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Änderung der Vorschriften und Richtlinien für pensionierte und versetzte Beamte

Báo Kinh tế và Đô thịBáo Kinh tế và Đô thị04/03/2025

Die Regierung hat das Dekret Nr. 52/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 21/2009/ND-CP vom 23. Februar 2009 geändert und ergänzt werden. Darin werden die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über Offiziere der vietnamesischen Volksarmee hinsichtlich der Regelungen und Richtlinien für Offiziere, die ihren Dienst in der Armee beendet haben, detailliert beschrieben und geregelt.


Änderung der Vorschriften und Richtlinien für pensionierte und sich im Berufsleben befindliche Beamte - Foto 1

Ergänzende Regelungen zu den Regelungen und Richtlinien für pensionierte Offiziere

Darin ändert und ergänzt das Dekret Nr. 52/2025/ND-CP den ersten Aufzählungspunkt, Punkt a, Klausel 2, Artikel 2 des Dekrets Nr. 21/2009/ND-CP, der die Personen regelt, die Anspruch auf eine einmalige Subvention haben. Zu den Empfängern der einmaligen Subvention zählen gemäß den neuen Bestimmungen: Beamte, die aufgrund von Organisationsänderungen oder Änderungen der Organisationsstruktur und der Personalausstattung gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörden überflüssig werden; Offiziere, deren Altersgrenze für die Besetzung von Kommando- oder Führungspositionen in Einheiten gemäß Klausel 3, Artikel 13 des Gesetzes über Offiziere der Vietnamesischen Volksarmee abgelaufen ist und die Armee sie nicht mehr bereitstellen oder einsetzen muss.

Das Dekret Nr. 52/2025/ND-CP ergänzt außerdem Klausel 3, Artikel 2 des Dekrets Nr. 21/2009/ND-CP zu Regelungen und Richtlinien für Offiziere im Ruhestand: Offiziere, die im militärischen Rang befördert wurden und deren Gehalt für mindestens zwei Drittel der Amtszeit erhöht wurde und die als ihre Aufgaben erfüllt oder höher eingestuft werden, werden im militärischen Rang befördert und erhalten eine Gehaltserhöhung (außer im Falle der Beförderung zum General).

Ergänzende Richtlinien und Regelungen für Offiziere, die ihre Laufbahn wechseln

Gleichzeitig werden durch das Dekret Nr. 52/2025/ND-CP auch die Punkte c, d und dd geändert und die Punkte e und g in Absatz 1, Artikel 3 des Dekrets Nr. 21/2009/ND-CP hinzugefügt, in dem die Leistungen festgelegt werden, die Beamten zustehen, die zu staatlichen Behörden, öffentlichen Dienststellen, politischen Organisationen und gesellschaftspolitischen Organisationen versetzt werden und deren Gehälter aus dem Staatshaushalt bezogen werden.

Nach den neuen Bestimmungen haben Beamte, die in staatliche Behörden, öffentliche Dienststellen, politische Organisationen und gesellschaftspolitische Organisationen versetzt werden und Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, Anspruch auf folgende Leistungen:

a) Vorrang bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen, die den beruflichen, technischen und berufsbildenden Bereichen angemessen sind; in den für die ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnissen und Fähigkeiten geschult und gefördert werden;

b) Befreiung von der Teilnahme an der Aufnahmeprüfung bei einem Wechsel in die alte Dienststelle oder Einheit oder bei einem Wechsel in eine andere Studienrichtung auf Antrag einer zuständigen Landesdienststelle;

c) Den Ergebnissen der Einstellungsprüfung für Beamte und öffentliche Angestellte werden vorrangig Punkte entsprechend den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Bestimmungen des Gesetzes über Kader, Beamte und öffentliche Angestellte gutgeschrieben.

d) Offiziere werden ab dem Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung zum Berufswechsel entsprechend ihrer neuen Arbeitsstelle, neuen Tätigkeit und neuen Berufsbezeichnung eingestuft und erhalten ihr Gehalt. Falls das Gehalt gemäß Gruppe, Besoldungsgruppe oder Stufe niedriger ist als das Gehalt gemäß dem militärischen Dienstgrad des Offiziers zum Zeitpunkt des Laufbahnwechsels, werden das Gehalt, die Dienstalterszulage sowie die Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen zum Zeitpunkt des Laufbahnwechsels für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung über den Laufbahnwechsel zurückgehalten und von der neuen Dienststelle oder Einheit gezahlt. Über die Weitergewährung des Gehaltsvorbehalts über den 18-Monats-Zeitraum hinaus entscheidet der Leiter der zuständigen Behörde, die die Kader, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes verwaltet, im Einklang mit der internen Gehaltskorrelation. Während der Sperrfrist verringert sich die Sperrgehaltsdifferenz entsprechend, wenn der Kader, Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst eine Gehaltserhöhung oder eine Dienstalterszulage erhält, die über die Gehaltsspanne innerhalb der Besoldungsgruppe hinausgeht, oder wenn er befördert wird; Im Falle einer Gehaltserhöhung wird das neue Gehalt ausgezahlt, wenn es höher ist als das Gehalt zum Zeitpunkt des Branchenwechsels. Nach Ablauf der Gehaltseinbehaltungsfrist besteht weiterhin Anspruch auf die Dienstalterszulage zum Zeitpunkt der Spezialisierung oder diese wird in Branchen mit Dienstalterszulageregelung zur Berechnung der Dienstalterszulage hinzugerechnet.

