Eine vor dem 1. Juli 2024 ausgestellte CCCD ist bis zum auf der Karte aufgedruckten Ablaufdatum gültig. |
Am Morgen des 27. November verabschiedete die Nationalversammlung den Entwurf eines Gesetzes zur Identifizierung, das ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten wird. Mit der Namensänderung vom Bürgeridentifizierungsgesetz (CCCD) zum Identifizierungsgesetz erhält auch die CCCD-Karte einen neuen Namen: Personalausweis.
Artikel 46 des Identifizierungsgesetzes regelt den Übergang eindeutig: CCCD-Karten, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (1. Juli 2024) ausgestellt wurden, sind bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Den Bürgern wird bei Bedarf ein Personalausweis ausgestellt.
Sofern der Personalausweis noch gültig ist, ist er bis zum 31.12.2024 nutzbar.
Rechtsdokumente, die unter Verwendung von Informationen aus Personalausweisen und CCCDs ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Staatliche Behörden dürfen von Bürgern keine Änderung oder Anpassung der Angaben zu ihren Personalausweisen oder CCCDs in ausgestellten Dokumenten verlangen.
CCCD- und ID-Karten, deren Gültigkeit zwischen dem 15. Januar 2024 und dem 30. Juni 2024 endet, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2024.
Die Bestimmungen zur Verwendung von CCCD und CMND in Rechtsdokumenten, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt wurden, gelten für Personalausweise, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgestellt wurden.
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