Zuvor hatte das Ministerium für Bildung und Ausbildung am 30. Dezember 2024 das Rundschreiben Nr. 29 zur Regelung von zusätzlichem Lehren und Lernen erlassen, das ab 14. Februar 2025 in Kraft tritt. Gemäß den Vorschriften müssen Organisationen oder Einzelpersonen, die zusätzliche Lehr- und Lernaktivitäten außerhalb der Schule organisieren und dafür Gebühren von den Schülern erheben (kollektiv als Einrichtungen für zusätzlichen Unterricht bezeichnet), ihr Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen registrieren.
Um eine transparente und zeitnahe Erhebung der Steuern von Nachhilfeeinrichtungen zu gewährleisten, fordert das Finanzamt die lokalen Finanzämter auf, die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
Propaganda und Beratung verstärken: Fördern Sie die Verbreitung von Steuergesetzen und -richtlinien über die Medien, senden Sie Leitfäden an Nachhilfelehrer und veröffentlichen Sie Informationen auf der Website der Steuerbranche.
Nachhilfeaktivitäten überprüfen und kontrollieren: Identifizieren Sie Personen, die außerhalb der Schule Nachhilfe geben (einschließlich derjenigen, die auf digitalen Plattformen unterrichten), um eine Gewerbeanmeldung zu beantragen und sie gemäß den Vorschriften der Steuerverwaltung zu unterstellen.
Koordinieren Sie sich mit Bildungsbehörden: Arbeiten Sie mit dem Ministerium für Bildung und Ausbildung und den Schuldirektoren zusammen, um eine Liste der Lehrer zu erstellen, die zusätzliche Lehrtätigkeiten außerhalb der Schule haben.
Überprüfen und überwachen Sie die Umsetzung der Steuerpflichten: Koordinieren Sie sich mit dem Volkskomitee des Bezirks und dem Ministerium für Bildung und Ausbildung, um Einzelpersonen und Organisationen, die Privatunterricht anbieten, daran zu erinnern und anzuleiten, Steuern zu erklären und zu zahlen, und um Verstöße zu behandeln.
Berichterstattung über die Ergebnisse der Umsetzung: Die Steuerbehörden müssen die Ergebnisse der Überprüfung sowie Schwierigkeiten und Probleme vor dem 31. März 2025 per E-Mail an „[email protected]“ an die Steuerbehörde (Abteilung HKDCN) melden.
Die Steuerbehörde fordert die ihr angeschlossenen Steuerabteilungen auf, die oben genannten Inhalte gewissenhaft umzusetzen. Sollten Probleme auftreten, sollten diese der Steuerbehörde zur rechtzeitigen Klärung gemeldet werden.
[Anzeige_2]
Quelle: https://baoquangnam.vn/cuc-thue-quang-nam-huong-dan-quan-ly-thue-doi-voi-hoat-dong-day-them-3149163.html
Kommentar (0)