Im Regierungserlass Nr. 151 ist eindeutig festgelegt, dass in vier Fahrzeugtypen Fahrtenüberwachungsgeräte installiert werden müssen.
Gemäß den Vorschriften müssen Nutzfahrzeuge, Sattelschlepper, Krankenwagen und Fahrzeuge der Straßenrettung mit Fahrtüberwachungsgeräten ausgestattet sein, die die technischen Anforderungen gemäß den Bestimmungen der nationalen technischen Verordnung über Fahrtüberwachungsgeräte und Fahrerbildaufzeichnungsgeräte gewährleisten.
Nutzfahrzeuge, Traktoren, Krankenwagen und Straßenrettungsfahrzeuge müssen mit Fahrtüberwachungsgeräten ausgestattet sein.
Die von Fahrtenüberwachungsgeräten in Nutzfahrzeugen, Traktoren, Krankenwagen und Rettungsfahrzeugen gesammelten Informationen und Daten dienen der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Verkehrssicherheit sowie der Behandlung von Gesetzesverstößen und der staatlichen Verwaltung des Straßenverkehrs. Sie werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Verkehrsministerium (Vietnam Road Administration), den Verkehrsämtern der Provinzen und zentral verwalteten Städten sowie den entsprechenden Behörden verbunden und geteilt.
Das Dekret Nr. 151/2024/ND-CP schreibt außerdem vor, dass Personenkraftwagen mit 8 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), die im Transportgewerbe eingesetzt werden, Sattelschlepper, Krankenwagen und Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr mit einem Gerät zur Bildaufzeichnung des Fahrers ausgestattet sein müssen, das die technischen Anforderungen gemäß den Bestimmungen der Nationalen Technischen Verordnung über Fahrtüberwachungsgeräte und Geräte zur Bildaufzeichnung des Fahrers erfüllt.
In der Verordnung wird eindeutig darauf hingewiesen, dass die Verwaltung, Verwendung der Geräte, Übertragung, Bereitstellung, Aktualisierung, Speicherung und Verwendung der von Fahrtüberwachungsgeräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten erfassten Daten den gesetzlichen Bestimmungen über die Verwaltung, den Betrieb und die Verwendung von Datenverwaltungssystemen für Fahrtüberwachungsgeräte und Fahrerbildaufzeichnungsgeräte entsprechen müssen.
Dekret Nr. 151 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Auswertung zufolge hat der Einsatz von Fahrtenüberwachungsgeräten dazu beigetragen, die Zahl der Verkehrsunfälle sowie die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen im Durchschnitt pro 1.000 Kilometer zu senken.
Im Jahr 2015 lag dieser Wert bei 11,5 Mal/1.000 km, bis 2022 wird er auf 0,75 Mal/1.000 km sinken, also um das 15-Fache gegenüber 2015.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/bon-loai-phuong-tien-bat-buoc-lap-thiet-bi-giam-sat-hanh-trinh-19224121218084727.htm
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