d) Beamte, die den Beruf gewechselt haben und Anspruch auf eine Rente haben: Wenn das durchschnittliche Monatsgehalt mit Sozialversicherungsbeitrag, das gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zum Zeitpunkt des Ruhestands als Grundlage für die Berechnung der Rente verwendet wird, niedriger ist als das durchschnittliche Monatsgehalt mit Sozialversicherungsbeitrag zum Zeitpunkt des Karrierewechsels, wird das durchschnittliche Monatsgehalt mit Sozialversicherungsbeitrag zum Zeitpunkt des Karrierewechsels, umgerechnet gemäß der zum Zeitpunkt des Ruhestands geltenden Gehaltsregelung, als Grundlage für die Berechnung der Rente verwendet;

e) Beamte, die ihre Laufbahn gewechselt haben und keinen Anspruch auf eine Rente haben und ihre Stelle aufgeben, erhalten neben dem Bezug von Sozialversicherungsleistungen gemäß den Vorschriften eine Abfindung von der Behörde oder Einheit, die Gehälter aus dem Staatshaushalt bezieht und zum Zeitpunkt der Kündigung ihrer Stelle Kader, Beamte und öffentliche Angestellte verwaltet und beschäftigt; Dabei gilt: Für jedes Dienstjahr in der Armee entspricht die Abfindung einem Monatsgehalt des Monats unmittelbar vor der Versetzung, umgerechnet gemäß der zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltenden Gehaltsregelung, die als Grundlage für die Berechnung der Abfindung dient. Die Arbeitszeit bei der Agentur oder Einheit, die Gehalt aus dem Staatshaushalt erhält, wird gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Gesetzes über Kader, Beamte und öffentliche Angestellte zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt;

g) Bei der Versetzung zu Dienststellen und Einheiten, die Gehälter aus dem Staatshaushalt beziehen und deren Dienstzeit in der Armee von den zuständigen Behörden als Feldwebel festgelegt wurde, beträgt der Gehaltskoeffizient, der als Grundlage für die Berechnung des Durchschnittsgehalts dient, das als Grundlage für die Berechnung der Rente für die Zeit der Versetzung des Feldwebels dient, bei der Pensionierung 3,90.

Gemäß Dekret Nr. 52/2025/ND-CP erhalten Offiziere, die zu Dienststellen und Einheiten wechseln, die Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, und anschließend zu Dienststellen und Einheiten wechseln, die keine Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, bei ihrer Pensionierung eine zusätzliche Dienstalterszulage entsprechend ihrer Dienstzeit in der Armee und ihrem militärischen Rang unmittelbar vor der Versetzung des Offiziers. Bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatsgehalts für die Sozialversicherungsbeiträge während der Arbeitszeit gemäß dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem, das als Grundlage für die Berechnung der Offizierspensionen dient, wird dieser Betrag entsprechend dem zum Zeitpunkt der Pensionierung geltenden Gehaltssystem umgerechnet.

Darüber hinaus werden Offizieren, die ihre Laufbahn gewechselt haben, bei denen die zuständigen Behörden jedoch aufgrund der Anforderungen ihres Einsatzes entscheiden, in die Armee zurückzukehren, neue Aufgaben zugewiesen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechen. Die Zeit, die man mit dem Stellenwechsel bei Dienststellen und Einheiten verbringt, die Gehälter aus dem Staatshaushalt beziehen, wird bei der Berechnung von Gehaltserhöhungen, Beförderungen im militärischen Dienstgrad und Dienstalter als ununterbrochene Arbeitszeit angerechnet.

Regelungen und Richtlinien für Beamte, die in Behörden, Einheiten und Unternehmen wechseln, die keine Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten

Mit dem Dekret Nr. 52/2025/ND-CP wird außerdem Artikel 4 zu den Regelungen und Richtlinien für Beamte geändert und ergänzt, die zu Behörden, Einheiten und Unternehmen wechseln, ohne Gehalt aus dem Staatshaushalt zu erhalten.

Dementsprechend haben Beamte, die zu Dienststellen, Einheiten und Unternehmen wechseln, die kein Gehalt aus dem Staatshaushalt erhalten, Anspruch auf folgende Leistungen und Maßnahmen:

- Der Zeitpunkt der Sozialversicherungszahlung richtet sich nach den Bestimmungen des geltenden Sozialversicherungsrechts.

- Sie erhalten eine einmalige Zulage für jedes Arbeitsjahr. Die Zulage entspricht einem Monatsgehalt des Monats unmittelbar vor der Versetzung und wird von der Agentur, Einheit oder dem Unternehmen des Verteidigungsministeriums gezahlt, das den Offizier vor der Versetzung leitete.

- Beamte, die ihre Laufbahn gewechselt haben und Anspruch auf eine Rente haben, haben Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen gemäß den geltenden Sozialversicherungsgesetzen, jedoch wird die Methode zur Berechnung des durchschnittlichen Monatsgehalts für die Sozialversicherungsbeiträge gemäß den Bestimmungen in Punkt d, Absatz 1, Artikel 3 des Dekrets Nr. 21/2009/ND-CP, geändert und ergänzt in Punkt c, Absatz 2, Artikel 1 dieses Dekrets, nicht als Grundlage für die Berechnung der Rente angewendet.


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Quelle: https://kinhtedothi.vn/sua-doi-quy-dinh-che-do-chinh-sach-doi-voi-si-quan-nghi-huu-chuyen-nganh.html

Etikett: Offizier

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