Vietnam.vn - Nền tảng quảng bá Việt Nam

Độc lập - Tự do - Hạnh phúc

Vorschriften zur Reorganisation der Volkskreditfonds

(Chinhphu.vn) – Die Staatsbank hat das Rundschreiben 10/2025/TT-NHNN herausgegeben, das die Reorganisation, den Lizenzentzug und die Liquidation von Vermögenswerten von Volkskreditfonds regelt.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ30/06/2025

Quy định về tổ chức lại quỹ tín dụng nhân dân- Ảnh 1.

Für die Umstrukturierung von Volkskreditfonds ist ein praktikabler Umstrukturierungsplan erforderlich, der die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien sicherstellt und gemäß den Vorschriften entwickelt und genehmigt wurde.

Standort und Aktivitäten der Volkskreditfonds nach der Reorganisation

Dem Rundschreiben zufolge darf der Volkskreditfonds nach der Reorganisation die Aktivitäten des reorganisierten Volkskreditfonds weiterführen, wenn er alle gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbedingungen erfüllt.

Der Tätigkeitsbereich eines Volkskreditfonds nach der Umstrukturierung wird, mit Ausnahme der Fusion oder Konsolidierung eines Volkskreditfonds unter besonderer Kontrolle, wie folgt umgesetzt:

a) Der Tätigkeitsbereich des fusionierten Volkskreditfonds ist eine Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene (im Folgenden „Gemeinde“) innerhalb des Tätigkeitsbereichs des fusionierten Volkskreditfonds. Die in verschiedenen Gemeinden tätigen fusionierten Volkskreditfonds müssen sich abstimmen, um einen Plan und eine Roadmap zu entwickeln, um den Betrieb in einer Gemeinde im Reorganisationsplan sicherzustellen. In diesem Fall darf der fusionierte Volkskreditfonds in anderen Gemeinden als der Gemeinde, in der er seinen Hauptsitz hat, keine neuen Mitglieder aufnehmen, keine neuen Kredite vergeben oder neue Einlagen entgegennehmen.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute Nr. 32/2024/QH15: Volkskreditfonds sind Kreditinstitute, die von juristischen Personen, Einzelpersonen und Haushalten freiwillig in Form von Genossenschaften gegründet werden, um gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes eine oder mehrere Bankgeschäfte durchzuführen, mit dem Hauptziel, sich gegenseitig bei der Entwicklung von Produktion, Wirtschaft und Leben zu unterstützen.

b) Das Betriebsgebiet eines neu gegründeten Volkskreditfonds nach der Aufteilung oder Abspaltung des Volkskreditfonds ist eine Gemeinde innerhalb des Betriebsgebiets des aufgeteilten oder abgespaltenen Volkskreditfonds und muss sicherstellen, dass es nicht zu Überschneidungen mit dem Betriebsgebiet anderer Volkskreditfonds kommt.

c) Der Tätigkeitsbereich des zu fusionierenden Volkskreditfonds umfasst nach der Fusion auch den aktuellen Tätigkeitsbereich des zu fusionierenden Volkskreditfonds. Der zu fusionierende Volkskreditfonds und der zu fusionierende Volkskreditfonds müssen sich abstimmen, um einen Plan und eine Roadmap zu entwickeln, die die Schließung der Kommunen im Tätigkeitsbereich des zu fusionierenden Volkskreditfonds im Rahmen des Reorganisationsplans sicherstellen. In diesem Fall darf der zu fusionierende Volkskreditfonds in den Gemeinden, die ihre Geschäftstätigkeit einstellen müssen, keine neuen Mitglieder aufnehmen, keine neuen Kredite vergeben und keine neuen Einlagen entgegennehmen.

d) Das Tätigkeitsgebiet des abgetrennten Volkskreditfonds darf das Tätigkeitsgebiet vor der Abtrennung des Volkskreditfonds nicht überschreiten und sich nicht mit dem Tätigkeitsgebiet anderer Volkskreditfonds überschneiden. Befindet sich das Tätigkeitsgebiet des abgetrennten Volkskreditfonds in mehreren Gemeinden, muss es sich um benachbarte Gemeinden handeln. Die Genehmigung erfolgt nur, wenn der abgetrennte Volkskreditfonds die Bedingungen für den Betrieb zwischen Gemeinden gemäß den Vorschriften des Gouverneurs der Staatsbank über Volkskreditfonds erfüllt.

