Ziel ist es, Arbeitsinhalte, Fristen, Fertigstellungsfortschritte und Verantwortlichkeiten der zuständigen Behörden und Organisationen bei der Umsetzung des Gesetzes konkret zu definieren und so Aktualität, Synchronisierung, Einheitlichkeit, Wirksamkeit und Effizienz sicherzustellen. Die Verantwortlichkeiten und Koordinierungsmechanismen zwischen Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Kommunen bei der Durchführung von Aktivitäten zur landesweiten Umsetzung des Gesetzes sind festzulegen.
Gleichzeitig soll das Bewusstsein für das Gesetz und die Verantwortung aller Ebenen, Sektoren, Provinzen, zentral verwalteten Städte und der Bevölkerung bei der Umsetzung des Gesetzes gestärkt werden.
Der Plan umfasst: Organisation der Verbreitung, Propaganda, Popularisierung und Schulung des Gesetzesinhalts; Organisation der Überprüfung aktueller Rechtsdokumente im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Schutz von Verteidigungsanlagen und Militärzonen ; Vorschlag von Änderungen, Ergänzungen, Ersetzungen und Aufhebungen nicht mehr passender oder abgelaufener Vorschriften bzw. Herausgabe neuer Rechtsdokumente, um Konsistenz und Synchronisierung mit dem Gesetz sicherzustellen; Entwicklung detaillierter Vorschriften und Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes; Organisation der Überwachung, Kontrolle und Berichterstattung über die Ergebnisse der Umsetzung des Gesetzes.
Insbesondere hat das Ministerium für Nationale Verteidigung den Vorsitz inne und koordiniert mit den entsprechenden Ministerien und Zweigstellen die Erstellung von Dokumenten, die der Propaganda und Verbreitung des Inhalts des Gesetzes über die Verwaltung und den Schutz der Nationalen Verteidigungsanlagen und Militärzonen dienen, sowie von Dokumenten, die die Umsetzung des Gesetzes regeln.
Gleichzeitig leitet das Verteidigungsministerium die Ausarbeitung eines Dekrets zur Regelung der Klassifizierung, Gruppierung und Festlegung des Schutzumfangs von Verteidigungsanlagen und Militärzonen; eines Dekrets zur detaillierten Erläuterung einiger Artikel des Gesetzes zur Verwaltung und zum Schutz von Verteidigungsanlagen und Militärzonen; eines Rundschreibens des Verteidigungsministeriums zur detaillierten Umsetzung einiger Artikel des Gesetzes zur Verwaltung und zum Schutz von Verteidigungsanlagen und Militärzonen ...
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)