Der Ankündigung zufolge leitete die EU eine Schutzuntersuchung zu bestimmten Legierungen auf Mangan- und Siliziumbasis ein. Die Europäische Kommission (EK) hat Fragebögen veröffentlicht.
Konkret teilte die Abteilung für Handelsmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel mit, dass die Europäische Kommission (EK) am 19. Dezember 2024 die Bekanntmachung Nr. C⁄2024⁄7541 über die Einleitung einer Schutzuntersuchung hinsichtlich bestimmter Legierungselemente auf Mangan- und Siliziumbasis mit dem HS-Code 28.04.69.00 herausgegeben habe; 72.02.11.20; 72.02.11.80; 72.02.19.00; 72.02.21.00; 72.02.29.10; 72.02.29.90; 72.02.30.00; 72.02.99.30; 72.02.99.80.30; 28.50.00.60.91.
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Den Angaben im Antrag auf Einleitung der Untersuchung zufolge stieg die Menge der Einfuhren des untersuchten Produkts in die Europäische Union (EU) von 1,3 Millionen Tonnen im Jahr 2020 auf 1,6 Millionen Tonnen im ersten Halbjahr 2024. Auch der relative Wert der Gesamteinfuhren nahm deutlich zu, und zwar von 126 % auf 298 % im Vergleich zur EU-Produktionsleistung und von 71 % auf 83 % im Vergleich zum Verbrauch.
Die Europäische Kommission kam zunächst zu dem Schluss, dass der Antrag ausreichende Beweise dafür enthielt, dass Menge und Preis der eingeführten Waren Auswirkungen auf die Preise ähnlicher und direkt konkurrierender EU-Waren hätten und der heimischen Industrie dadurch schweren Schaden zugefügt worden sei. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in ihrer Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens auf eine unvorhergesehene Entwicklung hingewiesen: auf die Produktionssteigerung in den Ländern und die Attraktivität des EU-Marktes.
Im Hinblick auf das bevorstehende Untersuchungsverfahren hat die Europäische Kommission die Untersuchungsfragebögen für interessierte Parteien unter folgender Adresse veröffentlicht: https://tron.trade.ec.europa.eu/investigations/case-view?caseId=2770. Die Antwortfrist beträgt 21 Tage ab dem Datum der Untersuchungsmitteilung.
Neben der Beantwortung des Untersuchungsfragebogens können sich interessierte Parteien an dem Fall beteiligen, indem sie sich als interessierte Parteien registrieren (innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Untersuchungsmitteilung) und Kommentare einreichen oder sich für eine Konsultation mit der Untersuchungsbehörde registrieren (innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Untersuchungsmitteilung).
Hinweis siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/eu-khoi-xuong-dieu-tra-tu-ve-doi-voi-mot-so-hop-kim-goc-manganese-va-silicon-366033.html
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