(NLDO) – Das Innenministerium hat Richtlinien und Regelungen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Mitarbeiter von Agenturen und Organisationen nach der Neuordnung der Verwaltungseinheiten vorgeschlagen.
Die aktuellen Gehaltsregelungen, Richtlinien und ggf. Stellenzulagen für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte auf Provinz-, Bezirks- und Gemeindeebene, die in neuen Verwaltungseinheiten auf Provinz- und Gemeindeebene eingesetzt werden, bleiben für einen Zeitraum von sechs Monaten erhalten. Nach Ablauf der Beibehaltungsfrist sind die Regelungen, Richtlinien und Stellenzulagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen.
Dies ist der Vorschlag, der im Resolutionsentwurf des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Verwaltungseinheiten enthalten ist. Der Resolutionsentwurf wurde gerade vom Innenministerium zur Beurteilung durch das Justizministerium fertiggestellt.
Vorschlag zur Rückstellung der Gehalts- und Zulagenpolitik für Beamte innerhalb von 6 Monaten bei der Umsetzung der Verwaltungseinheitsregelung (Illustrationsfoto)
Gemäß dem Resolutionsentwurf soll das Volkskomitee der Provinz auf Grundlage der Regierungsvorschriften nach der Verwaltungseinheitsregelung umgehend die Regelungen und Richtlinien zur Straffung der Gehaltsabrechnung für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Mitarbeiter von Agenturen und Organisationen umsetzen und so die richtigen Themen, Rechte und Interessen der von der Verwaltungseinheitsregelung betroffenen Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Mitarbeiter sicherstellen.
Das Innenministerium schlägt in seinem Resolutionsentwurf auch Regelungen zur Anzahl der Führungskräfte, Manager und Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeiter von Behörden und Organisationen nach der Umstrukturierung der Verwaltungseinheiten vor.
Insbesondere soll das Volkskomitee der Provinz nach der Einteilung der Verwaltungseinheiten Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Mitarbeiter von Agenturen und Organisationen anordnen und zuweisen und dabei eine mit der Umstrukturierung verbundene Rationalisierung sicherstellen und die Qualität der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten entsprechend den örtlichen Gegebenheiten verbessern.
Die maximale Anzahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten der neuen Provinzverwaltungseinheit nach der Umstrukturierung darf die Gesamtzahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten, die vor der Umstrukturierung in den Provinzverwaltungseinheiten vorhanden waren, nicht überschreiten.
Die Höchstzahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten der neuen Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene nach der Umstrukturierung darf die Gesamtzahl der Kader und Beamten, die vor der Umstrukturierung in den Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene vorhanden waren, und die Zahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten auf Bezirksebene, die der neuen Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene zugeteilt sind, nicht überschreiten.
Der Resolutionsentwurf besagt außerdem klar, dass die Anzahl der Leiter und Manager der Behörden und Organisationen in der neuen Provinzverwaltung nach der Umstrukturierung die Gesamtzahl der Leiter und Manager der Behörden und Organisationen in der Provinzverwaltung vor der Umstrukturierung nicht überschreiten darf. Die Anzahl der Leiter und Manager der Behörden und Organisationen in der neuen Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene richtet sich nach den Anweisungen der zuständigen Behörde.
Spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Resolution der Nationalversammlung zur Gliederung der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene und der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Gliederung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene muss die Anzahl der Leiter, Manager, Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Mitarbeiter von Agenturen und Organisationen in den Verwaltungseinheiten nach der Gliederung grundsätzlich den Vorschriften entsprechen.
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Quelle: https://nld.com.vn/can-bo-cong-chuc-co-the-duoc-bao-luu-6-thang-luong-phu-cap-sau-sap-nhap-tinh-xa-196250326121230723.htm
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