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Leitlinien zur Umsetzung der Dezentralisierung im Bereich diplomatischer Funktionen und Ebenen

(Chinhphu.vn) – Das Außenministerium hat das Rundschreiben Nr. 10/2025/TT-BNG herausgegeben, in dem die Umsetzung der Artikel 13 und 14 des Regierungserlasses Nr. 134/2025/ND-CP vom 12. Juni 2025 zur Regelung der Dezentralisierung und Delegation im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten detailliert beschrieben und geregelt wird. Dieses Rundschreiben tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ14/07/2025

Hướng dẫn thực hiện phân quyền trong lĩnh vực hàm, cấp ngoại giao- Ảnh 1.

Das Außenministerium leitet die Verfahren zur Umsetzung der Befugnis zur Einrichtung eines Beirats für diplomatische Ränge und Stufen und zur Ausstellung von Zertifikaten für diplomatische Ränge und Stufen.

Speziell, Dieses Rundschreiben erläutert und leitet die Umsetzung der Befugnis zur Einrichtung und Festlegung der Funktionen, Aufgaben, Befugnisse, Organisationsstruktur und Arbeitsvorschriften des Beirats für diplomatische Ränge und Ebenen; die Befugnis zur Festlegung der Form von Zertifikaten und Verfahren zur Erteilung von Zertifikaten für diplomatische Ränge und Ebenen gemäß den Artikeln 13 und 14 des Regierungserlasses Nr. 134/2025/ND-CP vom 12. Juni 2025 zur Regelung der Dezentralisierung und Delegation im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten.

Dieses Rundschreiben gilt für zentrale staatliche Verwaltungsbehörden, Organisationen und Einzelpersonen, die im Bereich der Außenpolitik tätig sind.

Der Außenminister beschloss die Einrichtung eines Beirats für diplomatische Ränge und Ebenen.

Im Rundschreiben Nr. 10/2025/TT-BNG heißt es eindeutig: „Der Direktor der Abteilung für Organisation und Personal legt dem Außenminister jährlich einen Beschluss zur Einrichtung eines Beirats für diplomatische Ränge und Ebenen (im Folgenden als ‚Rat‘ bezeichnet) vor.“

Der Rat hat die Aufgabe, den Außenminister bei der Entscheidung über die Verleihung, Beförderung, Degradierung und Aberkennung diplomatischer Ränge zu untersuchen, zu beraten und zu unterstützen.

Der Rat hat die Pflicht und die Befugnis, Vorschläge zur Verleihung, Beförderung, Degradierung und Aberkennung diplomatischer Ränge zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen, dem Außenminister Ratschläge zur Prüfung und Entscheidung zu erteilen oder den zuständigen Behörden eine entsprechende Empfehlung zur Prüfung und Entscheidung zu geben.

Was die Organisation des Rates betrifft, Rundschreiben Der Rat besteht aus folgenden Mitgliedern: Vorsitzender des Rates ist der stellvertretende Außenminister. Der stellvertretende Vorsitzende des Rates ist der Direktor der Abteilung für Organisation und Personal des Außenministeriums. Weitere Mitglieder des Rates sind der stellvertretende Sekretär des Parteikomitees des Außenministeriums, die Leiter der Verwaltungseinheiten des Außenministeriums und der Direktor der Diplomatischen Akademie.

Das Rundschreiben legt auch die Arbeitsvorschriften des Rates fest, und zwar: Der Rat arbeitet nach den Grundsätzen der Zentralisierung und Demokratie. Der Vorsitzende des Rates ist dem Außenminister für die Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben verantwortlich, organisiert die Umsetzung der Aufgaben des Rates, leitet die Mitglieder des Rates und weist ihnen Aufgaben zu, beruft die Ratssitzungen ein, leitet sie und schließt sie ab.

Die Ratsmitglieder arbeiten in Teilzeit, sind für die vollständige Teilnahme an den Ratsaktivitäten verantwortlich und dem Ratsvorsitzenden persönlich für die ihnen zugewiesenen Aufgaben verantwortlich.

Der Rat tritt zusammen, wenn mindestens 70 % der Gesamtmitglieder anwesend sind. Mitglieder, die aufgrund höherer Gewalt nicht an der Sitzung teilnehmen können, können in Abwesenheit abstimmen und ihren Stellvertreter entsenden, um dem Rat ihre Meinung vorzutragen. Der Vorsitzende des Rates leitet die Sitzung oder ermächtigt den stellvertretenden Vorsitzenden, den Vorsitz zu übernehmen.

Bei Anträgen auf Verleihung, Beförderung, Degradierung oder Aberkennung des Botschaftertitels gibt der Rat seine Stellungnahme in geheimer Abstimmung ab. Der Vorsitzende des Rates entscheidet nach dem Mehrheitsprinzip (mehr als 75 % der abgegebenen Stimmen).

Zu Anträgen auf Verleihung, Beförderung, Degradierung und Aberkennung des Titels vom Attaché zum Konsul gibt der Rat seine Stellungnahme schriftlich ab. Der Ratsvorsitzende entscheidet nach dem Mehrheitsprinzip (mehr als 75 % der abgegebenen Stimmen).

Ausstellung von Rang- und Diplomatentiteln innerhalb von 30 Tagen

Im Rundschreiben Nr. 10/2025/TT-BNG werden die Befugnisse, die Reihenfolge, die Verfahren und die Unterlagen für die Erteilung von Zertifikaten für diplomatische Ränge und Ebenen konkret festgelegt:

Im Falle der Verleihung eines diplomatischen Ranges oder Titels muss die Person der Abteilung für Organisation und Personal des Außenministeriums einen Satz Dokumente vorlegen, darunter einen Antrag auf eine Bescheinigung gemäß dem in Anhang 2 dieses Rundschreibens vorgeschriebenen Formular und eine Kopie des Beschlusses über die Verleihung des diplomatischen Ranges. Die Abteilung für Organisation und Personal prüft die Dokumente und legt sie dem Minister innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Dokumente zur Ausstellung einer Bescheinigung vor.

Bei der Beantragung der Verleihung des diplomatischen Ranges sind folgende Unterlagen einzureichen: ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß dem in Anlage 2 dieses Rundschreibens vorgeschriebenen Formular. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag auf Verleihung des diplomatischen Ranges einzureichen. Die Abteilung für Organisation und Personal des Außenministeriums legt dem Minister innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Entscheidung über die Verleihung des diplomatischen Ranges eine Bescheinigung vor.

Die Anzahl der ausgestellten Zertifikate beträgt 01 Original.

Im Rundschreiben heißt es außerdem: „Wird einer Person der diplomatische Rang entzogen oder degradiert, stellt der Außenminister ein Dokument aus, mit dem die Bescheinigung widerrufen wird, und sendet es der Person, der die Bescheinigung ausgestellt wurde. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit ab dem Datum der Ausstellung des Widerrufsdokuments durch die zuständige Behörde.“

Innerhalb von 30 Tagen muss die Person, der das Zertifikat ausgestellt wurde, das ausgestellte Zertifikat bei der Abteilung für Organisation und Personal des Außenministeriums einreichen.

Schneebrief



Quelle: https://baochinhphu.vn/huong-dan-thuc-hien-phan-quyen-trong-linh-vuc-ham-cap-ngoai-giao-102250714103124299.htm


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