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Können Eltern ihre Kinder bevollmächtigen, in ihrem Namen ein Testament zu errichten?

VTC NewsVTC News13/11/2024


Gemäß Artikel 562 des Zivilgesetzbuches von 2015 ist ein Ermächtigungsvertrag ein Dokument, in dem die Vereinbarung zwischen dem Ermächtigenden und dem Bevollmächtigten festgehalten wird, wonach der Ermächtigende dem Bevollmächtigten Aufgaben überträgt, die dieser in seinem Namen im Rahmen der Ermächtigung und für eine bestimmte Ermächtigungsdauer ausführen soll. Der Ermächtigende muss nur dann eine Vergütung zahlen, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht oder das Gesetz dies vorsieht.

Unter einer Vollmacht versteht man somit den Akt, mit dem eine natürliche oder juristische Person sich bereit erklärt, eine andere natürliche oder juristische Person zu vertreten und in deren Namen zivilrechtliche Transaktionen innerhalb eines von beiden Parteien vereinbarten Umfangs und Zeitraums durchzuführen.

In Fällen, in denen Eltern ihre Kinder zur Testamentserrichtung ermächtigen, ist jedoch Absatz 1, Artikel 48 des Notargesetzes von 2014 anzuwenden.

Insbesondere wenn der Erblasser ein notariell beglaubigtes oder beurkundetes Testament errichten möchte, muss er persönlich die notarielle Beglaubigung des Testaments beantragen. Dies bedeutet, dass Sie niemanden bevollmächtigen können, in Ihrem Namen die notarielle Beglaubigung Ihres Testaments zu beantragen.

Eltern sind nicht befugt, ihre Kinder zu ermächtigen, in ihrem Namen ein Testament zu errichten.

Eltern sind nicht befugt, ihre Kinder zu ermächtigen, in ihrem Namen ein Testament zu errichten.

Darüber hinaus kann der Erblasser gemäß Artikel 639 des Zivilgesetzbuches von 2015 einen Notar bitten, zur Errichtung eines Testaments direkt an seinen Wohnort zu kommen. Das Verfahren zur Testamentserrichtung am Wohnsitz des Erblassers ist dem Verfahren zur Testamentserrichtung bei einem Notar gemäß Artikel 636 des Zivilgesetzbuches ähnlich.

Wenn Eltern arm sind und nicht reisen können, können sie einen Notar bitten, zu ihnen nach Hause zu kommen, um ein Testament gemäß dem Gesetz zu erstellen.

Der Erblasser kann sein Kind daher nicht ermächtigen, in seinem Namen ein Testament zu errichten und dieses notariell zu beglaubigen, sondern muss dies selbst tun.

Chau Thu

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Quelle: https://vtcnews.vn/cha-me-co-duoc-uy-quyen-cho-con-lap-di-chuc-thay-ar906620.html

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