Lassen Sie mich fragen: In welchen Fällen müssen gemäß den geltenden Vorschriften Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufgestellt werden? - Leser Quynh Nhu
1. Aktuelle Fälle von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern
Gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 des Artikels 10 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT lauten die Vorschriften zur Aufstellung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern wie folgt:
- Die Aufstellung der Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder muss den Bestimmungen des Straßenverkehrszeichengesetzes entsprechen und sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten der Strecke, des Straßenabschnitts hinsichtlich Straßenverkehrsinfrastruktur, Verkehrsaufkommen, Fahrzeugarten und Tageszeit richten.
Installieren Sie bei neuen Bauinvestitionsprojekten oder Projekten zur Verbesserung und Sanierung von Straßen vor der Inbetriebnahme des Projekts Schilder mit der maximalen Geschwindigkeitsbegrenzung. Für die von ihnen verwalteten Straßenabschnitte und -routen müssen die Straßenverwaltungsbehörden proaktiv und rechtzeitig Verkehrsschilder gemäß den Vorschriften aufstellen.
- Auf den Nebenstraßen, die von und zur Autobahn führen, darf bei der Aufstellung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern der auf dem Schild angegebene Geschwindigkeitswert nicht weniger als 50 km/h betragen.
– Die in Ziffer 4, Artikel 10 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT (geändert im Rundschreiben 06/2023/TT-BGTVT) (Abschnitt 2) genannte zuständige Behörde beschließt in folgenden Fällen über die Aufstellung von Verkehrszeichen:
- Stellen Sie auf Schnellstraßen für jede Straßenrichtung separate Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder auf.
- Aufstellen von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern für einen bestimmten Zeitraum während des Tages (Unterschilder, elektronische Schilder);
- Aufstellen separater Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder für Fahrzeuge mit hohem Risiko für die Verkehrssicherheit;
- Aufstellen von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern mit Werten über 60 km/h (für Straßen in dicht besiedelten Gebieten), über 90 km/h (für Straßen außerhalb dicht besiedelter Gebiete) für Strecken mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit über der in den Artikeln 6 und 7 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT festgelegten Höchstgeschwindigkeit, wobei jedoch die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss.
2. Die zuständige Behörde entscheidet über die Aufstellung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern.
Gemäß Klausel 4, Artikel 10 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT (geändert im Rundschreiben 06/2023/TT-BGTVT) entscheidet die zuständige Behörde über die Anbringung von Schildern in den in Abschnitt 1 genannten Fällen, einschließlich:
- Verkehrsministerium für Autobahnen;
- Vietnam Road Administration für nationale Autobahnsysteme und andere Straßen unter der Verwaltung des Verkehrsministeriums (außer Schnellstraßen);
- Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte für die von ihnen verwalteten Provinz-, Bezirks-, Gemeinde-, Stadt- und Spezialstraßensysteme.
3. Fälle, in denen die Geschwindigkeit reduziert werden muss
Gemäß Artikel 5 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT müssen Fahrer von Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, in folgenden Fällen ihre Geschwindigkeit reduzieren, um sicher anhalten zu können:
- Es gibt Warnschilder, die auf Gefahren oder Hindernisse auf der Straße hinweisen.
- Richtungswechsel des Fahrzeugs oder eingeschränkte Sicht;
- Durch Bahnübergänge; wo eine Straße eine Eisenbahnlinie auf gleicher Höhe kreuzt; Kreisel; kurvenreiche, steile Straßen; schmale, unebene Fahrbahn;
- Durch schmale Brücken und Durchlässe; durch Überläufe, Tunnel und Unterführungen fahren; beim Bergauffahren, beim Bergabfahren;
- Durch Gebiete mit Schulen, Krankenhäusern, Busbahnhöfen und öffentlichen Baustellen mit großen Menschenmengen; dicht besiedelte Gebiete, Fabriken und Büros konzentrieren sich entlang der Straße; Straßenbaustelle; Verkehrsunfallort;
- Wenn Fußgänger oder Rollstuhlfahrer die Straße überqueren;
- Auf der Straße laufen oder grasen Tiere in der Nähe der Straße.
- Vermeiden Sie Fahrzeuge, die in die entgegengesetzte Richtung fahren, oder wenn Sie Fahrzeuge hinter Ihnen überholen lassen. wenn ein Blinker oder ein Warnsignal vom vorausfahrenden Fahrzeug kommt;
- Annäherung an eine Bushaltestelle oder einen Parkplatz, wo Fahrgäste ein- oder aussteigen;
- Begegnung mit vorrangigen Fahrzeugen im Dienst; auf übergroße Fahrzeuge, übergewichtige Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Gefahrgut stoßen; die Fußgänger treffen;
- Es regnet; neblig, rauchig, staubig; rutschige, schlammige Straßenoberfläche mit vielen Steinen und verstreuten Materialien;
- Beim Durchfahren einer Ladekontrollstation, einer Verkehrspolizeistation oder einer Zahlungsabwicklungsstation für Fahrzeuge, die die Straße benutzen.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)