Vorschriften zu Erhebungssätzen, Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren im Bereich der gesicherten Transaktionsregistrierung
Am 28. September 2023 erließ der Finanzminister das Rundschreiben Nr. 61/2023/TT-BTC, in dem die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren im Bereich der Registrierung gesicherter Transaktionen festgelegt wurden. Dieses Rundschreiben tritt am 15. November 2023 in Kraft.
Dementsprechend hat die Steuerbehörde der Provinz das Dokument Nr. 1921/CTCBA-TTHT vom 6. Oktober 2023 zur Umsetzung des Rundschreibens herausgegeben. Damit Organisationen und Einzelpersonen in der Region diese schnell verstehen und umsetzen können, stellt die Steuerbehörde der Provinz einige der wichtigsten Inhalte des Rundschreibens wie folgt vor:
Rundschreiben zur Festlegung der Erhebungssätze, Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren im Bereich der Registrierung gesicherter Transaktionen (Registrierung gesicherter Maßnahmen) für bewegliches Eigentum (ausgenommen Wertpapiere, die zentral bei der Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation registriert sind, Flugzeuge), Schiffe, jährliche Ernten gemäß dem Anbaugesetz, temporäre Arbeiten gemäß dem Baugesetz, einschließlich: Gebühr für die Registrierung gesicherter Transaktionen, Gebühr für die Bereitstellung von Informationen zu gesicherten Transaktionen, Gebühr für die Erteilung von Codes zur Verwendung der Datenbank zu gesicherten Transaktionen.
Rundschreiben für Gebührenzahler; Mauterhebungsorganisation; Andere Organisationen und Einzelpersonen, die mit der Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren im Bereich der in Absatz 1 dieses Artikels beschriebenen sicheren Transaktionsregistrierung befasst sind.
Das Rundschreiben gilt nicht für Einzelpersonen und Haushalte, die Kreditsicherheiten bei Kreditinstituten gemäß Klausel 4, Artikel 1 des Regierungserlasses Nr. 116/2018/ND-CP vom 7. September 2018 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Regierungserlasses Nr. 55/2015/ND-CP vom 9. Juni 2015 über Kreditrichtlinien für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung mit Registrierungsdossiers registrieren, die den Bestimmungen von Klausel 3, Artikel 9 des Regierungserlasses Nr. 99/2022/ND-CP vom 30. November 2022 über die Registrierung von Sicherheitsmaßnahmen entsprechen.
Gebührenzahler im Bereich der Registrierung gesicherter Transaktionen sind Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, wenn ihnen von den in Artikel 3 dieses Rundschreibens genannten zuständigen staatlichen Agenturen die in Klausel 1, Artikel 1 dieses Rundschreibens vorgeschriebenen Dienstleistungen und Gebühren bereitgestellt werden.
Die Höhe der Gebühren im Bereich der gesicherten Transaktionsregistrierung richtet sich nach den Bestimmungen der mit diesem Rundschreiben veröffentlichten Gebührentabelle.
Gebührenzahler müssen die Gebühren bei der Einreichung von Registrierungsdokumenten und Gebühren bei der Gebührenerhebungsorganisation in der im Rundschreiben Nr. 74/2022/TT-BTC vom 22. Dezember 2022 des Finanzministers vorgeschriebenen Form entrichten, in der die Form, die Frist für die Erhebung, Zahlung und Erklärung von Gebühren und Abgaben unter der Aufsicht des Finanzministeriums festgelegt ist.
Falls dem Gebührenzahler ein Online-Registrierungskonto zur regelmäßigen Nutzung gewährt wurde und er den Registrierungsantrag in der in Absatz 1, Artikel 13 des Dekrets Nr. 99/2022/ND-CP vorgeschriebenen Weise einreicht, kann er/sie wählen, ob er die Gebühr monatlich oder bei jeder Einreichung des Antrags zahlen möchte; Bei monatlicher Zahlung hat der Gebührenzahler spätestens am 4. eines jeden Monats den gesamten Betrag der im Vormonat angefallenen Gebühren an die Gebühreneinzugsstelle zu entrichten.
Das Rundschreiben tritt am 15. November 2023 in Kraft und ersetzt das Rundschreiben Nr. 202/2016/TT-BTC des Finanzministers vom 9. November 2016 zur Festlegung der Erhebungsraten, Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren im Bereich der Registrierung gesicherter Transaktionen sowie das Rundschreiben Nr. 113/2017/TT-BTC des Finanzministers vom 20. Oktober 2017 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 202/2016/TT-BTC des Finanzministers vom 9. November 2016 zur Festlegung der Erhebungsraten, Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren im Bereich der Registrierung gesicherter Transaktionen.
KC
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