Die Generalzollbehörde stärkt Management und Betrieb. Die Generalzollbehörde fordert das Ministerium für Industrie und Handel auf, Anpassungspunkte für Schwerölprodukte zu ermitteln. |
Die Generalzollabteilung hat gerade das Dokument Nr. 4623/TCHQ-GSQL vom 26. September 2024 an das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt (TN&MT) herausgegeben, in dem es um Schwierigkeiten bei der Bestimmung der importierten Waren unter Verwaltung für Waren geht, bei denen es sich um Abfall und Schrott handelt.
Dem Inhalt des Dokuments zufolge stellt die Generalzolldirektion klar:
Artikel 6 des Umweltschutzgesetzes legt verbotene Handlungen im Zusammenhang mit Umweltschutzaktivitäten fest, darunter: „Einfuhr, vorübergehende Einfuhr, Wiederausfuhr und Durchfuhr von Abfällen aus dem Ausland in jeglicher Form“.
Derzeit warten 4 Artikel auf Kommentare des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt, um nach Vietnam importiert zu werden. Illustration: Thu Huong |
Gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 13, Anhang 1 des Dekrets Nr. 69/2018/ND-CP stehen Schrott und Abfall auf der Liste der verbotenen Einfuhrgüter und unterliegen der Verwaltungsverantwortung des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt.
In Klausel 2, Artikel 5 des Dekrets Nr. 69/2018/ND-CP vom 15. Mai 2018 heißt es: „Auf Grundlage von Anhang 1 dieses Dekrets geben Ministerien und Behörden auf Ministerebene Einzelheiten zu Waren bekannt, deren Export und Import verboten ist, zusammen mit Warencodes (HS-Codes) auf Grundlage von Diskussionen und Vereinbarungen mit dem Ministerium für Industrie und Handel über die Warenliste und Vereinbarungen mit dem Finanzministerium über HS-Codes.
Allerdings hat das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt bisher noch keine Liste von Schrott und Abfall mit HS-Codes veröffentlicht, deren Einfuhr gemäß Klausel 2, Artikel 5 des oben genannten Dekrets Nr. 69/2018/ND-CP verboten ist.
Um festzustellen, ob es sich bei Waren um Schrott handelt, stützt sich die Zollbehörde derzeit auf das in Artikel 3 des Umweltschutzgesetzes 2020 festgelegte Konzept. Liste des Schrotts, der als Rohstoffe für die Produktion aus dem Ausland importiert werden darf, gemäß Beschluss Nr. 13/2023/QD-TTg vom 22. Mai 2023; Liste gefährlicher Abfälle, kontrollierter Industrieabfälle und gewöhnlicher fester Industrieabfälle in Anhang III, herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 02/2022/TT-BTNMT vom 10. Januar 2022 des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Umweltschutzgesetzes detailliert beschrieben wird.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen und tatsächlich aufgetretener Fälle stellt die Generalzolldirektion fest, dass derzeit keine ausreichenden Grundlagen für die Feststellung bestehen, ob es sich bei importierten und exportierten Waren um Schrott oder Abfall im Sinne des Umweltrechts handelt.
Der Grund dafür ist, dass das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt noch keine Liste mit Schrott und Abfall mit HS-Codes herausgegeben hat, deren Einfuhr gemäß Klausel 2, Artikel 5 des Dekrets Nr. 69/2018/ND-CP verboten ist. Daher gibt es keine Standards oder Vorschriften zur Bestimmung, welche Waren Schrott und Abfall sind. Es wurde keine Organisation oder Agentur damit beauftragt, die Beurteilung vorzunehmen, ob es sich bei den Waren um Schrott oder Abfall handelt oder nicht? …
Aufgrund der oben genannten Mängel haben die Zollbehörden bei vier Punkten Schwierigkeiten, eingeführte Waren als Schrott und Abfall einzustufen:
HFO-Ölprodukte:
Unternehmen, die HFO350-Öl importieren, deklarieren es unter vielen verschiedenen Namen.
Alle Unternehmen geben den HS-Code 2710.19.90 an.
Kohlenascheprodukte
Hyundai Vietnam Shipbuilding Co., Ltd. deklarierte die importierten Waren als „Stahlgranulat zur Reinigung von Stahloberflächen“, HS-Code 7205.10.00, und die Zollbehörde entnahm Proben der Waren zur Analyse und Klassifizierung. Das Klassifizierungsergebnis der Warenbezeichnung lautet „Kohlenschlacke aus der Kohleverbrennung“, Code 2621.90.90.
