Artikel 2. Der Beamtenanwerbungsrat 2023 des Ministeriums für Auslandsinformationen ist beauftragt, die Einstellungsergebnisse gemäß Klausel 2, Artikel 15 des Regierungserlasses Nr. 138/2020/ND-CP vom 27. November 2020 zur Regelung der Anwerbung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten bekannt zu geben.
Artikel 3. Das Büro ist beauftragt, die Prozesse und Verfahren durchzuführen, um dem Direktor Einstellungsentscheidungen für erfolgreiche Kandidaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen . Artikel 4. Dieser Beschluss tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Artikel 5. Der Einstellungsrat für Beamte, der Büroleiter , der Leiter der Abteilung für externe Kommunikation und die in Artikel 1 genannten Kandidaten sind für die Umsetzung dieses Beschlusses verantwortlich./.Abteilung für Auslandsinformationen
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