Mit der neuen Regelung wird das System der Führerscheinklassifizierung an die Verkehrsverhältnisse und die Anforderungen der Fahrzeugnutzung angepasst. Die für das Führen von Personenkraftwagen weit verbreitete Klasse B1 wird es im neuen Klassifizierungssystem nicht mehr geben. Stattdessen wird der Führerschein der Klasse B die derzeit verwendeten Klassen B1 und B2 ersetzen.
Konkret heißt das: Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Neuerwerber des Führerscheins B1 nur noch Fahrzeuge wie Dreirad-Motorräder, Zweirad-Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ oder mit einer Elektromotorleistung von bis zu 11 kW führen. Das bedeutet, dass der B1-Führerschein nicht mehr wie bisher zum Führen eines Autos berechtigt.
Personen mit einem B1-Führerschein müssen diesen erneuern, wenn sie Auto fahren möchten.
Viele fragen sich in den vergangenen Tagen, ob sie die Prüfung wiederholen müssen, wenn sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes einen B1-Führerschein besitzen. Gemäß den Bestimmungen des Artikels 89 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit Nr. 36/2024/QH15 können Personen, die vor dem 1. Januar 2025 einen B1-Führerschein besaßen, diesen bis zu dessen Ablauf weiter verwenden, ohne die Prüfung wiederholen zu müssen.
Diese Personen dürfen weiterhin Personenkraftwagen mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) sowie Lastkraftwagen und Traktoren mit einer Nutzlast von weniger als 3.500 kg fahren. Dieser Vorteil bleibt bis zum Ablauf der Lizenz bestehen.
Möchten Inhaber des B1-Führerscheins nach Ablauf ihrer Fahrerlaubnis weiterhin Auto fahren oder ihren Führerschein an neue Vorschriften anpassen, ist eine Prüfung und ein Wechsel in die neue Führerscheinklasse erforderlich. Dieser Vorgang wird wie folgt durchgeführt:
Der Automatik-Führerschein B1 wird abgeändert und in einen B-Führerschein umgeändert, mit der Einschränkung, dass man damit nur noch Automatikwagen fahren darf.
Die Führerscheine der Klassen B1 und B2 werden in Führerscheine der Klassen B bzw. C1 umgeändert bzw. neu ausgestellt, ebenso wie ein spezieller Motorradführerschein für Traktorfahrer mit einer Nutzlast bis 3.500 kg.
Wer sich in der Fahrausbildung befindet, aber bis zum 1. Januar 2025 noch keinen Führerschein besitzt, wird geprüft und erhält einen neuen Führerschein nach den neuen Vorschriften.
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Quelle: https://www.congluan.vn/nguoi-dang-su-dung-bang-lai-xe-b1-co-can-thi-lai-theo-luat-moi-post310372.html
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