Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Möglichkeit für Arbeitnehmer, bis zu sechs Monate der obligatorischen Sozialversicherung zu zahlen, um Anspruch auf Rente zu haben. Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreichen, denen aber die obligatorische Sozialversicherungsbeitragsdauer von bis zu sechs Monaten noch fehlt, um Anspruch auf Rente zu haben, können weiterhin eine einmalige Zahlung für die fehlenden Monate leisten. Die monatliche Zahlung entspricht der Gesamtzahlung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Ausscheiden des Arbeitnehmers an die Pensions- und Sterbegeldkasse.

Nach den alten Regelungen müssen Arbeitnehmer, die nicht über die erforderliche Beitragszeit verfügen, das ganze Jahr über weiterarbeiten, um die Beiträge zu leisten. Die Möglichkeit, für den Rentenbezug eine einmalige Zahlung von sechs Monaten der obligatorischen Sozialversicherung zu ermöglichen, schafft günstigere Bedingungen für den Rentenbezug und zeugt von Menschlichkeit, Flexibilität und Angemessenheit der Politik.
Darüber hinaus enthält dieses Rundschreiben auch eine Anleitung zur Berechnung des Krankengeldes für Arbeitnehmer mit wichtigen Änderungen.
Nach den bisherigen Bestimmungen wurde das Krankengeld mit 75 % des Gehalts für die Sozialversicherungsbeiträge des dem Urlaub unmittelbar vorangehenden Monats berechnet. Bei längerem Urlaub wurden abhängig von der Anzahl der Jahre, in denen der Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung geleistet hat, Sätze von 65 %, 55 % und 50 % angewendet. Nach dem neuen Rundschreiben wird die Höhe des Krankengeldes immer nach dem gestaffelten Satz basierend auf der Dauer der Sozialversicherungsbeiträge berechnet, einschließlich der folgenden spezifischen Sätze: 65 % bei einer Beitragsdauer von 30 Jahren oder mehr, 55 % bei einer Beitragsdauer von 15 bis weniger als 30 Jahren und 50 % bei einer Beitragsdauer von weniger als 15 Jahren.
Quelle: https://baolaocai.vn/nguoi-lao-dong-duoc-dong-bu-bao-hiem-xa-hoi-de-huong-luong-huu-post648766.html
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