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Entschließung zum Arbeitsapparat der Obersten Volksstaatsanwaltschaft

Việt NamViệt Nam15/02/2025

Der Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, unterzeichnete und erließ die Resolution Nr. 1403/NQ-UBTVQH15, in der er den Vorschlag des Vorsitzenden Richters der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zum Arbeitsapparat des Instituts billigte.

Vorsitzender der Nationalversammlung , Tran Thanh Man . Foto: Doan Tan/VNA

Dementsprechend beschloss der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dem Vorschlag des Generalstaatsanwalts der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zum Arbeitsapparat der Staatsanwaltschaft zuzustimmen, darunter: Staatsanwaltschaftsausschuss; Büro; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Sicherheitsfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Fällen der sozialen Ordnung; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Wirtschafts- und Korruptionsfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Drogenfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Justizfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung von Strafprozessen; Ermittlungsagentur der Obersten Volksstaatsanwaltschaft; Abteilung für Strafverfolgung in Haft und Vollstreckung von Strafurteilen; Abteilung für Strafverfolgung in Verwaltungs- und Handelssachen; Abteilung für Strafverfolgung in Zivilsachen; Abteilung für Strafverfolgung in Justizbeschwerden und Denunziationen; Abteilung für internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen; Abteilung für Gesetzgebung; Abteilung für Organisation und Personal; Abteilung für Kriminalstatistik und digitale Transformation; Finanzabteilung; Aufsichtsbehörde; Universität der Staatsanwaltschaft (mit einer Zweigstelle der Universität der Staatsanwaltschaft in Ho-Chi-Minh-Stadt); Institut für Staatsanwaltschaftswissenschaft; Rechtsschutzzeitung; Zentrale Militärstaatsanwaltschaft .

Der Vorsitzende Richter der Obersten Volksstaatsanwaltschaft legt die Organisationsstruktur, Aufgaben, Befugnisse und Arbeitsbeziehungen der Einheiten innerhalb des Arbeitsapparats der Obersten Volksstaatsanwaltschaft fest.

Diese Resolution tritt am 7. Februar 2025 in Kraft.

Die Resolution Nr. 951/NQ-UBTVQH13 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 28. Mai 2015 zur Genehmigung der Entscheidung des Vorsitzenden Richters der Obersten Volksstaatsanwaltschaft über den Arbeitsapparat der Obersten Volksstaatsanwaltschaft verliert mit dem Datum des Inkrafttretens dieser Resolution ihre Gültigkeit.


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