Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat soeben die Statistiken zu den Hochschulzulassungen für den ersten Zeitraum 2023 bekannt gegeben und mit denen von 2022 verglichen. Im Einzelnen wie folgt:
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat Statistiken zu den Universitätszulassungen für die erste Runde des Jahres 2023 veröffentlicht.
In diesem Jahr beläuft sich die Zahl der Kandidaten, die das Abitur ablegen, auf 1.002.100. Davon haben sich 660.258 Kandidaten für die Zulassung zu einer Universität angemeldet, was 65,9 % entspricht.
Die Zahl der in der ersten Runde zugelassenen Kandidaten betrug 612.283. Dies entspricht 61,1 % der Kandidaten, die die Abiturprüfung ablegten, und 92,7 % der Anzahl der Kandidaten, die sich für die Zulassung angemeldet hatten.
Die Zahl der Kandidaten, die in der ersten Runde des Systems ihre Zulassung bestätigt haben, beträgt 494.488. Dies entspricht 49,3 % der Anzahl der Kandidaten, die die Abiturprüfung ablegen, und 80,8 % der Anzahl der Kandidaten, die in der ersten Runde des Systems zugelassen wurden. In diesem Jahr ist die Zahl der bestätigten Kandidaten im Vergleich zur Zahl der erfolgreichen Kandidaten geringer als im Jahr 2022. Im letzten Jahr lag das Verhältnis bei 81,6 %.
Die Zulassungsbestätigung ist eine zwingende Voraussetzung für alle Bewerber, die an der gewünschten Hochschule studieren möchten.
Jede Universität hat ihren eigenen Zulassungsplan und benachrichtigt die Kandidaten per E-Mail, Telefonnummer oder Zulassungsbescheid. Daher müssen die Studierenden nach der Bestätigung der Zulassung im System regelmäßig ihre E-Mails auf Informationen zum Zulassungskonto und zum Zulassungsverfahren überprüfen und den Anweisungen der Schulen folgen.
Gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung wird davon ausgegangen, dass Bewerbern, die ihre Zulassung ohne triftigen Grund nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bestätigen, die Möglichkeit zum Studium verweigert wird. Für Bewerber, die die erste Runde nicht bestehen, besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen die Möglichkeit, an weiteren Zulassungsrunden teilzunehmen, heißt es in der Bekanntmachung auf den Zulassungsseiten der Ausbildungsstätten.
Nach dem 9. September können die Ausbildungsstätten weitere Anmeldungen ausschreiben. Bewerber, die die erste Runde nicht bestanden haben, müssen die Informationen der Schulen befolgen, um sich fristgerecht und wie vorgeschrieben für die Zulassung anzumelden. Der Zeitraum für die Organisation weiterer Rekrutierungsrunden ist von Oktober bis Dezember 2023.
Bei der Zulassung und beim Abschluss des Zulassungsverfahrens müssen die Kandidaten die folgenden grundlegenden Dokumente vorbereiten: Zulassungsbescheid (Original); Lebenslauf des Studenten (Zulassungsprofil); Vorläufiges Abiturzeugnis (oder gleichwertiges Zeugnis) für Kandidaten, die im Jahr 2023 ihren Abschluss machen; Abiturzeugnis (Original und beglaubigte Kopie) für Bewerber, die vor 2023 ihren Abschluss machen; Zeugnis der Oberstufe (notariell beglaubigte Kopie und Original zum Vergleich); Personalausweis oder Bürgerausweis (notariell beglaubigte Kopie), Gewerkschaftsmitgliedsbuch; Kopie der Geburtsurkunde; Gesundheitszeugnis; Profil, Vorzugszertifikat, 3×4-Foto.
Männliche Bewerber müssen eine Wehrdienstmeldebescheinigung und eine Bescheinigung über die Abwesenheitsmeldung des Militärkommandos (Kopie) vorlegen.
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