Der stellvertretende Generaldirektor der Zollbehörde, Luu Manh Tuong, hat gerade das Dokument Nr. 4446/TCHQ-QLRR zur Risikokontrolle für Unternehmen unterzeichnet und herausgegeben, denen der Import chemischer Stoffe vorübergehend untersagt ist.
Beamte der Zollabteilung des Hafens Hai Phong kontrollieren Import- und Exportwaren. Foto: N. Linh |
In dem Dokument heißt es, dass die Generalzollbehörde vor Kurzem von mehreren lokalen Zollbehörden Rückmeldungen zur Kontrolle von Informationen im Zusammenhang mit der Mitteilung über die vorübergehende Aussetzung von Chemikalienimporten gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 71/2019/ND-CP vom 30. August 2019 erhalten habe.
Um eine koordinierte Verwaltung und eine strenge Risikokontrolle im Falle einer vorübergehenden Aussetzung der Importaktivitäten für Chemikalien zu gewährleisten, fordert die Generalzollbehörde die Zollbehörden der Provinzen und Städte auf, die folgenden Aufgaben zu erfüllen:
Die Einheit, die die Aussetzung der Einfuhr von Chemikalien bekannt gibt, muss die Zollbehörden der Provinzen und Städte benachrichtigen, um die Umsetzung gemäß den Vorschriften zu erfahren und zu koordinieren. Gleichzeitig muss sie die Mitteilung an die Facheinheiten der Generalzollbehörde weiterleiten, die die Angelegenheit entsprechend ihrer Funktionen und Aufgaben bearbeiten.
Nach Erhalt der oben genannten Informationen sind die Zollbehörden der Provinzen und Städte dafür verantwortlich, ihre untergeordneten Zollabteilungen anzuweisen, die Verfahren der Unternehmen während der Aussetzung der Chemikalienimportaktivitäten zu kontrollieren.
Die Zollbehörden der Provinzen und Städte sind verpflichtet, die oben genannten Inhalte gewissenhaft umzusetzen und gründlich zu verstehen.
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