Gemäß den neuen Bestimmungen wird es beim Umtausch und der Neuausstellung von Führerscheinen einige wichtige Anpassungen geben:
Führerschein Klasse A1: Wird umgetauscht und in einen Führerschein der Klasse A umgetauscht. Allerdings ist es dem Inhaber dieses Führerscheins nur gestattet, Zweiräder mit einem Hubraum von weniger als 175 cm³ oder Fahrzeuge mit einer Elektromotorleistung von weniger als 14 kW zu führen. Ziel dieser Regelung ist es, den Einsatz hubraumstarker Motorräder stärker zu kontrollieren und so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Führerschein Klasse A2: Um- bzw. Neuausstellung in einen Führerschein der Klasse A, der zum Führen hubraumstärkeren Krafträdern berechtigt.
Führerschein Klasse A3: Wird umgeändert und neu ausgestellt in Führerschein Klasse B1, der das Führen eines PKW, jedoch nicht eines Autos mit Automatikschaltung, erlaubt.
Der Führerschein der Klasse A1 kann in einen Führerschein der Klasse A umgetauscht bzw. neu ausgestellt werden, mit der Einschränkung, dass nur Zweiräder mit einem Hubraum unter 175 cm3 gefahren werden dürfen.
Führerschein Klasse A4: Umtausch bzw. Neuausstellung in einen speziellen Motorradführerschein für Fahrer von Traktoren bis 1.000 kg Tragfähigkeit möglich. Darüber hinaus muss der Halter auch an einer Schulung in straßenverkehrsrechtlichen Kenntnissen teilnehmen.
Automatik-Führerschein B1: Umtausch oder Neuausstellung in einen Führerschein der Klasse B mit der Auflage, dass der Inhaber nur noch Automatikwagen fahren darf.
Führerschein Klasse B1, B2: Um- bzw. Neuausstellung in Führerschein Klasse B bzw. C1 mit Berechtigung zum Führen von PKW und Zusatzberechtigung zum Führen von Traktoren bis 3.500 kg Nutzlast.
Führerschein Klasse C: Behält die gleiche Klasse und kann durch einen speziellen Motorradführerschein für Fahrer von Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg ersetzt oder neu ausgestellt werden.
Führerschein der Klasse D: Wird geändert und in den Führerschein der Klasse D2 umgeschrieben, wobei die Berechtigung zum Führen von Personenkraftwagen mit schwerer Ladung erweitert wird und eine Bescheinigung zum Führen von Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg hinzugefügt wird.
Führerschein der Klasse E: Umtausch oder Neuausstellung in einen Führerschein der Klasse D mit ähnlichen Befugnissen, jedoch beschränkt auf das Führen kleinerer Personenkraftwagen.
FB2-Führerschein: Wird in einen BE- oder C1E-Führerschein geändert oder neu ausgestellt und berechtigt zum Führen von Pkw mit kleinen Anhängern und Traktoren mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3.500 kg.
Führerschein der Klasse FC: Kann in einen Führerschein der Klasse CE umgewandelt oder neu ausgestellt werden, für Fahrer von schweren LKWs und Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg.
Führerschein der Klasse FD: Wird geändert und in den Führerschein der Klasse D2E umgeschrieben, der zum Führen von großen Personenkraftwagen und Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg berechtigt.
Führerschein der Klasse FE: Wird geändert und neu ausgestellt in Führerschein der Klasse DE, für Fahrer von Personenkraftwagen und ähnlichen Fahrzeugen, mit einer Berechtigung zum Führen von Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg.
Diese Änderungen tragen nicht nur zu einer klaren Klassifizierung der Führerscheinarten bei, sondern verbessern auch die Verkehrsqualität und -sicherheit bundesweit. Die Menschen müssen die neuen Bestimmungen verstehen, um ihren Führerschein rechtzeitig ändern und erneuern zu können, rechtliche Risiken zu vermeiden und ihre eigene Sicherheit und die der Gemeinschaft zu gewährleisten.
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Quelle: https://www.congluan.vn/giay-phep-lai-xe-duoc-doi-cap-lai-nhu-the-nao-theo-quy-dinh-moi-cua-bo-cong-an-post309256.html
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