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Müssen Inhaber des B1-Führerscheins die Prüfung nach dem neuen Gesetz wiederholen?

Công LuậnCông Luận03/09/2024

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Mit der neuen Regelung wird das Führerscheinklassensystem an die Verkehrsbedingungen und die Anforderungen der Fahrzeugnutzung angepasst. Die Klasse B1, die häufig zum Autofahren verwendet wird, wird im neuen Klassifizierungssystem nicht mehr existieren. Stattdessen wird die Klasse B die derzeit verwendeten Klassen B1 und B2 ersetzen.

Konkret bedeutet dies, dass Personen, die ab dem 1. Januar 2025 einen neuen B1-Führerschein erhalten, nur noch Fahrzeuge wie Dreiräder, Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ oder einer Elektromotorleistung von bis zu 11 kW führen dürfen. Das bedeutet, dass ein B1-Führerschein nicht mehr wie bisher zum Führen eines Autos berechtigt.

Personen, die den Führerschein B1 verwenden, müssen die Prüfung nach dem neuen Gesetz Typ 1 wiederholen

Personen mit einem B1-Führerschein müssen diesen erneuern, wenn sie ein Auto fahren möchten.

In den letzten Tagen haben sich viele Menschen gefragt, ob sie die Prüfung wiederholen müssen, wenn sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes einen B1-Führerschein besitzen. Gemäß Artikel 89 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit Nr. 36/2024/QH15 können Personen, die vor dem 1. Januar 2025 einen B1-Führerschein besaßen, diesen bis zu dessen Ablauf weiter nutzen, ohne die Prüfung wiederholen zu müssen.

Diese Personen dürfen weiterhin Personenkraftwagen mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) sowie Lastkraftwagen und Traktoren mit einer Nutzlast von weniger als 3.500 kg fahren. Dieses Recht bleibt bis zum Ablauf der Fahrerlaubnis bestehen.

Möchte ein Inhaber eines B1-Führerscheins nach Ablauf seines Führerscheins weiterfahren oder seinen Führerschein an die neuen Vorschriften anpassen, muss er die Prüfung ablegen und in eine neue Führerscheinklasse wechseln. Der Ablauf ist wie folgt:

Der Automatik-Führerschein B1 wird geändert und in einen B-Führerschein umgeändert, mit der Einschränkung, dass er nur Automatikwagen fahren darf.

Die Führerscheine der Klassen B1 und B2 werden in Führerscheine der Klassen B oder C1 umgeändert bzw. neu ausgestellt, ebenso wie ein spezieller Motorradführerschein für Traktorfahrer mit einer Nutzlast von bis zu 3.500 kg.

Wer sich in der Fahrausbildung befindet, aber bis zum 1. Januar 2025 noch keinen Führerschein besitzt, wird geprüft und erhält einen neuen Führerschein nach den neuen Vorschriften.


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Quelle: https://www.congluan.vn/nguoi-dang-su-dung-bang-lai-xe-b1-co-can-thi-lai-theo-luat-moi-post310372.html

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