
Die neue Regelung legt daher klar fest, dass für Schüler der Motorradklassen A1, A und B1 die theoretischen Inhalte ein vollständiges Ausbildungsprogramm gewährleisten müssen und sie zwischen zwei Formen wählen können: Selbststudium der theoretischen Fächer gemäß den staatlichen Vorschriften oder Studium an einer Fahrschule. Praktische Inhalte müssen an einer Fahrschule absolviert werden.
Für die Klassenstufen B, C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE können theoretische Inhalte gemäß den staatlichen Vorschriften zentralisiert, per Fernunterricht oder im Selbststudium unter Anleitung studiert werden. Praktische Inhalte müssen jedoch zentral in der Ausbildungsstätte studiert werden.
Fahrausbildungsstätten sind verpflichtet, für die Ausbildung zum Autofahrer eine Ausbildungsdauer von maximal 90 Tagen vorzusehen. Auf einem Fahrübungsfahrzeug der Klasse B dürfen maximal 5 Schüler teilnehmen, auf einem Fahrzeug der Klasse C1 maximal 8 Schüler.
Die Lernenden werden am Ende des Kurses in der Schulungseinrichtung geprüft, einschließlich zweier Hauptinhalte. Konkret basiert die Prüfung auf einer Reihe theoretischer Prüfungsfragen und simulierter Verkehrssituationen, die konsequent gemäß den Verfahren des Ministeriums für öffentliche Sicherheit angewendet werden .
Praktisch umfasst die Prüfung sowohl sequentielles Fahren als auch Straßenfahren. Die Lernergebnisse werden bewertet und der Kurs gilt als abgeschlossen, wenn der Schüler alle oben genannten Anforderungen entsprechend der eingetragenen Führerscheinklasse erfüllt.
Das Rundschreiben tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Quelle: https://baodanang.vn/quy-dinh-moi-ve-dao-tao-lai-xe-3296948.html
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