Direkte Kostenübernahme für seltene Arzneimittel durch die Krankenkasse
Der stellvertretende Gesundheitsminister Tran Van Thuan hat gerade das Rundschreiben 22/2024/TT-BYT (Rundschreiben 22/2024) unterzeichnet und herausgegeben, das die direkte Zahlung der Kosten für Medikamente und medizinische Geräte für Personen mit Krankenversicherungskarte regelt und die Bedingungen, Kriterien und Zahlungshöhen klar darlegt.
Demnach regelt das Rundschreiben die Voraussetzungen und Leistungshöhen für die direkte Übernahme der Kosten für Arzneimittel und medizinische Geräte durch die Krankenkasse im Rahmen der Leistungen für Patienten mit Krankenversicherungskarte.
Bei einem Engpass an krankenversicherten Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten werden den Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel und medizinisches Material im Rahmen ihrer Leistungen direkt von der Krankenkasse erstattet.
Zu den von der Zahlung abgedeckten Arzneimitteln und medizinischen Geräten zählen: Arzneimittel auf der Liste seltener Arzneimittel, die mit dem Rundschreiben Nr. 26/2019/TT-BYT vom 30. August 2019 des Gesundheitsministers zur Regelung der Liste seltener Arzneimittel herausgegeben wurde.
Medizinische Geräte des Typs C oder D, mit Ausnahme persönlicher medizinischer Geräte, medizinische Geräte in der Liste der medizinischen Geräte werden wie normale Waren gekauft und verkauft.
Bezüglich der Zahlungsbedingungen heißt es im Rundschreiben 22/2024 eindeutig: Bei der Verschreibung von Arzneimitteln und der Angabe der Verwendung medizinischer Geräte müssen folgende Bedingungen sichergestellt sein: Die medizinische Einrichtung verfügt nicht über Arzneimittel oder medizinische Geräte, da sie sich im Auswahlverfahren für einen Auftragnehmer gemäß dem genehmigten Auftragnehmerauswahlplan befindet.
Gleichzeitig gibt es in der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung keine Ersatzmedikamente (es gibt kein kommerzielles Arzneimittel, das den dem Patienten verschriebenen Wirkstoff enthält oder denselben Wirkstoff in anderer Konzentration oder Zusammensetzung oder Dosierungsform oder Verabreichungsart und das dem Patienten verschriebene Arzneimittel nicht ersetzen kann).
Im Bereich der medizinischen Geräte werden Krankenkassenpatienten dann entschädigt, wenn die Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung der Krankenkasse nicht über die medizinischen Geräte verfügt, die dem Patienten verschrieben wurden, und auch nicht über medizinische Geräte, die diese ersetzen könnten.
Krankenhäuser sorgen für eine ausreichende Versorgung mit Medikamenten und medizinischem Bedarf. Missbrauchen Sie nicht die Verschreibung von Medikamenten und medizinischer Ausrüstung durch die Patienten, damit diese diese selbst kaufen können.
Verschriebene und indizierte Arzneimittel und medizinische Geräte müssen dem Fachgebiet der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung entsprechen und zu den von der Krankenkasse übernommenen Kosten für medizinische Untersuchung und Behandlung in einer der bundesweiten medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen gehören, und verschriebene und indizierte Arzneimittel und medizinische Geräte müssen im Leistungsumfang des Krankenversicherungsteilnehmers liegen.
Machen Sie keinen Profit aus der Verschreibung von Rezepten, die die Patienten selbst kaufen können.
Im Rundschreiben 22/2024 heißt es außerdem eindeutig, dass medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen sicherstellen müssen, dass sie keinen Missbrauch oder Gewinn daraus ziehen, indem sie Patienten Medikamente und medizinische Geräte verschreiben und sie anweisen, diese selbst zu kaufen.
Für die Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der Direktzahlungsantragsakte ist der Patient bzw. sein gesetzlicher Vertreter verantwortlich.