Der Tätigkeitsbereich eines Volkskreditfonds nach der Fusion oder Konsolidierung mit einem speziell kontrollierten Volkskreditfonds wird gemäß dem von der Staatsbank der Region genehmigten Plan zur Fusion oder Konsolidierung eines speziell kontrollierten Volkskreditfonds umgesetzt und muss eine Gemeinde oder (gegebenenfalls) angrenzende Gemeinden sein und darf den Tätigkeitsbereich des Volkskreditfonds vor der Fusion oder Konsolidierung nicht überschreiten.

Bedingungen für die Reorganisation der Volkskreditfonds

Das Rundschreiben legt die Bedingungen für die Umstrukturierung der Kreditfonds der Bürger klar fest:

1 – Es liegt ein durchführbarer Reorganisationsplan vor, der die Rechte und Pflichten der betroffenen Parteien sicherstellt und gemäß den Vorschriften entwickelt und genehmigt wurde.

2- Ein Volkskreditfonds, der umstrukturiert wird, muss seinen Jahresabschluss für das vorangegangene Jahr von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne uneingeschränkte Bestätigungsvermerke prüfen lassen.

3. Nach der Umstrukturierung muss der Volkskreditfonds die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Kapitaleinlagequote der Mitglieder, der Organisations- und Verwaltungsstruktur, der Standards und Bedingungen für Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Direktoren, stellvertretende Direktoren, Hauptbuchhalter und Filialleiter (Transaktionsbüro), des Verhältnisses des Restwerts des Anlagevermögens zum Stammkapital und des Reservefonds zur Ergänzung des Stammkapitals sowie der Grenzen und Quoten zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und zur Sicherstellung, dass der tatsächliche Wert des Stammkapitals mindestens dem gesetzlichen Kapitalniveau entspricht, sicherstellen.

4- Im Falle der Aufteilung oder Trennung eines Volkskreditfonds muss der aufzuteilende oder zu trennende Volkskreditfonds neben den in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Bedingungen auch die folgenden Bedingungen erfüllen:

Das Gesamtvermögen muss zum Zeitpunkt der Anfrage über 500 Milliarden VND liegen oder der Geschäftsbereich muss gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-NHNN vom 28. Juni 2024 des Gouverneurs der Staatsbank zur Regulierung der Kreditfonds der Bürger und etwaiger Änderungen und Ergänzungen in Gemeinden liegen, die nicht an die Gemeinde angrenzen, in der sich der Hauptsitz befindet.

Neu gegründete Volkskreditfonds verfügen über ein Gesamtvermögen von mindestens 100 Milliarden VND.

Das Rundschreiben tritt am 15. August 2025 in Kraft.

Minh Hien




Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-ve-to-chuc-lai-quy-tin-dung-nhan-dan-102250630163828087.htm


Kommentar (0)

Simple Empty
No data

Gleiches Thema

Gleiche Kategorie

Zusammenfassung der A80-Ausbildung: Die Armee marschiert in den Armen des Volkes
Die kreative und einzigartige Art der Generation Z, Patriotismus zu zeigen
Im Ausstellungsraum zum 80. Jahrestag des Nationalfeiertags am 2. September
Überblick über die erste A80-Trainingseinheit am Ba Dinh Square

Gleicher Autor

Erbe

Figur

Geschäft

No videos available

Nachricht

Politisches System

Lokal

Produkt