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Zuschussregelung für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene ab 1. August 2023

Báo Thanh HóaBáo Thanh Hóa11/06/2023

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Das Dekret 33/2023/ND-CP tritt am 1. August 2023 in Kraft und regelt die Zulagen für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene.

Zuschussregelung für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene ab 1. August 2023

Zuschussfonds für monatliche Zahlungen an Teilzeitbeschäftigte auf kommunaler Ebene

Insbesondere Teilzeitbeschäftigte auf kommunaler Ebene haben Anspruch auf Zulagen. Der Zentralhaushalt führt einen Pauschalzuschussfonds ein, der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsunterstützung umfasst, um Teilzeitbeschäftigten auf Gemeindeebene monatlich folgende Zahlungen zu leisten:

Verwaltungseinheiten des Typs I auf Gemeindeebene erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 21,0-fachen des Grundgehalts;

Verwaltungseinheiten des Typs II auf Gemeindeebene erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 18,0-fachen des Grundgehalts;

Verwaltungseinheiten des Typs III auf Gemeindeebene erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 15-fachen Grundgehalts.

Bei Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene erhöht sich bei einer Erhöhung der Zahl der Hilfskräfte auf Gemeindeebene der Gesamtbetrag des Zulagenfonds um das 1,5-fache des Grundgehalts/01 zusätzlichen Hilfskraft.

Umsetzung der Zuteilung von Zulagen für Teilzeitbeschäftigte in Dörfern und Wohngruppen. Der Zentralhaushalt stellt einen monatlichen Zuschussfonds zur Verfügung, um Teilzeitkräfte in jedem Dorf und jeder Wohngruppe wie folgt zu bezahlen:

a) Für Dörfer mit 350 oder mehr Haushalten; Wohngruppe mit 500 Haushaltungen oder mehr; Dörfer und Wohngruppen, die zu wichtigen Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gehören und gemäß Entscheidungen der zuständigen Behörden komplexe Sicherheits- und Ordnungsprobleme aufweisen; Dörfern und Wohngruppen unter Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene in Grenz- und Inselgebieten wird ein Zulagenfonds in Höhe des 6,0-fachen des Grundgehalts zugeteilt. Wird ein Dorf mit 350 oder mehr Haushalten durch die Einrichtung einer städtischen Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene in eine Wohngruppe umgewandelt, so wird der Zulagenfonds auf einem Niveau gehalten, das dem 6,0-fachen des Grundgehalts entspricht.

b) Für Dörfer und Wohngruppen, die nicht unter Punkt a) oben aufgeführt sind, wird der Zuschussfonds mit dem 4,5-fachen des Grundgehalts ausgestattet;

c) Falls die Verwaltungseinheit auf Kreisebene keine Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene organisiert, werden die in den Punkten a und b oben genannten Dörfer und Wohngruppen entsprechend dieser Verwaltungseinheit auf Kreisebene bestimmt.

Das Volkskomitee der Provinz legt dem Volksrat derselben Ebene die Höhe der Zulagen für die einzelnen Positionen nicht-professioneller Arbeitnehmer auf Gemeindeebene vor.

Basierend auf dem Zuschussfonds, der jeder Gemeinde, jedem Dorf und jeder Wohngruppe aus dem Zentralhaushalt zugewiesen wird; Haushaltsmittel für die Reform der lokalen Gehaltspolitik; Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und spezifischen Merkmale jeder Gemeinde, jedes Dorfes und jeder Wohngruppe werden vom Volkskomitee der Provinz dem Volksrat derselben Ebene zur Erarbeitung spezifischer Regelungen mit folgendem Inhalt vorgelegt:

Titel des nicht-beruflichen Aktivisten auf Gemeindeebene;

Gleichzeitige Ausübung der Position eines nicht professionellen Aktivisten auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene und Ausübung der Position eines nicht professionellen Aktivisten in Dörfern und Wohngruppen, der gleichzeitig die Position einer Person innehat, die direkt an Aktivitäten auf Dorf- und Wohngruppenebene teilnimmt;

Die Höhe der Zulagen für die einzelnen Stellen von Hilfskräften auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gehaltsstufe 1 von Beamten auf Gemeindeebene mit gleichem Ausbildungsniveau stehen, um Hilfskräfte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene zu ermutigen, sich weiterzubilden und ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

Legen Sie außerdem die Höhe des Betriebsbudgets für gesellschaftspolitische Organisationen auf Gemeindeebene fest. Monatliche Unterstützungshöhe für Personen, die direkt an Aktivitäten in Dörfern und Wohngruppen teilnehmen, und Zuschusshöhe für Personen, die direkt an Aktivitäten in Dörfern und Wohngruppen teilnehmen, entsprechend der praktischen Situation vor Ort.

Übernimmt ein Teilzeitbeschäftigter auf Gemeinde-, Dorf- oder Wohngruppenebene gleichzeitig die Aufgaben eines anderen Teilzeitbeschäftigten auf Gemeinde-, Dorf- oder Wohngruppenebene, erhält er eine Teilzeitzulage in Höhe von 100 % der für die Teilzeitstelle vorgesehenen Zulage.

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