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Ist es illegal, den Blinker einzuschalten, ohne abzubiegen?

VTC NewsVTC News30/12/2023

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Verwaltungsstrafen im Straßenverkehr sind in der Regierungsverordnung 100100/2019 aus dem Jahr 2019 geregelt. Die Verordnung spezifiziert keine Fehler im Zusammenhang mit dem Ein- oder Nichteinschalten des Blinkers, sondern regelt nur allgemein den Fehler des Nichtgebens eines Warnsignals.

Auch in der Verordnung 100/2019, geändert durch die Verordnung 123/2021/ND-CP, werden keine Fehler im Zusammenhang mit dem Ein- oder Nichteinschalten festgelegt, sondern nur Fehler im Zusammenhang mit dem Richtungs- oder Spurwechsel ohne vorheriges Signal.

Dementsprechend wurde das Dekret 100/2019 durch das Dekret 123/2021/ND-CP geändert, das Verstöße im Zusammenhang mit Richtungs- und Spurwechseln ohne vorheriges Signal wie folgt regelt:

Für Motorräder

– Geldstrafe von 100.000 VND – 200.000 VND für den Spurwechsel ohne vorgeschriebene Signalisierung (Punkt i, Klausel 1, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP).

- Geldstrafe von 400.000 VND – 600.000 VND für Richtungswechsel ohne Geschwindigkeitsreduzierung oder ohne Blinken; Fahren mit einem Fahrzeug, das an einer Stelle links abbiegt, an der ein Schild das Linksabbiegen für den jeweiligen Fahrzeugtyp verbietet, und umgekehrt das Rechtsabbiegen (Punkt a, Klausel 3, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP).

Die Verkehrspolizei von Da Nang regelt den Verkehr.

Die Verkehrspolizei von Da Nang regelt den Verkehr.

Für Autos

– Geldstrafe von 400.000 VND – 600.000 VND für Spurwechsel ohne Blinken (Punkt a, Klausel 2, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP).

– Geldstrafe von 800.000 VND – 1 Million VND für das Abbiegen ohne Blinken (Punkt c, Klausel 3, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP).

- Geldstrafe von 4 bis 6 Millionen VND und Entzug des Führerscheins für 1 bis 3 Monate wegen Spurwechsels ohne Blinken während der Fahrt auf der Autobahn.

Traktoren, Spezialfahrzeuge

Geldstrafe von 800.000 VND – 1 Million VND für das Wechseln der Spur ohne Blinken während der Fahrt auf der Autobahn (Punkt d, Klausel 4 und Punkt a, Klausel 10, Artikel 7, Dekret 100/2019/ND-CP).

Im Vergleich zu den oben genannten Vorschriften stellt es keinen Fehler dar, wenn man das Signal benutzt, aber nicht die Richtung ändert, oder wenn man das Signal benutzt, aber nicht die Spur wechselt. Die Verordnung 100 regelt lediglich Verstöße gegen den Richtungs- oder Spurwechsel ohne vorheriges Signal (Blinker).

Im Dekret 100 ist noch nicht festgelegt, welche Strafe für die Verwendung des falschen Blinkers gilt. Allerdings schreibt die Straßenverkehrsordnung von 2008 vor, dass der Fahrer bei einem Richtungswechsel die Geschwindigkeit reduzieren und die Abbiegerichtung anzeigen muss.

Wenn Sie also links blinken, aber rechts abbiegen oder umgekehrt, ist dies kein Hinweis auf die Abbiegerichtung und kann für nachfolgende Fahrzeuge gefährlich sein. Daher kann der Fehler, den falschen Blinker zu setzen, genauso geahndet werden wie der Fall eines Richtungswechsels ohne vorherigen Blinker.

CHAU THU


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