Geben Sie den Schulen die Wahl der Lehrbücher zurück
Das Rundschreiben 27/2023/TT-BGDDT zur Regelung der Lehrbuchauswahl an allgemeinbildenden Einrichtungen ersetzt das Rundschreiben 25/2020/TT-BGDDT, das von Oktober 2020 bis heute galt und ab 12. Februar in Kraft tritt.
Der größte Unterschied dieses neuen Rundschreibens besteht darin, dass das Recht zur Entscheidung über die Auswahl der Lehrbücher den Bildungseinrichtungen übertragen wird und nicht wie zuvor den Volkskomitees der Provinzen.
Die Rückgabe der freien Lehrbuchwahl an die Schulen ist eine der wichtigsten Bildungsmaßnahmen, die im Februar in Kraft traten.
Konkret wird der Lehrbuchauswahlrat der Bildungseinrichtung vom Rektor der Bildungseinrichtung oder dem Direktor des Weiterbildungszentrums, dem Direktor des Berufsbildungs-Weiterbildungszentrums, dem Leiter der Bildungseinrichtung, die das allgemeine Bildungsprogramm, das Weiterbildungsprogramm auf Mittel- und Oberschulniveau umsetzt, eingerichtet, um den Leiter der Bildungseinrichtung bei der Organisation der Lehrbuchauswahl zu unterstützen.
In dem Rundschreiben heißt es außerdem klar: „Personen, die an der Zusammenstellung von Lehrbüchern mitgewirkt haben oder die Zusammenstellung, Veröffentlichung, den Druck und die Verteilung von Lehrbüchern (in der vom Minister für Bildung und Ausbildung genehmigten Liste der Lehrbücher) geleitet haben; Eltern, Schwiegereltern, Ehefrauen oder Ehemänner; Geschwister und Schwäger von Personen, die an der Zusammenstellung von Lehrbüchern mitgewirkt haben oder die Zusammenstellung, Veröffentlichung, den Druck und die Verteilung von Lehrbüchern geleitet haben; Personen, die in Verlagen und Organisationen mit Lehrbüchern arbeiten, dürfen nicht am Rat teilnehmen.“
Da das neue Rundschreiben das Recht zur Auswahl der Lehrbücher den Bildungseinrichtungen zuweist, ist das Ministerium für Bildung und Ausbildung für die Auswertung der Aufzeichnungen zur Lehrbuchauswahl der ihm unterstellten Bildungseinrichtungen verantwortlich. Bericht an das Ministerium für Bildung und Ausbildung über die Bewertungsergebnisse und die Liste der von den unter seiner Leitung stehenden Bildungseinrichtungen ausgewählten Lehrbücher.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung bewertet die Lehrbuchauswahlunterlagen der seiner Verwaltung unterstehenden Bildungseinrichtungen. Prüfberichte des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zu den Bewertungsergebnissen und Lehrbuchlisten ausgewählter Bildungseinrichtungen; Fassen Sie die Ergebnisse zusammen, erstellen Sie eine Liste mit Lehrbüchern ausgewählter Bildungseinrichtungen und legen Sie diese dem Volkskomitee der Provinz zur Prüfung und Genehmigung vor.
Anstatt wie in der alten Verordnung direkt einen Lehrbuchauswahlrat für die gesamte Provinz einzurichten, besteht in der neuen Verordnung lediglich die Aufgabe, über die Genehmigung der von den Bildungseinrichtungen ausgewählten (vom Ministerium für Bildung und Ausbildung vorgelegten) Liste der Lehrbücher zu entscheiden.
Abschaffung der Abiturklassifizierung
Gemäß dem Rundschreiben 31/2023/TT-BGDDT zu den Vorschriften für die Berücksichtigung und Anerkennung des Mittelschulabschlusses, gültig ab 15. Februar, gibt es ab dem Schuljahr 2024-2025 einige wichtige Neuerungen im Mittelschulabschluss.
Bildungseinrichtungen, die das allgemeinbildende Bildungsprogramm auf der Sekundarstufe I durchführen, führen höchstens zwei Abschlussanerkennungsprüfungen durch. Die erste Abiturprüfung findet unmittelbar nach Schuljahresende statt. Die zweite Abschlussanerkennungsprüfung (sofern vorhanden) wird vor Beginn des neuen Schuljahres durchgeführt.
Bildungseinrichtungen, die Weiterbildungsprogramme auf Sekundarstufe durchführen, organisieren die Abschlussanerkennung mindestens einmal unmittelbar nach dem Ende des Schuljahres.
Nach der neuen Regelung werden auf den Abiturzeugnissen der Mittelschule nicht mehr die Noten „sehr gut“, „gut“ oder „durchschnittlich“ vergeben wie nach der alten Regelung. Als Abiturient wird anerkannt, wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die allgemeinbildende Schule auf Mittelschulniveau oder die weiterführende Schule auf Mittelschulniveau abgeschlossen hat und über einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Schulabschlusses verfügt.
Im Hinblick auf die Berücksichtigung des Sekundarschulabschlusses richtet der Leiter des Ministeriums für Bildung und Ausbildung für jede Schule einen Abschlussanerkennungsrat ein. Die Ratsmitglieder bestehen aus mindestens 7 Personen, die Zahl muss ungerade sein. Der Rat überprüft die Schülerakten, erstellt eine Liste der Schüler, die zum Abschluss der Mittelschule berechtigt sind, und genehmigt diese. Auf Grundlage dieser Liste entscheidet das Ministerium für Bildung und Ausbildung über die Anerkennung des Sekundarschulabschlusses und die Ausstellung eines Diploms an die Schüler.
Gemäß den alten Bestimmungen (Beschluss 11/2006/QD-BGDDT) werden Schüler der Mittelstufe einmal jährlich, direkt nach dem Ende des Schuljahres (gemäß der Gehaltsliste des Ministeriums für Bildung und Ausbildung) für die Anerkennung ihres Abschlusses berücksichtigt. Gemäß der Gehaltsabrechnung des Schuljahres gilt die Anerkennung des Realschulabschlusses gemäß Beschluss 11/2006/QD-BGDDT noch bis zum Ende des Schuljahres 2023–2024.
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