Am Morgen des 29. November diskutierte die Nationalversammlung im Rahmen der Fortsetzung des 8. Sitzungsprogramms unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Nationalversammlung, Tran Thanh Man , im Saal den Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Aufsichtstätigkeit der Nationalversammlung und der Volksräte.
Der Abgeordnete der Nationalversammlung, Cam Thi Man (Delegation der Nationalversammlung der Provinz Thanh Hoa), nahm an der Abgabe von Kommentaren teil und stimmte voll und ganz der Notwendigkeit zu, ein Gesetz zu verkünden, das eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Aufsichtstätigkeit der Nationalversammlung und der Volksräte ändert und ergänzt, und zwar auf politischer , rechtlicher und praktischer Basis, wie in der Vorlage des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung und im Bericht der Inspektionsbehörde dargelegt.
Um zur Fertigstellung des Gesetzesprojekts beizutragen, war der Abgeordnete der Nationalversammlung, Cam Thi Man, an einer Reihe von Themen beteiligt, darunter: Der Inhalt des Gesetzesentwurfs orientierte sich eng an den fünf Richtlinien, die von der Nationalversammlung auf der 7. Sitzung der 15. Nationalversammlung verabschiedet wurden; die Beschränkungen und Mängel des aktuellen Gesetzes über die Aufsichtstätigkeiten der Nationalversammlung und der Volksräte wurden behoben, indem die Zusammenfassung der 7-jährigen Umsetzung des Gesetzes sowie die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung des Projekts der Parteidelegation der Nationalversammlung zur kontinuierlichen Innovation und Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Aufsichtstätigkeiten der Nationalversammlung berücksichtigt wurden. Gleichzeitig würdigte der Delegierte auch die Redaktionsagentur für das sorgfältige Studium, die maximale Aufnahme der Kommentare der Agenturen und die grundlegende Erläuterung der Kommentare.
Damit der Gesetzesentwurf jedoch den praktischen Anforderungen gerecht wird, schlug der Abgeordnete der Nationalversammlung, Cam Thi Man, vor, dass die Redaktionsbehörde die Funktionen und Aufgaben der Nationalversammlung und der Volksräte, insbesondere im Hinblick auf die Aufsichtsbefugnis, weiterhin überprüft, um die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs zu ändern und zu ergänzen und so die Übereinstimmung zwischen dem Inhalt dieses Gesetzesentwurfs und anderen Bestimmungen des aktuellen Gesetzes über die Aufsichtstätigkeiten der Nationalversammlung und der Volksräte sicherzustellen und sie mit der Verfassung und dem einschlägigen Rechtssystem in Einklang zu bringen.
Nach dem Studium einer Reihe von Dokumenten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Resolutionen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Überwachung von Rechtsdokumenten, Erläuterungstätigkeiten bei Sitzungen des Ethnischen Rates und der Ausschüsse der Nationalversammlung sowie einer Reihe von Seminaren zur Einholung von Meinungen zu diesen Resolutionsentwürfen schlug der Abgeordnete der Nationalversammlung, Cam Thi Man, vor, den Inhalt der „Erläuterungstätigkeiten bei Sitzungen des Ethnischen Rates und der Ausschüsse der Nationalversammlung sowie Erläuterungen bei Sitzungen des Volksrates“ zu prüfen.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 43 Absatz 5 und Artikel 72 Absatz 4 des geltenden Aufsichtsgesetzes wird die Schlussfolgerung zu dem erläuterten Sachverhalt in der Erläuterungssitzung verabschiedet. Die Praxis einiger Erläuterungssitzungen der Behörden der Nationalversammlung zeigt jedoch, dass die Schlussfolgerung zu dem erläuterten Sachverhalt eine schwierige Angelegenheit ist, die den Entwicklungen der Erläuterungssitzung genau folgen muss. Daher braucht die Vorbereitung der Ständigen Ausschüsse der Ausschüsse Zeit und bei schwierigen Angelegenheiten müssen die Meinungen der Behörden eingeholt werden, um Genauigkeit zu gewährleisten und einen Konsens über den Inhalt der Schlussfolgerung zu erzielen (ähnlich wie bei der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Befragungsaktivitäten). Tatsächlich hatte der Ausschuss der Nationalversammlung bei der Ausarbeitung der Resolution zur Anleitung der Erläuterungsaktivitäten bei der Sitzung des Ethnischen Rates auch eine Reihe von Behörden mit Meinungen zu diesem Thema, aber da das Aufsichtsgesetz ausdrücklich vorsieht, dass die Schlussfolgerung zu dem erläuterten Sachverhalt in der Erläuterungssitzung verabschiedet wird, ist es unmöglich, illegale Leitlinien bereitzustellen.
