Im Rahmen der Fortsetzung des Programms der 7. Sitzung der 15. Nationalversammlung diskutierte die Nationalversammlung heute Nachmittag, am 24. Mai, in Gruppen eine Reihe neuer Inhalte bzw. Personen mit unterschiedlichen Meinungen zum Gesetzesentwurf über die Verwaltung und Verwendung von Sprengstoffen und unterstützenden Werkzeugen.
Der Abgeordnete der Nationalversammlung, Nguyen Huu Dan, spricht bei der Diskussionsrunde – Foto: NTL
In einer Rede auf der Diskussionsrunde sagte Oberst Nguyen Huu Dan, Abgeordneter der Nationalversammlung und Kommandeur des Militärkommandos der Provinz Quang Tri: „Der Gesetzesentwurf umfasst bis zu sieben Artikel, die der Regierung und mehreren Ministerien und Zweigstellen die Aufgabe übertragen, Einzelheiten zu einer Reihe damit verbundener Inhalte und Bereiche festzulegen, die zu Negativität und Gruppeninteressen führen könnten. Er schlug vor, dass die Redaktionsbehörde die veröffentlichten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen der damit verbundenen Gesetze und Bestimmungen prüft, um sie zu übernehmen und direkt in diesen Gesetzesentwurf aufzunehmen.“ Gleichzeitig müssen die Meinungen von Experten und Wissenschaftlern aus verwandten Bereichen berücksichtigt werden, damit das verkündete Gesetz detaillierte, spezifische und angemessene Regelungen enthält und die im Rahmen des Gesetzes umzusetzenden Dokumente einschränkt.
Was die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln für den Empfang und die Abholung in Artikel 67 betrifft, so sei das Ministerium für öffentliche Sicherheit zwar beauftragt worden, technische Standards für Lager zur Aufbewahrung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln für den Empfang und die Abholung herauszugeben, die nicht der Verwaltung des Verteidigungsministeriums unterstehen, es gebe jedoch weiterhin Probleme, da es sich nicht um eine neue Regelung handele, ihre Umsetzung jedoch sehr schwierig sei. Insbesondere für Einheiten wie die Polizei auf Bezirksebene müssen aus Finanzierungsgründen Vorschriften zur Anordnung von Lagereinrichtungen an Standorten innerhalb der Einheit auf Bezirksebene vorhanden sein, um die Sicherheit zu gewährleisten und Feuer und Explosionen zu verhindern. Außerdem dürfen Vorschriften zu Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln, die empfangen und eingesammelt wurden, nicht zusammen im Arsenal, der Ausrüstung, dem Dokumentenlager und dem Materiallager der Einheit gelagert werden, da dies im Widerspruch zur Umsetzung der Beweissicherung in dem Fall stehen würde, bei dem es sich um militärische Waffen, Sprengstoffe und brennbare Substanzen handelt.
Denn nach den geltenden Vorschriften handelt es sich bei Militärwaffen, Sprengstoffen und brennbaren Stoffen um Beweismittel in einem versiegelten Koffer, der im Waffen- und technischen Ausrüstungslager des Militärkommandos der Provinz, in der die mit dem Fall befasste Behörde ihren Sitz hat, deponiert wird.
Als Beweismittel werden in diesem Fall Militärwaffen, Sprengstoffe und Sprengstoffvorläufer verwendet. Unmittelbar nach der Sicherstellung sind Volumen und Gewicht zu ermitteln und Proben zur Untersuchung einzusenden; Die mit dem Fall befasste Behörde muss die Beweise versiegeln und zur Aufbewahrung an das Beweismittellager des Militärkommandos der Provinz senden, wo sich die mit dem Fall befasste Behörde befindet. In den Beweismittellagern von Ermittlungsbehörden und zivilen Vollstreckungsbehörden ist die Aufbewahrung oder Sicherung von Beweismitteln wie Militärwaffen, Industriesprengstoffen und Sprengstoffausgangsstoffen nicht gestattet.
Tatsächlich verfügt das Militärkommando der Provinz jedoch bislang noch nicht über ein spezielles Lager zur Aufbewahrung der oben genannten Beweismittel, obwohl die Ermittlungsbehörde sich mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt hat, um diese Art von Beweismitteln dringend zu bearbeiten. Während jedoch auf den Abschluss der Begutachtung gewartet wird (innerhalb von 9 Tagen, wie in der Strafprozessordnung vorgeschrieben) und schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, sowie Zeit, Gewalt und Mittel zur Bearbeitung ausgetauscht und vereinbart werden, verbleiben diese Beweismittel bei der mit dem Fall befassten Behörde, wodurch die Brand- und Explosionsgefahr steigt und Leben und Gesundheit von Offizieren, Soldaten und der Arbeitsplatz gefährdet werden. Daher schlug der Delegierte dem Redaktionsausschuss vor, die oben genannten Bestimmungen zu akzeptieren und zu ändern, um die Anwendung dieses Gesetzes in der Praxis zu erleichtern.
Zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung von Lizenzen zur Verwendung von Sportwaffen. Dem Antrag auf Erteilung einer Sportwaffenerlaubnis muss ein schriftlicher Antrag unter Angabe der „Sportwaffenerlaubnisnummer“ beiliegen. Daher müssen Organisationen und Unternehmen, die über eine Lizenz zur Ausrüstung mit Sportwaffen verfügen, weiterhin Verfahren zur Verwendung der ausgerüsteten Sportwaffen durchführen.
Diese Verwaltungsmaßnahme erscheint unnötig und verursacht einen Verwaltungsaufwand für im Sportsektor tätige Unternehmen. Unternehmen der Sportbranche, die eine Erlaubnis zur Ausrüstung mit Sportwaffen beantragen, müssen diese Sportwaffen selbstverständlich auch verwenden. Unternehmen müssen zwei aufeinanderfolgende Verfahren durchführen, während das Antragsdossier viele Überschneidungen aufweist und bei derselben Lizenzierungsagentur bearbeitet wird, was dazu führt, dass Unternehmen viele Verfahren durchführen müssen, was die Compliance-Kosten erhöht. Die Redaktion wird gebeten, entsprechende Regelungen zu treffen.
Gleichzeitig sprachen die Delegierten auch über die Schwierigkeiten bei der Untersuchung von Fällen im Zusammenhang mit Sprengstoffen, bei denen es sich bei den Beweismitteln um Zünder handelt, und zwar auf Grundlage der Zahl der zur Festsetzung des Strafmaßes gesammelten Zünder. Gemäß der Resolution Nr. 03/2022/NQ-HDTP vom 9. September 2022 des Richterrats des Obersten Volksgerichtshofs zur Anwendung einer Reihe von Bestimmungen in den Artikeln 304, 305, 306, 307 und 308 des Strafgesetzbuchs, in der in Artikel 4 eine Reihe von Umständen festgelegt sind, die den Strafrahmen bestimmen, in dem nur der Begriff des Minenzünders und nicht der Begriff des Zünders enthalten ist. Während des Gutachtenverfahrens gelangte die Kriminaltechnische Abteilung der Provinzpolizei lediglich zu Schlussfolgerungen hinsichtlich der Merkmale und Wirkungen des Zünders, konnte jedoch nicht feststellen, ob es sich bei dem Zünder um den gleichen Zünder wie bei der Mine handelte, was zu Schwierigkeiten bei der Untersuchung führte.
Nguyen Thi Ly
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