Schotterprodukte aus Hüttenschlacke
Do Sung Company und Kumgang Vina Company Limited deklarierten die importierten Waren wie folgt: „Aus metallurgischer Schlacke zerkleinerter Stein, der mit Zement gemischt wird, um einen Lastverteiler für Waschmaschinen herzustellen“, Code 2517.20.00, importiert aus China.
Spritzpistole zum Reinigen von Metalloberflächen
Während der Zollformalitäten stellte die Zollbehörde fest, dass die Tan Tai Loc Petroleum Services and Engineering Company Limited die Waren als „Sprühperlen aus Stahl (PS-Kugeln), zum Reinigen von Metalloberflächen verwendet, Größe 0,6 mm – 1,0 mm – 2,0 mm. 100 % neu, Herkunft: Korea: HS-Code: 7205.10.00“ deklariert hatte. Nachdem die Zollbehörde jedoch Proben der Waren zur Analyse und Klassifizierung entnommen hatte, stellte sie fest, dass es sich bei den Waren um „kleinkörnige Schlacke (Sandschlacke) aus der Eisen- und Stahlhüttenindustrie (mit den angegebenen Korngrößen), deren Hauptbestandteil Metalloxide sind und über 90 % ausmachen“ handelte.
HS-Code: 2618.00.00".
Die Zollbehörde hat eine Überprüfung des elektronischen Zolldatensystems durchgeführt und festgestellt, dass viele Unternehmen Artikel mit dem Code 7205.10.00 importiert, diese jedoch unter vielen verschiedenen Namen deklariert haben: Eisenstrahlmittel, Stahlstrahlmittel, Edelstahl in Granulatform, Edelstahlpellets in Granulatform, Legierungspellets, Spritzmaterialien, Stahlgranulat, Edelstahlsand ... Gleichzeitig deklarierten Unternehmen sie auch für viele verschiedene Einfuhrzwecke, beispielsweise: Reinigen der Oberfläche von Metallprodukten, Reinigen von Schiffsrümpfen/Polierprodukte, Lochfraß an Steinoberflächen, Rohstoffe für die Edelstahlproduktion, Polieren und Reinigen von Keramikfliesenoberflächen, Verwendung beim Gießen und Herstellen von Metallen ...
Stellungnahme der Generalzolldirektion
Anhand der oben genannten Fälle stellte die Generalzollabteilung fest, dass es im Rahmen des Austauschprozesses zur Bestimmung der Warenart in den Dokumenten der Fachagentur des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt (Abteilung für Kontrolle der Umweltverschmutzung) Fälle gab, in denen die Anleitung, ob es sich bei den Waren um Schrott oder Abfall handelte, nicht eindeutig war. Es gab jedoch auch Fälle, in denen klare Meinungen darüber vorlagen, ob es sich bei den Waren um Abfall handelte. Um ordnungsgemäße Zollverfahren zu gewährleisten und Schrott, Abfall und minderwertige Recyclingprodukte zu vermeiden, die bei der Einfuhr nach Vietnam die Umwelt verschmutzen, bittet die Generalzollbehörde das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt daher um konkrete Kommentare zu folgenden Punkten:
Handelt es sich bei den oben genannten Importwaren (gemäß der Erklärung des Unternehmens, den Bewertungsergebnissen der Bewertungsorganisation sowie den Analyse- und Klassifizierungsergebnissen der Zollbehörde) um Schrott im Sinne des Umweltschutzgesetzes? Falls keine ausreichende Grundlage zur Bestimmung der Warenart vorliegt, wird das Ministerium gebeten, den von der Zollbehörde zu ergänzenden Inhalt klar anzugeben oder eine zuständige Stelle zur Bestimmung zu benennen, damit die Zollbehörde eine Probe zur Begutachtung einsenden kann.
Auf lange Sicht wird empfohlen, dass das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt bald Leitlinien zu den oben genannten Inhalten herausgibt und Agenturen und Organisationen benennt, die gemäß den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes Bewertungen von importierten Waren durchführen, bei denen es sich um Schrott und Abfall handelt, damit die Zollbehörden eine Grundlage haben, um Managementrichtlinien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Textdetails finden Sie hier!
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Quelle: https://congthuong.vn/hai-quan-yeu-cau-bo-tai-nguyen-va-moi-truong-dac-dinh-4-mat-hang-phe-lieu-chat-thai-cho-nhap-khau-348985.html
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