Das Ministerium für Bildung und Ausbildung ändert und ergänzt das Rundschreiben 02/2022/TT-BGDDT zur Eröffnung von Ausbildungsstudiengängen und präzisiert die Bestimmungen zu „geeigneten Studiengängen“ auf Doktorats- und Masterebene. Bedingungen für die Eröffnung von Ausbildungsprogrammen auf Master- und Doktoratsebene.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung ändert und ergänzt das Rundschreiben 02/2022/TT-BGDDT zur Eröffnung von Ausbildungsstudiengängen und präzisiert die Bestimmungen zu „geeigneten Studiengängen“ auf Doktorats- und Masterebene. Bedingungen für die Eröffnung von Ausbildungsprogrammen auf Master- und Doktoratsebene.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade das Rundschreiben 16/2024/TT-BGDDT herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens 02/2022/TT-BGDDT geändert und ergänzt werden, in dem die Bedingungen, die Reihenfolge und die Verfahren für die Eröffnung von Ausbildungsgängen und die Aussetzung des Betriebs von Ausbildungsgängen auf Universitäts-, Master- und Doktoratsebene festgelegt werden. Das Rundschreiben tritt am 5. Januar 2025 in Kraft.
Ergänzende Regelungen für Lehrende
In Bezug auf das Lehrpersonal fügt das Rundschreiben Bestimmungen hinzu, dass der für die Entwicklung und Umsetzung des Schulungsprogramms zuständige Dozent und der für die Durchführung des Schulungsprogramms zuständige Dozent ein festangestellter Dozent sein muss, der das maximale Renteneintrittsalter gemäß den Regierungsvorschriften über die höhere Altersgrenze für Beamte in öffentlichen Diensteinheiten nicht überschritten hat.
Diese Dozenten übernehmen jährlich die direkte Lehre in einer Reihe von Pflichtveranstaltungen oder betreuen Masterarbeiten und Doktorarbeiten im Rahmen des Ausbildungsprogramms.
Ergänzende Regelungen zu geeigneten Studiengängen auf Doktorats- und Masterstufe
Das Rundschreiben ergänzt die Regelungen zu geeigneten Studiengängen auf Doktorats- und Masterniveau um einige Studiengänge der unteren Ausbildungsstufe, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:
Gleiche Bezeichnung wie das Ausbildungsfach oder Erfüllung der Bestimmungen der Ausbildungsstandards des Ministeriums für Bildung und Ausbildung.
Falls für das entsprechende Fachgebiet oder die Fachgebietsgruppe kein Ausbildungsstandard existiert, muss es eine wissenschaftlich-praktische Grundlage geben, die vom Wissenschafts- und Ausbildungsrat der Ausbildungseinrichtung als das Fachgebiet mit der dem Ausbildungsfach am nächsten kommenden beruflichen Grundlage bestimmt und von der Mehrheit der Absolventen des Ausbildungsfachs bei einem Studium auf höherer Ebene gewählt wird; bestätigt durch das Ministerium für Bildung und Ausbildung auf Grundlage der Stellungnahme des vom Ministerium für Bildung und Ausbildung eingesetzten Berufsbeirats.
Ein geeigneter Studiengang auf Doktoratsniveau für einen Ausbildungsstudiengang auf demselben Niveau muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Gleiche Bezeichnung wie das Ausbildungsfach oder Erfüllung der Bestimmungen der Ausbildungsstandards des Ministeriums für Bildung und Ausbildung.
Falls für die entsprechende Fachrichtung oder Studiengangsgruppe kein Ausbildungsstudiengangsstandard existiert: Es liegt eine vom Wissenschafts- und Ausbildungsrat der Ausbildungseinrichtung festgestellte wissenschaftliche und praktische Grundlage vor, dass der Studiengang den gleichen beruflichen Hintergrund hat und zur gleichen Studiengangsgruppe gehört wie der Ausbildungsstudiengang; bestätigt durch das Ministerium für Bildung und Ausbildung auf Grundlage der Stellungnahme des vom Ministerium für Bildung und Ausbildung eingesetzten Berufsbeirats.
Änderung und Ergänzung der Bedingungen für die Eröffnung von Ausbildungsschwerpunkten auf Master- und Doktoratsebene
Mit Rundschreiben 16 werden zudem die Bedingungen für die Eröffnung von Ausbildungsprogrammen auf Master- und Doktoratsstufe geändert und ergänzt. Zu den Voraussetzungen für die Eröffnung eines Masterstudiengangs gehören daher zusätzliche Anforderungen, darunter Erfahrung in der Organisation von Ausbildung und wissenschaftlicher Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbildungsprogramm, die Erfüllung einer der folgenden Bedingungen:
Ein Masterstudiengang ist ein Studiengang, der einem Studiengang entspricht, der auf Bachelor-Niveau gelehrt und mit einem Abschluss ausgezeichnet wurde; Die in Absatz 1, Artikel 5 genannte Anzahl von Dozenten verfügt in den letzten fünf Jahren über mindestens zwei Jahre direkte Lehrerfahrung in über 50 % der Fächer des Ausbildungsprogramms und hat insgesamt mindestens 20 Artikel und wissenschaftliche Berichte in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht, die vom staatlichen Professorenrat für das Ausbildungsprogramm bewertet wurden, und zwar als Erstautor oder korrespondierender Autor.
In Bezug auf die Bedingungen für die Eröffnung eines Doktorandenausbildungsprogramms ändert und ergänzt Rundschreiben 16 die Vorschriften über Erfahrungen in der Organisation von Ausbildung und wissenschaftlicher Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbildungsprogramm, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Ein Doktorandenausbildungsprogramm ist ein geeignetes Programm für ein Programm, das ausgebildet wurde und einen Master-Abschluss erlangte; Die in Satz 1 § 6 genannte Anzahl von Dozenten hat in den letzten 5 Jahren an der Betreuung von 5 (an einer anderen Ausbildungsstätte) erfolgreich verteidigten Dissertationen im Ausbildungsbereich mitgewirkt; Gleichzeitig müssen insgesamt mindestens 50 Artikel und wissenschaftliche Berichte in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht werden, die vom staatlichen Professorenrat für den Ausbildungssektor bewertet wurden, und zwar als Erstautor oder korrespondierender Autor.
Darüber hinaus müssen die Ausbildungseinrichtungen die Kriterien der universitären Ausbildungsstandards erfüllen, die auch für Einrichtungen zur Doktorandenausbildung gelten, einschließlich des Anteils der hauptberuflichen Dozenten mit Doktortitel; Anteil der Einnahmen aus wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten (ausgenommen Ausbildungseinrichtungen des Verteidigungsministeriums und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit); Durchschnittliche Anzahl wissenschaftlicher und technologischer Veröffentlichungen pro hauptberuflichem Dozenten./.
Im Dekret 124/2024/ND-CP heißt es eindeutig, dass bei der Durchführung ausländischer Ausbildungsprogramme in Vietnam sichergestellt werden muss, dass sie keine Inhalte enthalten, die der Landesverteidigung, der Sicherheit oder den öffentlichen Interessen abträglich sind.
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Quelle: https://www.vietnamplus.vn/sua-doi-bo-sung-quy-dinh-ve-mo-nganh-dao-tao-trinh-do-dai-hoc-thac-sy-tien-sy-post995966.vnp
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