Die Gesundheitsbehörden der Provinzen und Gemeinden verstärken die Aufsicht, Inspektion und Überwachung der Beschaffung, um die Verfügbarkeit von Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung für medizinische Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Krankenversicherung in den ihrer Verwaltungsbehörde unterliegenden medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen sicherzustellen. Umgang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen, die die Bedingungen für die Versorgung mit Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung nicht erfüllen.
Gleichzeitig müssen die Inspektionen und die Überwachung der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen, die ihrer Leitungsgewalt unterliegen, verstärkt werden, um sicherzustellen, dass es bei der Verschreibung von Medikamenten und medizinischer Ausrüstung sowie bei der Anweisung an die Patienten, diese selbst zu kaufen, nicht zu Missbrauch oder Wucher kommt. Verstöße strikt nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ahnden.
Das Gesundheitsministerium verlangt außerdem, dass die Leiter medizinischer Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen für die Organisation von Anleitungen und Beratungen zu den Rechten und der Höhe der Krankenversicherungsleistungen für Patienten verantwortlich sind. spezifische Informationen für Patienten über die Nichtverfügbarkeit von Medikamenten; medizinische Geräte
Das Gesundheitsministerium verlangt von den Ärzten, dass es bei der Verschreibung von Medikamenten oder der Anweisung an die Patienten, Medikamente und medizinische Geräte selbst zu kaufen, weder zu Missbrauch noch zu Wucher kommt.
Zuzahlungshöhe für Kassenpatienten beim Selbstkauf von Medikamenten und medizinischen Geräten
Gemäß Rundschreiben 22/2024 leistet die Sozialversicherungsanstalt Direktzahlungen an Patienten gemäß den folgenden Bestimmungen:
Bei Arzneimitteln: Grundlage für die Berechnung der Vergütungshöhe sind Menge und Einzelpreis auf der Rechnung, die der Patient beim pharmazeutischen Unternehmer erworben hat. Sofern für das Arzneimittel Regelungen zu Vergütungssätzen und -bedingungen bestehen, sind diese anzuwenden.
Für medizinische Geräte (auch wiederverwendbare medizinische Geräte): Grundlage für die Berechnung der Vergütungshöhe sind die Menge und der Einzelpreis auf der Rechnung, die der Patient bei der Handelsstelle für medizinische Geräte gekauft hat. Falls für das medizinische Gerät eine Vergütungsregelung gilt, die die für das medizinische Gerät vorgeschriebene Vergütungshöhe nicht übersteigt.
Der Einzelpreis von Arzneimitteln und medizinischen Geräten, der als Grundlage für die Ermittlung der Vergütungshöhe dient, darf den zuletzt gezahlten Einzelpreis nicht überschreiten, wenn Arzneimittel und medizinische Geräte in der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung, in der der Patient untersucht und behandelt wurde, den Zuschlag erhalten haben.
Falls das Arzneimittel oder die medizinische Ausrüstung in der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung, in der der Patient untersucht und behandelt wurde, nicht den Zuschlag erhalten hat, ist der Stückpreis, der als Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Krankenversicherungszahlung verwendet wird, das Ergebnis der Auswahl eines gültigen Auftragnehmers in der folgenden Prioritätsreihenfolge: das Ergebnis der nationalen zentralisierten Beschaffung oder das Ergebnis der Preisverhandlung; Es kommt zu einem lokalen, zentralen Einkauf in der Region.
Falls die Kosten für Arzneimittel und medizinische Geräte im Preis für medizinische Untersuchungs- und Behandlungsleistungen enthalten sind, zieht die Sozialversicherung die Kosten für medizinische Untersuchungs- und Behandlungsleistungen ab, die von der Krankenversicherung der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung übernommen werden.
[Anzeige_2]
Quelle: https://thanhnien.vn/quyen-loi-bao-hiem-y-te-moi-nhat-duoc-thanh-toan-truc-tiep-chi-phi-thuoc-185241020095620599.htm
Kommentar (0)