Regelungen zur Kilometerzahl für die praktische Fahrpraxis für Führerscheine B1, B2, spätestens 2023. (Quelle: TVPL) |
Aktuelle Regelungen zur Kilometerzahl für praktische Fahrstunden für Führerscheine B1, B2
Gemäß Ziffer 7, Artikel 1 des Rundschreibens 04/2022/TT-BGTVT ist die Kilometerzahl für praktische Fahrstunden wie folgt festgelegt:
TT-NUMMER | INHALT | Berechnungseinheit | FÜHRERSCHEINKLASSE | |||
Klasse B1 | Klasse B2 | Klasse C | ||||
Erfahren Sie mehr über das Auto mit Automatikgetriebe | Lernen Sie mechanisches Auto | |||||
1 | Anzahl der Kilometer Fahrpraxis auf der Driving Range/01 Schüler | km | 290 | 290 | 290 | 275 |
2 | Anzahl der Kilometer Fahrpraxis auf der Straße/01 Schüler | km | 710 | 810 | 810 | 825 |
Gesamtkilometer Fahrpraxis/01 Schüler | km | 1000 | 1100 | 1100 | 1100 |
Basierend auf den oben genannten Bestimmungen beträgt die konkrete Kilometerzahl für praktische Fahrstunden für die Führerscheine B1 und B2 wie folgt:
(i) Für den B1-Führerschein zum Erlernen eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe:
Die gesamten Fahrpraxiskilometer/01 Schüler betragen 1000 km, einschließlich:
- Anzahl der Kilometer Fahrpraxis auf der Driving Range/01 Schüler: 290 km
- Anzahl der Kilometer Fahrpraxis auf der Straße/01 Schüler: 710 km
(ii) Für den B1-Führerschein zum Erlernen mechanischer Fahrzeuge:
Die gesamten Fahrpraxiskilometer/01 Schüler betragen 1100 km, einschließlich:
- Anzahl der Kilometer Fahrpraxis auf der Driving Range/01 Schüler: 290 km
- Anzahl der Kilometer Fahrpraxis auf der Straße/01 Schüler: 810 km
(iii) Für den B2-Führerschein:
Die gesamten Fahrpraxiskilometer/01 Schüler betragen 1100 km, einschließlich:
- Anzahl der Kilometer Fahrpraxis auf der Driving Range/01 Schüler: 290 km
- Anzahl der Kilometer Fahrpraxis auf der Straße/01 Schüler: 810 km
Wie viele Führerscheinklassen gibt es?
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 16 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT werden Führerscheine wie folgt klassifiziert:
(1) Die Besoldungsgruppe A1 wird vergeben an:
- Fahrer, die Zweiräder mit einem Hubraum von 50 cm3 bis unter 175 cm3 führen;
- Behinderte Person, die ein dreirädriges Motorrad für Behinderte fährt.
(2) Die Klasse A2 wird zum Führen von Zweiradkrafträdern mit einem Hubraum von 175 cm3 oder mehr sowie von Fahrzeugen der in der Fahrerlaubnisklasse A1 genannten Art berechtigt.
(3) Die Klasse A3 wird Fahrern zum Führen von dreirädrigen Motorrädern, Fahrzeugtypen der Führerscheinklasse A1 und ähnlichen Fahrzeugen erteilt.
(4) Die Klasse A4 wird Fahrern zum Führen von Kleintraktoren mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1.000 kg erteilt.
(5) Nicht-Berufskraftfahrern wird die Zulassung für das Führen folgender Fahrzeugtypen mit Automatikgetriebe der Klasse B1 erteilt:
- Automatikwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;
- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen mit Automatikgetriebe, mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3.500 kg;
- Auto für Behinderte.
(6) Nicht-Berufskraftfahrern wird die Berechtigung der Klasse B1 zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;
- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3.500 kg;
- Traktor, der einen Anhänger mit einer Auslegungslast von weniger als 3.500 kg zieht.
(7) Die Klasse B2 wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Spezialfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtlast von weniger als 3.500 kg;
- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheinklasse B1 vorgeschrieben sind.
(8) Die Klasse C wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen, Spezialfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtlast von 3.500 kg oder mehr;
- Traktor, der einen Anhänger mit einer Auslegungslast von 3.500 kg oder mehr zieht;
- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheinklassen B1, B2 vorgeschrieben sind.
(9) Die Klasse D wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Personenkraftwagen mit 10 bis 30 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;
- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheine der Klassen B1, B2 und C vorgeschrieben sind.
(10) Die Klasse E wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Personenkraftwagen mit mehr als 30 Sitzplätzen;
- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheinklassen B1, B2, C und D vorgeschrieben sind.
(11) Inhabern von Führerscheinen der Klassen B1, B2, C, D und E ist es beim Führen entsprechender Fahrzeuge gestattet, einen zusätzlichen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtlast von höchstens 750 kg zu ziehen.
(12) Die Klasse F wird Inhabern von Führerscheinen der Klassen B2, C, D und E zum Führen entsprechender Typen von Kraftfahrzeugen mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtlast von mehr als 750 kg, Sattelanhängern und Personenkraftwagen mit angehängten Wagen erteilt, wobei im Einzelnen Folgendes geregelt ist:
- Die Klasse FB2 wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse B2 genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1 und B2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;
- Die Klasse FC wird Autofahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse C genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger, von Sattelschleppern und zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1, B2, C und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;
- Die Klasse FD wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse D genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1, B2, C, D und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;
- Die Klasse FE wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse E genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt: Pkw mit Anhänger und Fahrzeugtypen der Führerscheinklassen B1, B2, C, D, E, FB2, FD.
(13) Die Führerscheinklasse für Fahrer von Schlafbussen und Stadtbussen (die zur Personenbeförderung mit Bussen eingesetzt werden) richtet sich nach den vorstehenden Punkten (9) und (10). Die Anzahl der Sitzplätze eines Fahrzeugs wird auf Grundlage der Anzahl der Sitzplätze eines Personenkraftwagens des gleichen Typs oder eines Pkw mit vergleichbarer begrenzter Größe berechnet, der nur über Sitzplätze verfügt.
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