Welche aktuellen Regelungen gelten für die Registrierung der Übertragung von Landnutzungsrechten beim Erhalt einer solchen Übertragung? Lesen Sie dazu bitte den folgenden Artikel.
Aktuelle Hinweise zur Registrierung und Übertragung der Landnutzungsrechtsurkunde |
Was ist eine Namensänderungsregistrierung?
Die Registrierung einer Namensänderung ist ein Begriff, der in der Praxis im Zusammenhang mit Grundstücken häufig verwendet wird. Derzeit gibt es jedoch kein Rechtsdokument, das speziell regelt, was eine Registrierung einer Namensänderung ist.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Registrierung der Eigentumsübertragung an Grundstücken und Häusern die Registrierung von Grundstücks- und Hausänderungen ist, einschließlich Landnutzungsrechten, Hausbesitzrechten und anderen mit dem Grundstück verbundenen Vermögenswerten bei der Übertragung, Schenkung oder Vererbung.
Die Grundbucheintragung ist im Wesentlichen ein Verfahren zur Registrierung von Änderungen an Grundstücken bei Schenkung, Übertragung oder Vererbung des Eigentums an grundstücksgebundenen Vermögenswerten und Landnutzungsrechten. Nach Abschluss des Grundbucheintragungsverfahrens wird der Erwerber, Beschenkte oder Erbe in der Urkunde über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Grundstück verbundene Vermögenswerte (in der Praxis oft als Rotes Buch bezeichnet) genannt.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung einer Namensänderung benötigt?
Gemäß Artikel 2 des Rundschreibens 14/2023/TT-BTNMT umfasst das Dossier zur Registrierung der Übertragung von Eigentumsrechten im roten Buch für Haushalte und Einzelpersonen im Falle einer Übertragung, Vererbung oder Schenkung von Landnutzungsrechten, Hauseigentumsrechten und anderen mit dem Land verbundenen Vermögenswerten:
(1) Antrag auf Eintragung von Änderungen an Grundstücken und an Grundstücken befestigten Vermögenswerten gemäß Formular Nr. 09/DK.
HERUNTERLADEN | Formular zur Anmeldung von Grundstücksänderungen (Formular Nr. 09/DK) |
Bei Haushalten und Einzelpersonen, denen landwirtschaftliche Nutzungsrechte übertragen wurden, muss die Gesamtfläche des übertragenen Landes unter Punkt 4, Abschnitt I des Formulars Nr. 09/DK (Änderungsgrund) wie folgt angegeben werden: „Erhalten … (Form der Übertragung der Landnutzungsrechte eintragen) … m2 Land (Fläche des übertragenen Landes eintragen); die Gesamtfläche des aufgrund der Übertragung der Rechte genutzten und zur Übertragung der Landnutzungsrechte registrierten landwirtschaftlichen Landes vom 1. Juli 2007 bis vor dem 1. Juli 2014 beträgt … m2 und vom 1. Juli 2014 bis heute beträgt … m2 (die Fläche des übertragenen Landes nach Landart, Ortschaft der Provinz und Stadt der Zentralregierung eintragen)“;
(2) Verträge und Dokumente über die Übertragung, Vererbung und Schenkung von Landnutzungsrechten und Eigentum an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten.
Falls der Erbe der Landnutzungs- und Eigentumsrechte an Grundstücken die einzige Person ist, muss ein Antrag auf Eintragung der Vererbung der Landnutzungs- und Eigentumsrechte an Grundstücken des Erben gestellt werden.
(3) Originalkopie des ausgestellten Zertifikats;
(4) Urkunde des Grundstücksnutzers, in der er mit dem Eigentümer des mit dem Grundstück verbundenen Grundstücks die Zustimmung zur Übertragung oder Schenkung des mit dem Grundstück verbundenen Grundstücks erteilt, wenn der Eigentümer des mit dem Grundstück verbundenen Grundstücks nicht gleichzeitig der Grundstücksnutzer ist.
Darüber hinaus muss der Übertragende, Erbe oder Schenker von Landnutzungsrechten, Hauseigentumsrechten und anderen mit dem Grundstück verbundenen Vermögenswerten bei der Durchführung des Verfahrens zur Registrierung der Übertragung des roten Buches die folgenden zusätzlichen Dokumente vorbereiten und zusammen mit den oben genannten Dokumenten einreichen:
- Kopie eines gültigen Personalausweises, Bürgerausweises oder Reisepasses (damit das Grundbuchamt die Informationen vergleichen und die Verfahren zur Registrierung und Übertragung des Namens im roten Buch gemäß den Bestimmungen des Grundbuchrechts durchführen kann).
- Originalerklärung der Haus- und Grundbuchgebühren oder gültige Kopie der Dokumente, die die Befreiung von der Registrierungsgebühr belegen (sofern zutreffend).
- Einkommensteuererklärung (gilt für Fälle, in denen der Übertragende ein Haushalt oder eine Einzelperson ist) im Falle einer Erbschaft, Schenkung oder autorisierte Steuererklärung im Falle einer Übertragung.
Im Falle einer Befreiung von der Einkommensteuer müssen Unterlagen vorliegen, die als Grundlage für die Feststellung der steuerbefreiten Person gemäß den Vorschriften dienen.
Verfahren zur Registrierung und Übertragung des Namens im roten Buch
Haushalte und Einzelpersonen, die nach Erhalt der Übertragung, Erbschaft oder Schenkung von Landnutzungsrechten, Hausbesitzrechten und anderen mit dem Land verbundenen Vermögenswerten die Übertragung des roten Buches registrieren müssen, müssen Folgendes tun:
Schritt 1: Dokumente vorbereiten
Haushalte und Einzelpersonen bereiten einen Satz Dokumente für die Registrierung der Übertragung im roten Buch vor, einschließlich der oben genannten Dokumente.
Schritt 2: Bewerbung abschicken
Haushalte und Einzelpersonen reichen einen Satz Dokumente zur Registrierung der Namensänderung im roten Buch beim Grundbuchamt/der Zweigstelle des Grundbuchamts (wo sich das Grundstück befindet) ein, um die Registrierung der Änderung den zuständigen Behörden entsprechend bearbeiten zu lassen.
Das Grundbuchamt/die Zweigstelle des Grundbuchamts übermittelt der Steuerbehörde Katasterinformationen zur Feststellung und Meldung der Einziehung von finanziellen Verpflichtungen, wenn für Haushalte und Einzelpersonen gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen sind.
Schritt 3: Einkommensteuer und Registrierungsgebühr bezahlen
Nach Erhalt der Zahlungsmitteilung für die Einkommensteuer und die Registrierungsgebühr von der Steuerbehörde müssen Haushalte und Einzelpersonen die Einkommensteuer (im Falle einer Erbschaft, Schenkung oder Ermächtigung im Falle einer Übertragung) und die Registrierungsgebühr an den Staatshaushalt entrichten und die Steuerzahlungsdokumente, die Registrierungsgebühr oder eine Bestätigung der Steuerbehörde über die Befreiung von der Steuer und Registrierungsgebühr an das Grundbuchamt/die Zweigstelle des Grundbuchamts senden, bei dem/der der Antrag auf Registrierung der Übertragung des roten Buches eingereicht wurde.
Schritt 4: Ergebnisse erhalten
Haushalte und Einzelpersonen erhalten ein rotes Buch mit bestätigten Inhaltsänderungen oder ein neues rotes Buch, falls im alten roten Buch kein Platz mehr für die Bestätigung des Registrierungs- und Namensänderungsinhalts vorhanden ist.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)