, die der Entscheidungsbefugnis für Investitionen und Beschaffungen von Ministerien und zentralen Behörden unterliegen, muss die spezialisierte IT-Einheit der Behörde mit Entscheidungsbefugnis für Investitionen und Beschaffungen den Grund- und Detailentwurf des Projekts bewerten.
Bei Projekten, die in die Zuständigkeit lokaler Investitions- und Beschaffungsentscheidungen fallen, beurteilt die spezialisierte Informationstechnologieeinheit des Volkskomitees der Provinz den Grund- und Detailentwurf des Projekts.
Die Projektprüfung darf bei Projekten der Gruppe A 30 Arbeitstage und bei Projekten der Gruppen B und C 20 Arbeitstage nicht überschreiten.
In Bezug auf die Zeit für die Projektbewertung und Investitionsentscheidung legt die Resolution die Zeit für die Projektbewertung (einschließlich der Zeit für die Entwurfsbewertung) ab dem Datum fest, an dem die Bewertungsagentur vollständige und gültige Dokumente erhält, und zwar wie folgt:
Nicht mehr als 30 Arbeitstage für Projekte der Gruppe A, wobei die Entwurfsprüfungszeit nicht mehr als 15 Arbeitstage beträgt.
Nicht mehr als 20 Arbeitstage für Projekte der Gruppen B und C, wobei die Entwurfsprüfungszeit nicht mehr als 10 Arbeitstage beträgt.
Zeit für die Entscheidung über die Projektinvestition ab dem Datum, an dem die zuständige Behörde über die Investition entscheidet und vollständige und gültige Dokumente erhält: Nicht mehr als 5 Arbeitstage für Projekte der Gruppe A; nicht mehr als 3 Arbeitstage für Projekte der Gruppen B und C.
In der Entschließung heißt es außerdem eindeutig: Investoren dürfen Anpassungen des Grundentwurfs (bei einem zweistufigen Entwurf) oder des Detailentwurfs (bei einem einstufigen Entwurf) selbst vornehmen, bewerten und genehmigen, sofern sich Ziele, Umfang, Umsetzungszeit und Ergebnisse des Projekts nicht ändern und die genehmigte Gesamtinvestition (bei einem zweistufigen Entwurf) bzw. Schätzung (bei einem einstufigen Entwurf) nicht überschreiten. Investoren müssen bei der Vornahme von Entwurfsanpassungen die Vorschriften zu den Entwurfsanforderungen strikt einhalten, die volle Verantwortung für den angepassten Entwurf übernehmen und den angepassten Entwurf der zuständigen Behörde, die über die Investition entscheidet, zur Aufsicht vorlegen.
Gesamtinvestition, Projektschätzung für Investitionen in Informationstechnologieanwendungen
Gemäß der Resolution werden die Gesamtinvestition und das geschätzte Budget für Investitionsprojekte im Bereich Informationstechnologie gemäß den Bestimmungen der Artikel 19 und 28 des Dekrets Nr. 73/2019/ND-CP umgesetzt. Insbesondere wird die Methode zur Ermittlung einiger Implementierungskosten gemäß den folgenden Bestimmungen umgesetzt:
Bau- und Installationskosten; Gerätekosten (Kosten für den Kauf von IT-Geräten; Kosten für die Erstellung von Datenbanken; Standardisierung und Konvertierung für die Dateneingabe, Erstellung von Datenbanken; Durchführung der Dateneingabe für Datenbanken; Kosten für die Installation von Geräten; Installation von Software; Testen und Kalibrieren von Geräten und Software; Kosten für Schulungen zu Benutzeranweisungen; Kosten für die Schulung von Mitarbeitern in Verwaltung und Betrieb des Systems (sofern zutreffend); Kosten für Implementierung, Support, Verwaltung und Betrieb von Produkten oder Arbeitselementen des Projekts vor Abnahme und Übergabe aller Produkte des Projekts (sofern zutreffend)) werden nach der Methode zur Kostenermittlung nach Angeboten ermittelt.
Die Kosten für das Projektmanagement (bei der Beauftragung von Beratern und ohne die Kosten für die Überwachung und Bewertung der Projektinvestition) und die Kosten für die Investitionsberatung (außer in Fällen, in denen der Investor das Projekt selbst durchführt) werden nach der Methode der Kostenermittlung nach Angeboten oder der Methode der Kostenermittlung nach Sachverständigen ermittelt.
Die sonstigen Kosten (mit Ausnahme der Kosten für die unabhängige Prüfung, der Kosten für die Bewertung und der Genehmigung der Investitionskapitalabrechnung) werden nach der Methode der Kostenermittlung nach Angebot ermittelt.
