Der Fall der Petition der Ng.H Development Investment Joint Stock Company im offiziellen Schreiben Nr. 20/2023/CV-NH vom 12. Oktober 2023 zu Anweisungen für die Bearbeitung von Fällen der Wandersteuererklärung für Geschäftsaktivitäten außerhalb der Provinz.
Die Steuerbehörde von Nghe An antwortete : Punkt b, Klausel 1, Artikel 11 des Dekrets Nr. 126/2020/ND-CP vom 19. Oktober 2020 der Regierung, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Steuerverwaltung aufgeführt werden, legt ausdrücklich Folgendes fest:
Informationen zum Ort der Steuererklärung :
Steuerzahler müssen die Vorschriften zum Ort der Einreichung von Steuererklärungen gemäß Artikel 45 Absätze 1, 2 und 3 des Steuerverwaltungsgesetzes sowie die folgenden Vorschriften einhalten:
+ Für Steuerzahler mit vielen Aktivitäten und Unternehmen in vielen Provinzen ist gemäß Punkt a und Punkt b, Klausel 4, Artikel 45 des Steuerverwaltungsgesetzes die Steuerbehörde des Landes, in dem die Geschäftsaktivitäten durchgeführt werden, mit Ausnahme der Provinz oder Stadt, in der sich der Hauptsitz befindet, in den folgenden Fällen die Stelle zur Einreichung der Steuererklärungsunterlagen:
+ Erklärung der Mehrwertsteuer auf Immobilienübertragungsaktivitäten im Rahmen von Infrastrukturinvestitionsprojekten, Häusern zur Übertragung (einschließlich Fälle der Erhebung von Vorauszahlungen von Kunden je nach Fortschritt) am Ort, an dem die Immobilienübertragungsaktivitäten stattfinden.
Im Vergleich zu den oben genannten Bestimmungen muss der Ort zur Einreichung der Steuererklärungsunterlagen für Steuerzahler mit vielen Aktivitäten und Unternehmen in vielen Provinzen bei der Steuerbehörde angegeben werden, wenn die Geschäftsaktivitäten in einer anderen Provinz oder Stadt als dem Ort durchgeführt werden, in dem sich der Hauptsitz befindet.

– Bezüglich der Steuererklärung, Steuerberechnung, Steuerabrechnung , Zuweisung und Zahlung der Körperschaftsteuer : Erklärung der Mehrwertsteuer auf Immobilienübertragungsaktivitäten von Infrastrukturinvestitionsprojekten, Häuser zur Übertragung (einschließlich Fälle der Erhebung von Vorauszahlungen von Kunden je nach Fortschritt) am Ort, an dem die Immobilienübertragungsaktivitäten stattfinden. Darüber hinaus umfassen die Zuweisungsfälle gemäß Artikel 17 des Rundschreibens Nr. 80/2021/TT-BTC vom 29. September 2021 des Finanzministeriums zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Steuerverwaltung und gemäß Dekret Nr. 126/2020/ND-CP vom 19. Oktober 2020 der Regierung zur Einzelheiten einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Steuerverwaltung eine Reihe von Fällen, darunter Immobilienübertragungsaktivitäten …
Methode zur Zuweisung der für Immobilienübertragungsaktivitäten zu zahlenden Körperschaftssteuer: Der Betrag der für jede Provinz, in der Immobilienübertragungsaktivitäten durchgeführt werden, zu zahlenden Körperschaftssteuer wird vierteljährlich vorläufig gezahlt und endgültig gleich (=) den Einnahmen zur Berechnung der Körperschaftssteuer für Immobilienübertragungsaktivitäten in jeder Provinz multipliziert (x) mit 1 % berechnet.
- Steuererklärung, Steuerabrechnung, Steuerzahlung: Bei Immobilienübertragungsvorgängen werden die Steuererklärung und die vorläufige Steuerzahlung vierteljährlich vorgenommen. Steuerzahler sind nicht verpflichtet, vierteljährliche Steuererklärungen einzureichen, müssen jedoch den Betrag der vorläufigen vierteljährlichen Steuerzahlung gemäß Punkt b, Klausel 2 dieses Artikels bestimmen, um die Körperschaftssteuer an den Staatshaushalt für jede Provinz zu zahlen, in der Immobilienübertragungsaktivitäten stattfinden.
