Illustration
Das Rundschreiben gilt für Personen mit Positionen und Befugnissen nach dem Ausscheiden aus ihren Positionen in staatlichen Behörden, Organisationen und Einheiten unter der Leitung des Ministeriums für Information und Kommunikation sowie anderen relevanten Behörden, Organisationen und Einzelpersonen.
Zu den Bereichen unter der Verwaltung des Ministeriums für Information und Kommunikation, in denen es Personen mit Positionen und Befugnissen in diesem Bereich nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt nicht gestattet ist, Unternehmen oder Genossenschaften zu gründen, innezuhaben oder zu betreiben, gehören:
1. Drücken Sie.
2. Veröffentlichung, Druck und Vertrieb.
3. Radio und Fernsehen.
4. Elektronische Informationen.
5. Ausländische Informationen.
6. Grundlegende Informationen.
7. Post.
8. Telekommunikation.
9. Radiofrequenz
10. Informationstechnologiebranche.
11. Anwendung von Informationstechnologie, digitale Transformation.
12. Netzwerkinformationssicherheit.
13. Elektronische Transaktionen.
14. Leitung staatlicher Unternehmen mit dem Ministerium für Information und Kommunikation als Eigentümervertreter.
15. Programme, Pläne und Projekte in den in den Absätzen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 dieses Artikels genannten Bereichen und Aufgaben müssen von einer Person, die ihre Position oder Autorität als Kader, Beamter oder öffentlicher Angestellter aufgegeben hat, direkt erforscht, entwickelt oder bewertet und genehmigt werden.
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt ist es einer Person, die eine Position oder Autorität in einem Bereich innehat, der der Verwaltung des Ministeriums für Information und Kommunikation untersteht, nicht gestattet, in dem Bereich, für dessen Verwaltung sie zuvor verantwortlich war, ein Unternehmen oder eine Genossenschaft zu gründen, einen Titel oder eine Führungsposition innezuhaben oder ein solches zu betreiben.
Im Rundschreiben heißt es eindeutig, dass Personen, die keine Führungs- oder Managementpositionen innehaben, ab dem Datum der Beendigung ihrer Tätigkeit gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörde für einen Zeitraum von 12 Monaten keine Management- oder Führungspositionen in Unternehmen oder Genossenschaften in den Bereichen bekleiden dürfen, für deren Leitung sie zuvor in der in den Klauseln 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und Artikel 4 dieses Rundschreibens aufgeführten Liste verantwortlich waren.
Für Personen in Führungs- und Managementpositionen beträgt der Zeitraum, in dem sie sich nicht in Unternehmen oder Genossenschaften niederlassen, Management- oder Führungspositionen oder Positionen in den Bereichen innehaben dürfen, für deren Verwaltung sie zuvor in der in den Klauseln 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, Artikel 4 dieses Rundschreibens aufgeführten Liste verantwortlich waren, 24 Monate ab dem Datum der Beendigung der Position gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörde.
Dieses Rundschreiben tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft./.
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Quelle: https://mic.gov.vn/quy-dinh-doi-voi-nguoi-tung-giu-chuc-vu-thuoc-bo-tttt-khong-duoc-thanh-lap-hoac-quan-ly-doanh-nghiep-sau-khi-thoi-chuc-197240904140746977.htm
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