Die Generalzollbehörde stärkt Management und Betrieb. Die Generalzollbehörde fordert das Ministerium für Industrie und Handel auf, Anpassungspunkte für Schwerölprodukte zu ermitteln. |
Die Generalzollbehörde hat dem Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt (TN&MT) gerade das Dokument Nr. 4623/TCHQ-GSQL vom 26. September 2024 zu Schwierigkeiten bei der Bestimmung importierter Waren unter Verwaltung für Waren, bei denen es sich um Abfall und Schrott handelt, herausgegeben.
Dem Inhalt des Dokuments zufolge stellt die Generalzolldirektion klar:
Artikel 6 des Umweltschutzgesetzes legt verbotene Handlungen im Zusammenhang mit Umweltschutzaktivitäten fest, darunter: „Einfuhr, vorübergehende Einfuhr, Wiederausfuhr und Durchfuhr von Abfällen aus dem Ausland in jeglicher Form“.
Derzeit warten vier Artikel auf die Stellungnahme des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt, um nach Vietnam importiert zu werden. Illustrationsfoto: Thu Huong |
Gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 13, Anhang 1 des Dekrets Nr. 69/2018/ND-CP stehen Schrott und Abfall auf der Liste der verbotenen Einfuhrgüter unter der Verwaltungsverantwortung des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt.
In Klausel 2, Artikel 5 des Dekrets Nr. 69/2018/ND-CP vom 15. Mai 2018 heißt es: „Auf Grundlage von Anhang 1 dieses Dekrets geben Ministerien und Behörden auf Ministerebene Einzelheiten zu Waren bekannt, deren Export und Import verboten ist, zusammen mit Warencodes (HS-Codes) auf Grundlage von Diskussionen und Vereinbarungen mit dem Ministerium für Industrie und Handel über die Warenliste und Vereinbarungen mit dem Finanzministerium über HS-Codes.
Allerdings hat das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt bisher noch keine Liste von Schrott und Abfall mit HS-Codes veröffentlicht, deren Einfuhr gemäß Klausel 2, Artikel 5 des oben genannten Dekrets Nr. 69/2018/ND-CP verboten ist.
Um Waren als Schrott zu bestimmen, stützt sich die Zollbehörde derzeit auf das in Artikel 3 des Umweltschutzgesetzes 2020 festgelegte Konzept; eine Liste des Schrotts, der als Rohstoffe für die Produktion aus dem Ausland importiert werden darf, in der Entscheidung Nr. 13/2023/QD-TTg vom 22. Mai 2023; eine Liste gefährlicher Abfälle, kontrollierter Industrieabfälle und gewöhnlicher industrieller Feststoffabfälle in Anhang III, herausgegeben mit dem Rundschreiben Nr. 02/2022/TT-BTNMT vom 10. Januar 2022 des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Umweltschutzgesetzes detailliert beschrieben wird.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen und tatsächlich aufgetretener Fälle stellt die Generalzolldirektion fest, dass derzeit keine ausreichende Grundlage für die Feststellung besteht, ob es sich bei importierten und exportierten Waren um Schrott oder Abfall im Sinne des Umweltrechts handelt.
Der Grund dafür ist, dass das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt noch keine Liste von Schrott und Abfall mit HS-Codes herausgegeben hat, deren Einfuhr gemäß Klausel 2, Artikel 5 des Dekrets Nr. 69/2018/ND-CP verboten ist. Daher gibt es keine Standards oder Vorschriften zur Bestimmung, welche Waren Schrott und Abfall sind. Es wurde keine Agentur oder Organisation beauftragt, die Bewertung durchzuführen, ob Waren Schrott oder Abfall sind oder nicht.
Aufgrund der oben genannten Mängel haben die Zollbehörden bei vier Punkten Schwierigkeiten, eingeführte Waren als Schrott und Abfall einzustufen:
HFO-Ölprodukte:
Unternehmen, die HFO350-Öl importieren, deklarieren es unter vielen verschiedenen Namen.
Alle Unternehmen geben den HS-Code 2710.19.90 an.
Kohlenascheprodukte
Hyundai Vietnam Shipbuilding Co., Ltd. deklarierte die importierte Ware als „Stahlgranulat zur Reinigung von Stahloberflächen“, HS-Code 7205.10.00, und die Zollbehörde entnahm Proben der Ware zur Analyse und Klassifizierung. Das Klassifizierungsergebnis der Warenbezeichnung lautet „Kohlenschlacke aus der Kohleverbrennung“, Code 2621.90.90.
