Die namentlich nicht genannte Frau verklagt den deutschen Impfstoffhersteller auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 150.000 Euro wegen Körperverletzung sowie unbestimmten Sachschadens, wie das Landgericht Hamburg und die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich, die die Klägerin vertritt, mitteilten.
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Die Klägerin gab an, dass sie infolge der Impfung unter Schmerzen in der Körperhälfte, Schwellungen in den Extremitäten, Müdigkeit und Schlafstörungen leide. Die erste Anhörung findet heute statt.
Nach deutschem Arzneimittelrecht haften Hersteller von Arzneimitteln oder Impfstoffen nur dann für Schäden aufgrund von Nebenwirkungen, wenn die „medizinische Wissenschaft“ belegt, dass ihre Produkte im Vergleich zu ihrem Nutzen einen unverhältnismäßig großen Schaden verursachen oder wenn die Angaben auf dem Etikett falsch sind.
BioNTech, das für die Vermarktung des Impfstoffs in Deutschland lizenzierte Unternehmen, erklärte, es sei nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass der Fall unbegründet sei. Weltweit verzeichnet das Unternehmen rund 1,5 Milliarden geimpfte Menschen, davon mehr als 64 Millionen in Deutschland.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) erklärt, dass BioNTech Comirnaty, der im Westen am weitesten verbreitete COVID-19-Impfstoff, sicher in der Anwendung ist.
In einer Pressekonferenz letzte Woche bekräftigte die EMA den Nutzen aller von ihr zugelassenen COVID-Impfstoffe, einschließlich des Impfstoffs von BioNTech, und erklärte, dass die Impfstoffe allein im ersten Jahr der Pandemie dazu beigetragen hätten, weltweit fast 20 Millionen Menschenleben zu retten.
Wissenschaftler gehen davon aus, dass nach einer Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty von BioNTech ein sehr geringes Risiko für Myokarditis und Perikarditis besteht.
Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst, wurden fast 768 Millionen Dosen des COVID-Impfstoffs von BioNTech verabreicht.
Davon verzeichnete die EMA im Mai knapp 1,7 Millionen Meldungen über vermutete Nebenwirkungen, das entspricht etwa 0,2 Prozent. Die häufigsten vorübergehenden Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit und Muskelschmerzen.
Wie viele andere Länder gibt es auch in Deutschland ein Programm zur finanziellen Unterstützung von Menschen, die durch Impfungen bleibende Schäden erleiden, das sogenannte No-Fault-Compensation-Programm. Die Teilnahme an diesem Programm hindert die Betroffenen jedoch nicht daran, die Hersteller zu verklagen.
Die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hat eigenen Angaben zufolge rund 250 Klagen eingereicht, in denen Mandanten Schadensersatz wegen Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe fordern. Eine andere Anwaltskanzlei, Caesar-Preller, gab an, 100 Fälle zu vertreten, die meisten davon in Deutschland.
In Italien wurden einige ähnliche Fälle eingereicht. Die USA haben den Herstellern von COVID-Impfstoffen Immunität von der Haftung gewährt.
Trung Kien (laut Reuters)
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