Die Methode zur Ermittlung der Kosten auf Grundlage von Angeboten und die Methode zur Ermittlung der Kosten auf Grundlage von Experten müssen den Vorschriften und Anweisungen des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie zur Ermittlung und Verwaltung der Investitionskosten für Informationstechnologieanwendungen unter Verwendung staatlicher Haushaltsmittel entsprechen.
Verfahren für den Kauf und das Leasing von Informationstechnologiediensten
Die Resolution legt fest, dass 4 Informationstechnologie-Anwendungsaktivitäten, die mit regulären Ausgabenmitteln aus dem Staatshaushalt durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Staatshaushalt, des Gesetzes über Ausschreibungen, des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erworben und verwendet werden und dass keine Projektvorbereitung oder Pläne zur Einstellung von Diensten gemäß bestimmten Anforderungen erforderlich sind, darunter:
(1) Tätigkeiten gemäß Klausel 1, Artikel 51 des Dekrets Nr. 73/2019/ND-CP;
(2) Beschaffungstätigkeiten für die Sicherung, den Ersatz und die Ergänzung bestehender Informationssysteme durch kommerzielle Hard- und Software (einschließlich der Aktualisierung kommerzieller Software-Urheberrechte); Beschaffung von Geräten, die keine Installation erfordern; Beschaffung kommerzieller Software (einschließlich der Aktualisierung kommerzieller Software-Urheberrechte); Beschaffung einzelner Hardwaregeräte;
(3) Die Modernisierung und Erweiterung von Informationssystemen, Hardware, Software und Datenbanken mit laufenden Mitteln aus dem Staatshaushalt muss aufgrund von Änderungen der Geschäftsprozesse gemäß den Bestimmungen der Rechtsdokumente unverzüglich erfolgen.
(4) Aufbau, Modernisierung und Erweiterung von Informationssystemen, Hardware, Software und Datenbanken unter Verwendung regulärer Mittel aus dem Staatshaushalt für Aufgaben mit dringendem Bedarf, die gemäß den Anweisungen der Resolution der Nationalversammlung, der Resolution, Entscheidung, Richtlinie der Regierung und des Dokuments zur Mitteilung der Stellungnahmen der Regierungsführer sofort umgesetzt werden müssen, wobei bei Anwendung der Bestimmungen von Artikel 51a oder Absatz 2, Artikel 52 des Dekrets Nr. 73/2019/ND-CP eine termingerechte Fertigstellung nicht gewährleistet ist.
Die Leiter der Ministerien, Zentralbehörden und Provinzvolkskomitees entscheiden über die Anwendung von Projekten oder die Inanspruchnahme von Diensten gemäß den spezifischen Anforderungen für die oben genannten IT-Anwendungsaktivitäten. Ministerien, Zentralbehörden und Provinzvolkskomitees sind für die Inspektion und Überwachung der Haushaltseinheiten bei der Aufgabenerfüllung verantwortlich, um Einsparungen und Effizienz zu gewährleisten und Verlusten, Verschwendung und Negativität vorzubeugen. Die Haushaltseinheiten sind für die Verwaltung und Verwendung der Mittel verantwortlich, um die ordnungsgemäße Zweckbestimmung, Qualität und Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Die Leasingaktivitäten für Informationstechnologiedienste werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 52 des Dekrets Nr. 73/2019/ND-CP durchgeführt, wobei einige Inhalte gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung wie folgt umgesetzt werden:
- Die Wahl der Form der IT-Service-Miete oder -Investition und des Kaufs muss nicht erläutert werden.
- Schätzung der IT-Dienstmiete gemäß den in Artikel 55 des Dekrets Nr. 73/2019/ND-CP festgelegten spezifischen Anforderungen. Dabei werden die Servicemietkosten nach der Methode der Kostenermittlung nach Angeboten ermittelt; Verwaltungskosten (im Falle der Beauftragung von Beratern), Beratungskosten (außer in Fällen, in denen der Host die Aufgaben selbst übernimmt) werden nach der Methode der Kostenermittlung nach Angeboten oder der Methode der Kostenermittlung nach Experten ermittelt; sonstige Kosten (mit Ausnahme der Kosten für die Prüfung und Genehmigung der Kapitalabrechnung) werden nach der Methode der Kostenermittlung nach Angeboten ermittelt.
Die Methode zur Ermittlung der Kosten auf Grundlage von Angeboten und die Methode zur Ermittlung der Kosten auf Grundlage von Experten müssen den Vorschriften und Anweisungen des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie zur Ermittlung und Verwaltung der Investitionskosten für Informationstechnologieanwendungen unter Verwendung staatlicher Haushaltsmittel entsprechen.
Quelle: https://baodautu.vn/thao-go-kho-khan-vuong-mac-trong-trien-khai-du-an-cong-nghe-thong-tin-su-dung-von-ngan-sach-d365392.html
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