Mit dem Dekret Nr. 93/2025/ND-CP werden die Vorschriften zu disziplinarischen Verweisen, Verwarnungen, Gehaltskürzungen, Degradierungen, Entlassungen und Zwangskündigungen geändert und ergänzt, und insbesondere wird die Form der disziplinarischen Entlassung hinzugefügt.
Am 26. April erließ die Regierung das Dekret Nr. 93/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 19/2020/ND-CP der Regierung vom 12. Februar 2020 über Inspektionen und Disziplinarmaßnahmen bei der Durchsetzung von Gesetzen zur Behandlung von Verwaltungsverstößen.
Vorschriften zur Inspektionsbehörde ändern
Durch das Dekret Nr. 93/2025/ND-CP wird Artikel 6 des Dekrets Nr. 19/2020/ND-CP zur Regelung der Inspektionsbehörde wie folgt geändert und ergänzt:
Der Justizminister überwacht die Durchsetzung der Gesetze zur Behandlung von Verwaltungsverstößen durch Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Volkskomitees auf allen Ebenen und Behörden, die die zur Behandlung von Verwaltungsverstößen befugten Personen verwalten.
Der Minister überwacht die Umsetzung der Gesetze zur Behandlung von Verwaltungsverstößen im Sektor- und Managementbereich.
Der Gouverneur der Staatsbank von Vietnam überwacht die Durchsetzung der Gesetze zur Behandlung von Verwaltungsverstößen im Rahmen der zugewiesenen Umsetzung.
Die Vorsitzenden der Volkskomitees aller Ebenen überwachen die Umsetzung der Gesetze zur Behandlung von Verwaltungsverstößen in ihrem Verwaltungsbereich, mit Ausnahme der nach dem vertikalen System organisierten Behörden im jeweiligen Bereich.
Der Leiter des Regierungsausschusses überwacht die Durchsetzung der Gesetze und Verwaltungsverstöße der ihm unterstellten Behörden und Einheiten.
Die Leiter der nach einem vertikalen System organisierten Behörden und Einheiten der Zentralbehörden verwalten die Personen, die zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen befugt sind. Dazu gehören:
- Volkspolizei;
- Grenzschutz;
- Küstenwache;
- Brauch;
- Steuer;
- Zivilrechtliche Vollstreckungsbehörde;
- Staatskasse;
- Staatsbank;
- Zentralisiertes statistisches Organisationssystem;
- Die vietnamesische Sozialversicherung und andere der Zentralbehörde unterstellte Behörden und Einheiten sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vertikal organisiert, um die Durchsetzung des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen gegenüber den ihnen unterstellten Behörden und Einheiten zu überwachen.
Bei komplizierten, interdisziplinären und landesweiten Fällen erstattet der Justizminister dem Premierminister Bericht, der ihn prüfen und über die zuständige Behörde entscheiden soll, die den Vorsitz der Inspektion übernimmt.
Verstöße bei der Durchsetzung von Gesetzen zur Behandlung von Verwaltungsverstößen
Gemäß Dekret Nr. 93/2025/ND-CP gibt es 20 Verstöße bei der Durchsetzung des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen (Dekret Nr. 19/2020/ND-CP sieht 19 Verstöße vor). Speziell:
- Verstöße mit Hinweisen auf Straftaten für die administrative Bearbeitung aufbewahren.
- Fälschung oder Verfälschung von Aufzeichnungen über Verwaltungsverstöße und Aufzeichnungen über die Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen.
- Ausnutzung der Position und Macht, um Gesetzesbrecher zu belästigen, Geld oder Eigentum von ihnen zu fordern oder anzunehmen; Duldung, Vertuschung und Einschränkung der Rechte von Rechtsverletzern bei der Behandlung von Ordnungswidrigkeiten.
- Unzulässige Einmischung in die Behandlung von Verwaltungsverstößen.