Schotterprodukte aus Hüttenschlacke
Do Sung Company und Kumgang Vina Company Limited deklarierten die importierten Waren wie folgt: „Aus metallurgischer Schlacke zerkleinerter Stein, der zum Mischen mit Zement zur Herstellung von Lastausgleichsvorrichtungen für Waschmaschinen verwendet wird“, Code 2517.20.00, importiert aus China.
Spritzpistole zum Reinigen von Metalloberflächen
Während der Zollformalitäten stellte die Zollbehörde fest, dass die Tan Tai Loc Petroleum Services and Engineering Company Limited die Waren als „Sprühperlen aus Stahl (PS-Kugeln) zum Reinigen von Metalloberflächen, Größe 0,6–1,0–2,0 mm. 100 % neu, Herkunft: Korea: HS-Code: 7205.10.00“ deklariert hatte. Nachdem die Zollbehörde jedoch Proben der Waren zur Analyse und Klassifizierung entnommen hatte, stellte sie fest, dass es sich bei den Waren um „kleinkörnige Schlacke (Sandschlacke) aus der Eisen- und Stahlhüttenindustrie (mit den angegebenen Korngrößen) handelte, deren Hauptbestandteil Metalloxide waren und über 90 % ausmachten.“
HS-Code: 2618.00.00".
Die Zollbehörde hat eine Überprüfung des elektronischen Zolldatensystems durchgeführt und festgestellt, dass viele Unternehmen Artikel mit dem Code 7205.10.00 importiert, diese jedoch unter vielen verschiedenen Namen deklariert haben: Eisenstrahlmittel, Stahlstrahlmittel, Edelstahl in Granulatform, Edelstahlpellets in Granulatform, Legierungspellets, Spritzmaterialien, Stahlgranulat, Edelstahlsand … Gleichzeitig deklarierten Unternehmen sie auch für viele verschiedene Einfuhrzwecke, wie etwa: Reinigen der Oberfläche von Metallprodukten, Reinigen von Schiffsrümpfen/Polierprodukte, Lochfraßentfernung von Steinoberflächen, Rohstoffe für die Edelstahlproduktion, Polieren und Reinigen von Keramikfliesenoberflächen, Verwendung beim Gießen und Herstellen von Metallen …
Stellungnahme der Generalzolldirektion
Durch die oben genannten Fälle stellte die Generalzollabteilung fest, dass im Austauschprozess zur Bestimmung der Warenart in den Dokumenten der Fachbehörde des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt (Abteilung für Umweltverschmutzungskontrolle) Fälle vorkommen, in denen die Anleitung, ob es sich bei den Waren um Schrott oder Abfall handelt, unklar ist. Es gibt aber auch Fälle, in denen klare Meinungen darüber bestehen, ob es sich bei den Waren um Abfall handelt. Um sicherzustellen, dass die Zollverfahren gemäß den Vorschriften durchgeführt werden und Schrott, Abfall und minderwertige Recyclingprodukte, die bei der Einfuhr nach Vietnam die Umwelt verschmutzen, vermieden werden, bittet die Generalzollabteilung das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt daher um konkrete Stellungnahmen zu folgenden Punkten:
Handelt es sich bei den oben genannten importierten Waren (gemäß der Erklärung des Unternehmens, den Bewertungsergebnissen der Bewertungsorganisation sowie den Analyse- und Klassifizierungsergebnissen der Zollbehörde) um Schrott gemäß den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes? Falls keine ausreichende Grundlage zur Bestimmung der Warenart vorliegt, bitten wir das Ministerium, den Inhalt, den die Zollbehörde ergänzen muss, klar anzugeben oder eine zuständige Einheit zur Bestimmung zu benennen, damit die Zollbehörde Proben zur Bewertung einsenden kann.
Auf lange Sicht wird empfohlen, dass das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt bald Leitlinien zu den oben genannten Inhalten herausgibt und Agenturen und Organisationen benennt, die gemäß den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes Bewertungen von importierten Waren durchführen, bei denen es sich um Schrott und Abfall handelt, damit die Zollbehörden über eine Grundlage verfügen, um Managementrichtlinien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Siehe Textdetails hier!
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Quelle: https://congthuong.vn/hai-quan-yeu-cau-bo-tai-nguyen-va-moi-truong-dac-dinh-4-mat-hang-phe-lieu-chat-thai-cho-nhap-khau-348985.html
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