Nach Erhebungen vor Ort wird es Strecken geben, auf denen das Parken von Fahrzeugen kostenlos ist, es gibt aber auch Bereiche, in denen Privatpersonen oder Organisationen Parkplätze anmieten müssen.
Demnach stehen im Bezirk 1 52 Gehwege zur teilweisen Nutzung für gewerbliche Tätigkeiten und den Warenhandel sowie 12 für gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Straßen mit Gehwegen von 3 m oder breiter, in denen auf der Wohnseite Geschäfts- und Gewerbeflächen angeordnet werden. Die verbleibende Gehwegfläche für Fußgänger muss mindestens 1,5 m breit und durchgehend sein (ohne den Bereich von Baumwurzeln, Grünflächen und die Fläche zur Anordnung technischer Infrastruktur auf dem genutzten Gehweg).
Konkret sind die vom Bezirk vorgeschlagenen Routen: Bui Thi
Im Bezirk 10 hat die Gemeinde außerdem eine Liste mit 28 Straßen mit Gehwegen von 3 m Breite oder mehr überprüft und vorgeschlagen, die für eine teilweise Nutzung zur Organisation gebührenfreier, nicht verkehrsberuhigter Aktivitäten in Frage kommen, wie z Duy Tu, Ba Thang Hai, Ly Thuong Kiet...
Ebenso verfügt der Bezirk 11 über 17 breite Gehwegrouten, die in der Liste der Routen enthalten sind, auf denen kostenloses Parken für Zweiräder möglich ist, und eine Route für gebührenpflichtiges Parken, wie zum Beispiel: Ba Thang Hai, Hong Bang, Minh Phung, Hoa Binh, Lac Long Quan …
Nachdem das Verkehrsministerium eine vollständige Liste der Routen aus den Bezirken von Thu Duc City gesammelt hat, wird es diese mit den zuständigen Stellen prüfen, bevor es der Umsetzung zustimmt.
Zuvor hatte das Verkehrsministerium von Ho-Chi-Minh-Stadt den Bezirken, Städten und der Stadt Thu Duc ein Dokument mit Richtlinien zur Verwaltung und vorübergehenden Nutzung eines Teils der Fahrbahn und des Gehwegs in der Gegend zukommen lassen. Die Verantwortlichen des städtischen Verkehrswesens betonten, dass der Hauptzweck der Bürgersteige darin bestehe, den Fußgängern zu dienen. Es dürfen nur lizenzierte Orte genutzt werden. Für Beerdigungen und Hochzeiten beispielsweise, bei denen der Bürgersteig genutzt wird, ist eine Lizenz erforderlich. Wo selbstverwaltetes Parken erlaubt ist, muss die Gemeinde Umfang und Fläche jeder Route bekannt geben. Für die vorübergehende Nutzung zu gewerblichen Vermietungszwecken oder als Parkplatz ist es notwendig, eine Liste zu erstellen, einen Plan zu machen, sich mit den Leuten zu beraten und den Plan dann fertigzustellen.
Sobald die Liste der teilnahmeberechtigten Routen bekannt gegeben wird, werden sich die Leute registrieren. Die Bezirke müssen den Plan genehmigen, bevor er verwendet werden kann. Daher müssen Gehwege, für die kein Plan vorliegt und die nicht auf der Liste der vorübergehenden Nutzungen stehen, vollständig für Fußgänger reserviert werden. Wenn Unternehmen und Organisationen in Gehwege eindringen oder diese ohne Genehmigung, ohne Mietzahlung oder ohne Lizenz nutzen, muss die Gemeinde den Verstoß gemäß den Vorschriften ahnden.
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