Bezüglich der Steuerabrechnung: Steuerzahler erklären und begleichen die Körperschaftssteuer für alle Immobilienübertragungsaktivitäten gemäß Formular Nr. 03/TNDN, bestimmen den Betrag der für jede Provinz zu zahlenden Körperschaftssteuer gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2 dieses Artikels im Anhang der Tabelle zur Aufteilung der an Orte zu zahlenden Körperschaftssteuer, in denen Einkünfte aus Immobilienübertragungsaktivitäten erzielt werden, gemäß Formular Nr. 03-8A/TNDN, das mit Anhang II dieses Rundschreibens für die direkt verwaltende Steuerbehörde herausgegeben wird; Zahlen Sie gemäß den Bestimmungen in Klausel 4, Artikel 12 dieses Rundschreibens Geld in den Staatshaushalt jeder Provinz ein, in der Immobilienübertragungsaktivitäten stattfinden.
Der Betrag der im Laufe des Jahres in den Provinzen gezahlten vorläufigen Steuer (ausgenommen der Betrag der vorläufigen Steuer, die für Einnahmen aus der Umsetzung von Infrastrukturinvestitionsprojekten, Häusern zum Übertragen oder Mietkauf sowie Vorauszahlungen von Kunden je nach Fortschritt gezahlt wurde, diese Einnahmen wurden jedoch nicht in die Einnahmen zur Berechnung der Körperschaftssteuer im Jahr einbezogen) wird vom Betrag der zu zahlenden Körperschaftssteuer aus Immobilienübertragungsaktivitäten jeder Provinz auf dem mit Anhang II dieses Rundschreibens herausgegebenen Formular Nr. 03-8A/TNDN abgezogen. Wenn der Betrag nicht vollständig abgezogen wird, wird er weiterhin vom Betrag der aus Immobilienübertragungsaktivitäten zu zahlenden Körperschaftssteuer gemäß der endgültigen Abrechnung mit der Hauptniederlassung auf Formular Nr. 03/TNDN, das mit Anhang II dieses Rundschreibens herausgegeben wird, abgezogen.
Falls der vorläufig vierteljährlich gezahlte Steuerbetrag geringer ist als der gemäß der Steuerabrechnung in der Steuerabrechnungserklärung an der Hauptniederlassung auf Formular Nr. 03/TNDN, das mit Anhang II dieses Rundschreibens herausgegeben wurde, zu zahlende Steuerbetrag, muss der Steuerzahler die verbleibende Steuer an den Ort zahlen, an dem sich die Hauptniederlassung befindet. Falls der Betrag der vorläufig vierteljährlich gezahlten Steuer höher ist als der gemäß Steuerabrechnung zu zahlende Steuerbetrag, wird dieser als zu viel gezahlte Steuer betrachtet und gemäß den Bestimmungen von Artikel 60 des Steuerverwaltungsgesetzes und Artikel 25 dieses Rundschreibens behandelt.

Auf der Grundlage der oben genannten Bestimmungen ist die Ng.H Development Investment Joint Stock Company der Investor, der das Stadtgebietsprojekt in der Provinz Nghe An umsetzt. Das Unternehmen muss die Mehrwertsteuer gemäß den Bestimmungen von Artikel 11, Dekret 126/2020/ND-CP der Regierung erklären. Erklären Sie die Körperschaftsteuer gemäß den Bestimmungen von Artikel 17 des Rundschreibens 80/2021/TT-BTC vom 29. September 2021 des Finanzministeriums.
Bezüglich des Verfahrens zur Überweisung der in Nghe An vom ersten Quartal 2021 bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 zu zahlenden Mehrwertsteuer und Körperschaftssteuer, die an die Steuerbehörde von Hanoi gezahlt wurden, wird das Unternehmen gebeten, sich für Anweisungen und die vorschriftsmäßige Abwicklung an die Steuerbehörde von Hanoi zu wenden./.
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