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Importierte Waren im Wert von weniger als 1 Million VND unterliegen ab dem 1. August automatisch der Mehrwertsteuer

Die Zollbehörde hat gerade den Plan zur Umsetzung des Rundschreibens 29/2025 des Finanzministeriums bekannt gegeben. Es geht um den Mechanismus zur automatischen Erhebung der Mehrwertsteuer (MwSt.) für importierte Waren mit geringem Wert (unter 1 Million VND), die per Expressdienst transportiert werden. Die Umsetzung soll offiziell ab dem 1. August 2025 erfolgen.

Báo Lào CaiBáo Lào Cai13/07/2025

Gemäß den neuen Vorschriften unterliegen importierte Sendungen im Wert von weniger als 1 Million VND der automatischen Mehrwertsteuererhebung durch Expressdienste. Diese Maßnahme soll Probleme lösen, die nach der Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für importierte Waren mit geringem Wert entstanden sind.

Statistiken der Behörden zeigen, dass früher täglich etwa 4 bis 5 Millionen Bestellungen mit geringem Wert (unter 1 Million VND) über E-Commerce-Plattformen von China nach Vietnam transportiert wurden.

Bevor die neue Richtlinie in Kraft trat, waren Sendungen im Wert von unter 1 Million VND sowohl von der Einfuhrsteuer als auch von der Mehrwertsteuer befreit.

Thu thuế giá trị gia tăng (VAT) tự động đối với hàng hoá trị giá dưới 1 triệu đồng, nhập khẩu qua dịch vụ chuyển phát nhanh từ 1/8/2025.
Automatische Erhebung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Waren im Wert von weniger als 1 Million VND, die ab dem 1. August 2025 per Expressversand importiert werden.

Gemäß den neuen Vorschriften müssen diese Sendungen ab dem 18. Februar mehrwertsteuerpflichtig sein. Die Einführung der Mehrwertsteuererhebung gewährleistet nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern trägt auch zu höheren Staatseinnahmen bei. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 10 % wird mit einer jährlichen Steigerung der Staatseinnahmen um rund 2.700 Milliarden VND gerechnet.

Allerdings wurde das Zollsystem in der Anfangsphase der Umsetzung der Politik nicht rechtzeitig auf die automatische Steuererhebung umgestellt. Dies führte zu einer manuellen Umsetzung, die Kosten verursachte und den Druck auf Verwaltungsbehörden und Unternehmen erhöhte.

Um die oben beschriebene Situation zu überwinden und eine rechtliche und technische Grundlage für die automatische Steuererhebung zu schaffen, hat das Finanzministerium das Rundschreiben Nr. 29 herausgegeben, das am 9. Juli in Kraft tritt. Dieses Rundschreiben legt den Grundstein für die Modernisierung des Steuererhebungsprozesses, minimiert den Verwaltungsaufwand und gewährleistet das Prinzip der korrekten und ausreichenden Erhebung für den Staatshaushalt.

Dem Umsetzungsfahrplan zufolge wird nach der Pilotphase ab dem 1. August der automatische Mehrwertsteuererhebungsprozess einheitlich auf alle Unternehmen angewendet, die Express-Lieferdienste anbieten, unabhängig von der Transportart.

vov.vn

Quelle: https://baolaocai.vn/hang-nhap-khau-tri-gia-duoi-1-trieu-dong-bi-thu-thue-vat-tu-dong-tu-18-post648579.html


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