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Ab 1.2. werden für Autos Straßengebühren nach Inspektionszyklus gezahlt

Báo Thanh niênBáo Thanh niên28/01/2024

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Die Straßenbenutzungsgebühren werden jährlich, monatlich oder nach Fahrzeuginspektionszyklus berechnet. Die Kontrolleinheit stellt eine dem Mautzahlungszeitpunkt entsprechende Mautzahlungsmarke aus.

Từ 1.2, ô tô sẽ nộp phí đường bộ theo chu kỳ kiểm định- Ảnh 1.

Die Straßenbenutzungsgebühren werden jährlich, monatlich oder nach Fahrzeugprüfzyklus berechnet.

Der Straßenbenutzungsgebühr unterliegen demnach zugelassene (mit Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen versehene) und für den Verkehr geprüfte (mit einem Zertifikat für technische Sicherheit und Umweltschutz versehene) Kraftfahrzeuge, darunter: Autos, Traktoren und ähnliche Fahrzeuge.

Das Dekret legt fest, dass bei erstmaligen Fahrzeuginspektionen (mit Ausnahme von Militär- und Polizeifahrzeugen) der Zeitpunkt für die Berechnung der Straßenbenutzungsgebühren ab dem Datum berechnet wird, an dem für das Fahrzeug eine Inspektionsbescheinigung ausgestellt wird.

Bei umgebauten, funktionsgeänderten oder von einer Organisation auf eine Privatperson umgemeldeten Fahrzeugen (und umgekehrt) wird die Gebühr ab dem Datum der Funktionsänderung bzw. des Eigentümerwechsels gemäß der Zulassungsbescheinigung des neuen Fahrzeugs berechnet.

Die Straßenbenutzungsgebühren werden nach Jahr, Monat oder Fahrzeugprüfzyklus berechnet. Die Kontrolleinheit stellt eine dem Mautzahlungszeitpunkt entsprechende Mautmarke aus. Im Einzelnen wie folgt:

Straßenbenutzungsgebühren nach Prüfzyklus berechnen und bezahlen

Für Fahrzeuge mit einem Inspektionszyklus von einem Jahr oder weniger gilt: Der Fahrzeughalter muss die Straßenbenutzungsgebühr für den gesamten Inspektionszyklus bezahlen und erhält eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühr-Zahlungsmarke.

Für Autos mit einem Inspektionszyklus von mehr als 1 Jahr (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate): Fahrzeughalter müssen jährlich (12 Monate) Straßenbenutzungsgebühren zahlen oder für den gesamten Inspektionszyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) bezahlen.

Bei Zahlung der Gebühren nach Prüfzyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate): Die Prüfstelle stellt eine dem Prüfzyklus entsprechende Vignette für die Straßenbenutzungsgebühr aus. Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (Prüfzyklus) muss der Fahrzeughalter zur Prüfung bei der Prüfstelle vorsprechen und die Gebühr für den nächsten Prüfzyklus entrichten.

Bei jährlicher Gebührenzahlung (12 Monate): Die Kontrolleinheit stellt eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus, die dem 12-monatigen Gebührenzahlungszeitraum entspricht.

Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (12 Monate) muss der Fahrzeughalter zur Prüfstelle gehen, um die Gebühr zu entrichten und sich eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke für die nächste Periode (12 Monate oder die verbleibende Zeit des Prüfzyklus) ausstellen zu lassen.

Falls der Fahrzeughalter früher oder später als im vorgeschriebenen Prüfzyklus zur Prüfung erscheint, wird die Prüfeinheit das Fahrzeug prüfen und die Straßenbenutzungsgebühr vom Ende des vorherigen Zahlungszeitraums der Straßenbenutzungsgebühr bis zum Ende des nächsten Prüfzyklus berechnen. Liegt der nächste Prüfzyklus länger als 12 Monate, kann der Fahrzeughalter bis zu 12 Monate oder den gesamten Prüfzyklus einreichen. Falls der Gebührenberechnungszeitraum keinen vollen Monat umfasst, wird die zu zahlende Gebühr berechnet, indem die ungerade Anzahl von Tagen durch 30 Tage geteilt und mit der Gebühr für 1 Monat multipliziert wird.

