Die State Securities Commission (SSC) hat kürzlich ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein zentrales Informationsoffenlegungssystem für Aktiengesellschaften einzuführen, um die Berichterstattung und Informationsoffenlegung zu unterstützen. Diese Änderung zielt darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen und die Effizienz der Informationsoffenlegung zu verbessern.
Ab dem 15. August werden an der HOSE notierte Unternehmen keine regelmäßigen und unregelmäßigen Informationen mehr melden und veröffentlichen. Auch die Berichterstattung über die Kapitalverwendung gemäß Kapitel II und Kapitel III des Rundschreibens 96/2020/TT-BTC des Finanzministeriums vom 16. November 2020 zum Informationsoffenlegungssystem (IDS) der staatlichen Wertpapierkommission wird eingestellt. Stattdessen werden die Unternehmen über das HOSE-System berichten und veröffentlichen.

IDS wird weiterhin aufrechterhalten, um die von der staatlichen Wertpapierkommission geforderten Informationsoffenlegungen, Informationen über Wertpapierangebote und -emissionen gemäß Kapitel II des Dekrets Nr. 155/2020/ND-CP vom 31. Dezember 2020 sowie für nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, die sich nicht zum Handel registriert haben, zu erhalten.
Zuvor hatte die State Securities Commission seit März auch eine einheitliche Informationsoffenlegung für an der HNX notierte und zum Handel registrierte Unternehmen eingeführt.
Bisher mussten an der HOSE oder HNX notierte und registrierte Unternehmen gleichzeitig Informationen sowohl der staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde als auch der HOSE oder HNX – der Börse, an der die Aktien des Unternehmens notiert und zum Handel registriert waren – offenlegen. Ende Juli waren an der HOSE 534 Aktien notiert und gehandelt, darunter 395 Aktien. Das bedeutet, dass ab dem 15. August 395 Unternehmen an der HOSE lediglich Informationen über das HOSE-System offenlegen müssen. Dies trägt dazu bei, Verfahren und Kosten für Unternehmen zu reduzieren und die Effizienz und Aktualität der im Geschäftsbetrieb offengelegten Informationen zu erhöhen.
Die Einführung des One-Stop-Informationsoffenlegungssystems ist eine der Lösungen der staatlichen Wertpapierkommission, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, die Kosten für Unternehmen zu senken, die Effizienz und Aktualität der offengelegten Informationen zu erhöhen und günstige Bedingungen und Unterstützung für börsennotierte Unternehmen zu schaffen, damit diese ihren Informationsoffenlegungspflichten an der Börse nachkommen können.
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Quelle: https://vov.vn/thi-truong/chung-khoan/tu-158-ubcknn-chinh-thuc-trien-khai-he-thong-cong-bo-thong-tin-mot-cua-post1114438.vov
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