Nach lokalen Erhebungen wird es Strecken geben, auf denen das Parken von Fahrzeugen kostenlos ist, aber auch Bereiche, in denen Einzelpersonen oder Organisationen Parkplätze mieten müssen.
Demnach gibt es im Bezirk 1 52 Gehwege, die teilweise für Geschäftstätigkeiten und den Warenhandel genutzt werden können, und 12 für gebührenpflichtiges Parken. Dabei handelt es sich um Straßen mit Gehwegbreiten von 3 m oder mehr, in denen sich die Geschäfts- und Handelsbereiche auf der Wohnseite befinden. Der verbleibende Gehweg für Fußgänger muss mindestens 1,5 m breit und durchgehend sein (ohne Baumwurzeln, Grünflächen und den Bereich für die Anordnung technischer Infrastruktur auf dem genutzten Gehweg).
Konkret sind die vom Bezirk vorgeschlagenen Routen: Bui Thi
Im Bezirk 10 hat die Gemeinde außerdem eine Liste mit 28 Straßen mit Gehwegen von 3 m Breite oder mehr überprüft und vorgeschlagen, die für eine teilweise Nutzung zur Organisation gebührenfreier, nicht verkehrsberuhigter Aktivitäten in Frage kommen, wie z Duy Tu, Ba Thang Hai, Ly Thuong Kiet...
Ebenso verfügt Distrikt 11 über 17 breite Gehwegrouten, die in der Liste der Routen enthalten sind, auf denen kostenloses Parken für Zweiräder möglich ist, und eine Route für gebührenpflichtiges Parken, wie zum Beispiel: Ba Thang Hai, Hong Bang, Minh Phung, Hoa Binh, Lac Long Quan …
Nachdem das Verkehrsministerium eine vollständige Liste der Routen aus den Bezirken von Thu Duc City gesammelt hat, wird es diese mit den entsprechenden Stellen prüfen, bevor es der Umsetzung zustimmt.
Zuvor hatte das Verkehrsministerium der Stadt Ho-Chi-Minh-Stadt den Bezirken, Städten und der Stadt Thu Duc ein Dokument mit Richtlinien zur Verwaltung und vorübergehenden Nutzung eines Teils der Fahrbahn und Gehwege in der Gegend zukommen lassen. Die Verantwortlichen des städtischen Verkehrssektors betonten, dass der Hauptzweck der Gehwege darin bestehe, Fußgängern zu dienen. Nur zugelassene Orte dürfen genutzt werden; beispielsweise ist für Beerdigungen und Hochzeiten eine entsprechende Genehmigung erforderlich. Wo selbstverwaltetes Parken erlaubt ist, muss die Gemeinde Umfang und Fläche jeder Straße bekannt geben. Für die vorübergehende Nutzung zur gewerblichen Vermietung oder als Parkplatz muss eine Liste erstellt, ein Plan erstellt, die Meinung der Bevölkerung eingeholt und der Plan fertiggestellt werden.
Sobald die Liste der zulässigen Wege bekannt gegeben ist, registrieren sich die Bürger; erst nach Genehmigung des Plans durch den Bezirk dürfen sie ihn benutzen. Gehwege, für die kein Plan vorliegt oder die nicht auf der Liste der vorübergehenden Nutzungen stehen, müssen daher Fußgängern vorbehalten bleiben. Wenn Unternehmen oder Organisationen die Gehwege beanspruchen oder sie ohne Genehmigung, Mietzahlung oder Erlaubnis nutzen, muss die Gemeinde den Verstoß gemäß den Vorschriften ahnden.
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