ANTD.VN – Bis zum 31. März 2024 kann bei Tankstellen und Unternehmen, die nicht für jeden Verkauf eine elektronische Rechnung ausstellen, eine vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs und der Entzug ihrer Tankstellenlizenzen und Berechtigungszertifikate in Erwägung gezogen werden.
Die Generaldirektion für Steuern hat gerade eine offizielle Mitteilung herausgegeben, in der sie die Leiter der Steuerbehörden der Provinzen und zentral verwalteten Städte auffordert, für jeden Verkauf von Benzin und Öl im Einzelhandel konsequent elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) einzuführen.
Zuvor hatte die Generaldirektion für Steuern eine Reihe von Dokumenten mit Anweisungen an die Steuerbehörde herausgegeben und den Direktor der Steuerbehörde damit beauftragt, die lokalen Steuerbehörden direkt anzuweisen, die Volkskomitees der Provinzen und Städte bei der Einrichtung von Lenkungsausschüssen und interdisziplinären Arbeitsgruppen zu beraten und sich eng mit den Abteilungen und Zweigstellen abzustimmen, um synchron und effektiv Lösungen für die erfolgreiche Implementierung elektronischer Rechnungen für jeden Verkauf von Benzin- und Öl-Einzelhandelsgeschäften in der Region bereitzustellen.
Den zusammenfassenden Berichten der Steuerbehörden zufolge stellten bis zum 6. März 2024 landesweit nur 8.285 Tankstellengeschäfte für jeden Verkauf elektronische Rechnungen aus, was etwa 52,2 % der Gesamtzahl der Tankstellengeschäfte entspricht. Es gibt immer noch 30/63 Orte mit Fortschritten unter 50 % und 17/63 Orte mit Fortschritten unter 30 %.
Nach Angaben der Generaldirektion für Steuern hat die Steuerbehörde dem Volkskomitee bisher nicht wirksam geraten, die lokalen Agenturen und Abteilungen anzuweisen, sich mit den Steuerbehörden abzustimmen und interdisziplinäre Inspektionsteams einzurichten, um Inspektionen durchzuführen und Fälle von Nichteinhaltung oder vorsätzlicher Nichteinhaltung von Vorschriften zu behandeln.
Dies führt dazu, dass die Mentalität und Denkweise der Erdölunternehmen auf Verzögerung und Nichtumsetzung ausgerichtet ist.
Daher fordert die Generaldirektion für Steuern den Direktor der Steuerbehörde auf, insbesondere in Orten mit einer geringen Anzahl von Tankstellen, die für jeden Verkauf elektronische Rechnungen ausstellen, die strikte Umsetzung der Vorschriften zu elektronischen Rechnungen direkt und entschlossen anzuordnen und die Daten gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 123/2020/ND-CP und den Anweisungen des Premierministers mit den Steuerbehörden zu verknüpfen. die vom Finanzministerium und der Generaldirektion Steuern vorgegebenen Lösungen entschlossen, synchron und wirksam umzusetzen.
Die Steuerbehörden müssen jeder Abteilung und jedem Beamten der Steuerbehörde spezifische Ziele und Aufgaben zuweisen, um die Überwachungskapazität weiter zu verbessern und die Steuerzahler umgehend bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen für jeden Verkauf in Einzelhandelsgeschäften und Unternehmen, die Benzin in der Region verkaufen, zu unterstützen.
Die Generaldirektion für Steuern fordert die Steuerbehörden weiterhin dazu auf, proaktiv Inspektionsteams einzurichten bzw. rät den Volkskomitees der Provinzen und Städte, interdisziplinäre Inspektionsteams einzurichten, um in Tankstellen die Einführung elektronischer Rechnungen und die Datenanbindung an die Steuerbehörden zu kontrollieren und bei Nichteinführung oder vorsätzlicher Nichteinführung gesetzliche Strafen zu verhängen.
Insbesondere forderte die Generaldirektion für Steuern, dass die Steuerbehörde auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten dem Volkskomitee proaktiv rät, die zuständigen Behörden anzuweisen, Anträge auf vorübergehende Aussetzung des Geschäftsbetriebs und Widerruf von Lizenzen und Berechtigungszertifikaten für das Erdölgeschäft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Erdöleinzelhandelsgeschäfte und Erdölunternehmen zu prüfen, die die Bestimmungen zu elektronischen Rechnungen im Gesetz zur Steuerverwaltung und im Dekret Nr. 123/2020/ND-CP bis zum Ende des 31. März 2024 nicht einhalten.
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