Daher wird empfohlen, dass die Redaktionsagentur die Bestimmungen in Abschnitt 5, Artikel 43 und Abschnitt 4, Artikel 72 auf flexible Weise prüft und ändert. Dabei ist es nicht notwendig, dass sie in der Erläuterungssitzung genehmigt werden. Es ist möglich, die Meinung von Mitgliedern des Ethnischen Rates, der Ausschüsse der Nationalversammlung und der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Volksrates schriftlich einzuholen und dennoch das Prinzip der Genehmigung der Schlussfolgerung sicherzustellen, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder des Ethnischen Rates, der Ausschüsse der Nationalversammlung und der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Volksrates zustimmen.
Bezüglich der Überwachung der Beilegung von Beschwerden und Anzeigen (Punkt a, Klausel 20, Artikel 1 des Gesetzentwurfs zur Änderung und Ergänzung von Klausel 1, Artikel 30 des Gesetzes über Verwaltungsverfahren). Dementsprechend wird der Gesetzentwurf zusätzlich zu den Berichten der Regierung, des Obersten Volksgerichtshofs und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft über die Beilegung von Beschwerden und Anzeigen gemäß dem geltenden Gesetz einen Bericht der staatlichen Rechnungsprüfung über die Beilegung von Beschwerden und Anzeigen hinzufügen. Die Hinzufügung dieses Berichts ist notwendig, steht jedoch gemäß den Bestimmungen des geltenden Gesetzes über Aufsichtstätigkeiten nicht wirklich im Einklang mit den Bestimmungen zur Überprüfung von Berichten der Nationalversammlung und des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung, insbesondere mit Folgendem: Absatz 1, Artikel 24 des geltenden Gesetzes legt fest: „In der Zeit zwischen zwei Tagungen der Nationalversammlung überprüft der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Arbeitsberichte der Regierung, des Obersten Volksgerichtshofs, der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, der staatlichen Rechnungsprüfung, anderer von der Nationalversammlung eingesetzter Behörden und andere in Absatz 1, Artikel 13 dieses Gesetzes vorgeschriebene Berichte, wie von der Nationalversammlung angeordnet oder wenn dies für notwendig erachtet wird.“
In Artikel 13 Punkt c, Absatz 1 des geltenden Gesetzes heißt es: „c) …; Berichte der Regierung, des Obersten Volksgerichtshofs und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft über die Beilegung von Beschwerden und Anzeigen; …“
Gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 24 und Absatz 1, Artikel 13 des geltenden Gesetzes gibt es keinen Bericht der staatlichen Rechnungsprüfung über die Beilegung von Beschwerden und Anzeigen. Um Konsistenz und Übereinstimmung zwischen den Bestimmungen des Gesetzes über die Aufsichtstätigkeit zu gewährleisten, schlug der Delegierte daher vor, in Absatz 1, Artikel 24, Punkt c, Absatz 1, Artikel 13 Bestimmungen über die Überprüfung des Berichts der staatlichen Rechnungsprüfung über die Beilegung von Beschwerden und Anzeigen durch die Nationalversammlung und ihren Ständigen Ausschuss aufzunehmen und Absatz 1, Artikel 30 zu ändern und zu ergänzen.
Quoc Huong
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Quelle: https://baothanhhoa.vn/dbqh-cam-thi-man-doan-dbqh-tinh-thanh-hoa-tham-gia-gop-y-ve-du-an-luat-sua-doi-bo-sung-mot-so-dieu-cua-luat-hoat-dong-giam-sat-cua-quoc-hoi-va-hdnd-231847.htm
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