- Unterlassene Erfassung von Verwaltungsverstößen bei Feststellung von Verwaltungsverstößen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Das Führen von Aufzeichnungen über Ordnungswidrigkeiten ohne entsprechende Befugnis, mit unrichtigen Ordnungswidrigkeiten und mit unrichtigen Ordnungswidrigkeitentätern.
- Verstoß gegen die Frist zur Erstellung eines Verwaltungsverstoßprotokolls oder Verstoß gegen die Frist zur Erlassung eines Bescheids zur Ahndung von Verwaltungsverstößen.
- Keine Entscheidung zur Ahndung von Verwaltungsverstößen erlassen, keine Verwaltungsmaßnahmen gegen die Verstöße gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ergriffen oder Beweismittel und Mittel zur Beschlagnahme von Verwaltungsverstößen nicht beschlagnahmt, keine Abhilfemaßnahmen gemäß den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 65 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen ergriffen.
- Ahndung von Verwaltungsverstößen, Anwendung von Abhilfemaßnahmen oder Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen ohne entsprechende Befugnisse oder Verfahren (mit Ausnahme der Fälle, die für die Behandlung von Verstößen gemäß den Abschnitten 5, 7, 8 und 10 dieses Artikels in Betracht gezogen werden), nicht gegenüber den richtigen Subjekten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder Anwendung falscher oder unvollständiger Formen von Sanktionen, Sanktionsstufen und Abhilfemaßnahmen bei Verwaltungsverstößen oder Nichtanwendung von Formen von Sanktionen, Abhilfemaßnahmen bei Verwaltungsverstößen …
Zusätzliche Form der disziplinarischen Entlassung
Mit dem Dekret Nr. 93/2025/ND-CP werden außerdem Vorschriften zu Disziplinarmaßnahmen wie Verweis, Verwarnung, Gehaltskürzung, Degradierung, Entlassung und Zwangsrücktritt geändert und ergänzt.
Insbesondere fügt das Dekret Nr. 93/2025/ND-CP die disziplinarische Form der Entlassung hinzu.
In der Verordnung heißt es eindeutig: „Die Disziplinarmaßnahme der Entlassung gilt für Beamte in einem der in Artikel 29 Buchstabe b, Absatz 2 dieser Verordnung genannten Fälle.“
Gemäß Absatz 2, Artikel 29 des Dekrets Nr. 19/2020/ND-CP, geändert und ergänzt durch das Dekret Nr. 93/2025/ND-CP, wird die Disziplinarmaßnahme der Zwangsentlassung auf Beamte in Führungs- und Managementpositionen angewendet, die gegen einen der folgenden Fälle verstoßen:
- Disziplinarmaßnahmen durch Entlassung in einem der in Absatz 2, Artikel 28 dieses Dekrets genannten Fälle und Wiederholungstat.
- Erster Verstoß, der in einem der in Absatz 1, Artikel 24 dieses Dekrets genannten Fälle besonders schwerwiegende Folgen hat.
In Absatz 1, Artikel 24 des Dekrets Nr. 19/2020/ND-CP, geändert und ergänzt durch das Dekret Nr. 93/2025/ND-CP, heißt es eindeutig: „Die Disziplinarmaßnahme der Rüge wird gegen Kader und Beamte verhängt, die zum ersten Mal einen Verstoß begehen, und hat in einem der folgenden Fälle weniger schwerwiegende Folgen:
- Verstoß gegen die Bestimmungen in den Klauseln 1, 3, 6, 7, 9, 10, 13, 14, 15, 18 und 20, Artikel 22 dieses Dekrets;
- Unterlassene unverzügliche Änderung, Ergänzung, Aufhebung oder Neufassung von Beschlüssen über Verwaltungssanktionen bei Feststellung von Fehlern oder Verstößen.
Unvollständige und ungenaue Umsetzung der Schlussfolgerungen der Strafverfolgungsinspektion zur Behandlung von Verwaltungsverstößen.
Dekret Nr. 93/2025/ND-CP tritt am 15. Juni 2025 in Kraft./.
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