Falls der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für vorherige Inspektionszyklen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt hat, muss der Fahrzeughalter zusätzlich zu der für den nächsten Zyklus geschuldeten Gebühr auch die nicht bezahlte Gebühr für den vorherigen Zyklus bezahlen. Die Kontrollstelle zieht die fällige Gebühr für den vorherigen Zeitraum ein. Die zu zahlende Gebühr entspricht der für einen Monat erhobenen Gebühr multipliziert mit der verspäteten Zahlungsfrist.

Möchte der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für einen längeren Zeitraum als den Inspektionszyklus bezahlen, wird die Inspektionseinheit die Gebühr einziehen und eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühr-Zahlungsmarke ausstellen.

Muss ich für ein beschlagnahmtes oder wieder in Besitz genommenes Fahrzeug eine Gebühr bezahlen?

Für Fahrzeuge, die von den zuständigen staatlichen Stellen beschlagnahmt oder für ungültig erklärt wurden; Autos von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienststellen (mit blauen Nummernschildern); liquidierte Fahrzeuge der Verteidigungskräfte und der Polizei; Mit einer Hypothek belastete Fahrzeuge werden von Kreditinstituten oder ausländischen Bankfilialen eingezogen und während der Dauer der Beschlagnahme, Rücknahme und Liquidation nicht auf ihren Umlauf überprüft.

Bei einem Verkauf oder einer Liquidation des Fahrzeugs fallen für den neuen Eigentümer dann nur noch Straßenbenutzungsgebühren ab der Erstzulassung des Fahrzeugs an.

Bei der Verkehrssicherungsprüfung des Fahrzeugs muss der Fahrzeughalter der Prüfstelle entsprechende Unterlagen vorlegen, wie etwa: Beschlagnahme- oder Widerrufsbescheid der zuständigen Behörde; Entscheidung zur Rücknahme von hypothekarisch belastetem Eigentum; Beschluss zur Genehmigung der Liquidation von Vermögenswerten im Besitz von Verwaltungsbehörden, öffentlichen Diensteinheiten, Verteidigungs- und Polizeieinheiten; Protokoll oder Vertrag zur Durchführung des Verfahrens zum Erwerb von zu liquidierenden oder zu versteigernden Vermögenswerten.

Wird das Fahrzeug liquidiert oder versteigert und ist die Gebühr nach dem Zeitpunkt der erneuten Zulassung zur Verkehrszulassung entrichtet worden, so ist der Fahrzeugeigentümer verpflichtet, die Gebühr ab dem auf den Gebührenzahlungszeitraum des vorherigen Zyklus folgenden Zeitpunkt zu entrichten.

Die Gebühren können pro Kalenderjahr oder pro Monat bezahlt werden.

Behörden, Organisationen und Unternehmen, die Straßenbenutzungsgebühren nach Kalenderjahr entrichten müssen, müssen der Fahrzeugkontrollstelle eine schriftliche Mitteilung (zum ersten Mal oder wenn sich die Anzahl der Fahrzeuge erhöht oder verringert) senden und für ihre Fahrzeuge Straßenbenutzungsgebühren nach Kalenderjahr entrichten.

Fahrzeughalter müssen jährlich bis zum 1. Januar des Folgejahres bei der zuständigen Prüfstelle die Gebühr für das Folgejahr entrichten. Bei der Gebührenerhebung stellt die Kontrolleinheit jedem Fahrzeug eine dem Mautzahlungszeitpunkt entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

Unternehmen, die Straßenbenutzungsgebühren in Höhe von 30 Millionen VND/Monat oder mehr zahlen müssen, müssen die Gebühren monatlich entrichten. Unternehmen müssen (bei der ersten Erfassung oder bei einer Erhöhung bzw. Verringerung des Fahrzeugbestands) eine schriftliche Mitteilung an die Kontrollstelle senden und Gebühren für ihre Fahrzeuge entrichten.

Jeden Monat muss sich das Unternehmen vor dem 1. des Folgemonats bei der Kontrollstelle (die zur Zahlung der monatlichen Gebühren registriert ist) melden, um die Straßenbenutzungsgebühren für den Folgemonat zu entrichten. Bei der Gebührenerhebung stellt die Mautbehörde eine dem Zeitpunkt der Gebührenzahlung entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

Straßenbenutzungsgebührenordnung

Từ 1.2, ô tô sẽ nộp phí đường bộ theo chu kỳ kiểm định- Ảnh 2.
Chi tiết mức thu phí đường bộ mới áp dụng từ ngày 1.2.2024 - Theo Nghị định 90


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